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03.03.2009

Frank Kaufmann zum Vorschaltgesetz 2009

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Axel Wintermeyer (CDU): Das ist zu leise!)

– Herr Kollege Wintermeyer, soll ich lauter brüllen? Aber dann wachen Sie doch alle auf.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir reden heute ein zweites Mal über das sogenannte Vorschaltgesetz. Ich möchte hierzu einige wenige Bemerkungen machen, die es verdienen, noch einmal wiederholt zu werden. Diese sind von mir bereits in der ersten Lesung gemacht worden. Mittlerweile haben wir zu diesem Gesetz ein Vorblatt nachgeliefert bekommen. – Herr Finanzminister, aus diesem Vorblatt wird deutlich, was schon damals unser Vorwurf war: Der Gesetzentwurf dient im Wesentlichen dazu, die Handlungsfähigkeit der Landesregierung herzustellen, weil sie es in der Vergangenheit durch eigenes Verschulden versäumt hat, sich die Handlungsfähigkeit zu sichern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insoweit ist der Gesetzentwurf nötig und aus ihrer Sicht auch dringlich. Wir haben uns diesem beschleunigten Verfahren durchaus nicht widersetzt – schlicht und einfach deshalb, um Versäumnisse zu reparieren, die geschehen sind.

In unserem sogenannten Gespräch, dies war keine richtige Anhörung, doch hatten wir immerhin im Haushaltsausschuss insgesamt die Gelegenheit, einige schriftliche Stellungnahmen und auch einige mündliche Nachfragen abzuwickeln. Die Stellungnahme des Hessischen Rechnungshofs, und auf diese will ich in meiner Rede insbesondere eingehen, ist besonders bemerkenswert.

Herr Präsident und Herr Vizepräsident, da Sie bei dieser Debatte anwesend sind, werden Sie von mir als erstes ein deutliches Lob hören. Vielen Dank für diese Stellungnahme. Da wir die Zurückhaltung eines Rechnungshofs gewohnt sind, ist diese Stellungnahme eigentlich schon sehr deutlich. Denn, meine Damen und Herren, ich werde Ihnen sofort vortragen, zu welchen Ergebnissen der Hessische Rechnungshof bei seiner Begutachtung kommt.

Zunächst einmal setzt er sich damit auseinander, und dies zu Recht, dass der Gesetzentwurf eine Reihe von Punkten enthält, die für ein Haushaltsgesetz charakteristisch sind. Deshalb sage ich, und mache hieraus gleich einen Antrag, damit wir dies nicht versäumen, dass wir eine dritte Lesung beantragen, da Haushaltsgesetze richtigerweise in drei Lesungen beraten werden. Da sind wir auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Aus der Sicht des Rechnungshofs ist auf jeden Fall positiv zu sehen, und hierbei schließe ich mich an, dass nach den Bestimmungen der Verfassung die Übergangszeit, wenn ein Kreditbedarf bestünde, ausschließlich durch Schatzanweisungen mit einer Laufzeit von drei Monaten zu regeln wäre. Das ist sicherlich ein sehr unflexibles Instrument. Mit diesem Gesetzentwurf schafft man nun bessere Möglichkeiten. Die Einschätzung, die auch der Finanzminister teilt, ist sicherlich richtig: Das Land spart auf diese Weise eher Geld. Das Land spart allerdings zunächst einmal kein Geld, wenn die Kreditermächtigung gegenüber der Verfassung auf ungefähr die Hälfte zurückgenommen wird, weil Sie nämlich sehen werden – darauf komme ich gleich –, dass auch dies nicht unbedingt notwendig ist.

Meine Damen und Herren, nun zum ersten Problem, das über die Zweckmäßigkeit dieses Gesetzentwurfs urteilen lässt: Es sollen neue Arbeitsverhältnisse ermöglicht werden – jenseits, dessen, was im Haushalt 2008 drinsteht. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht und gesagt: Im Rahmen der Stellenpläne und -übersichten des Jahres 2008 sind zusätzliche Personalmaßnahmen möglich. Wenn aber über diese Stellenpläne und -übersichten hinausgegangen werden soll, dann wollen auch wir ein Entgegenkommen – Herr Finanzminister, das ist sicherlich ein verkürztes Verfahren –, denn dann wollen wir den Haushaltsgesetzgeber beteiligen, indem dies einvernehmlich mit dem Haushaltsausschuss herbeigeführt werden muss. Das ist die unterste Ebene eines vernünftigen, auch auf Konsens gerichteten Verfahrens, dass nämlich der Haushaltsgesetzgeber, der Hessische Landtag, hier nicht völlig ausgeschaltet wird.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf sieht keine, und so stellt es auch der Rechnungshof in seiner Stellungnahme fest, umfangreichen Investitionsausgaben vor. Auch der Rechnungshof schreibt in seinem Urteil, das ich hier zitieren möchte:

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Höhe der Kreditermächtigung von rund 3,5 Milliarden Euro nicht im Zusammenhang mit den Ausgabeerfordernissen des Sonderinvestitionsprogramms und des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes steht.

Um es also klar und deutlich festzuhalten: Dieses Vorschaltgesetz ist entgegen der gern geübten Darstellung, dass es für die Unterstützungsprogramme für die Konjunktur dringend notwendig sei, nicht notwendig. Der Rechnungshof stellt selbst fest: Es steht in keinem Zusammenhang. – Er geht sogar noch ein Stück weiter und sagt: Im Hinblick auf die Kreditaufnahmepraxis des Landes ist für den Hof zumindest nicht erklärbar, warum überhaupt eine Kreditermächtigung enthalten ist, wenn der Zeitraum, der bisher für die vorgesehene Beratung und Verabschiedung eines Haushalts 2009 genannt worden ist, eingehalten wird; denn es ist zumindest im Augenblick nicht erkennbar, und zwar weder aus Gründen der Zukunftsinvestitionen noch aus anderen Gründen, warum Kredite in der Höhe in diesem Zeitraum notwendig sein sollten –

(Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

es sei denn, Herr Finanzminister – dazu sollten Sie etwas sagen –: Wie ist das Haushaltsjahr 2008 eigentlich ausgegangen? – Ich hatte danach bereits in der ersten Lesung gefragt.

Vizepräsident Lothar Quanz:

Herr Kaufmann, bitte kommen Sie zum Schluss.

Frank Kaufman:

Man sollte das wissen, weil nach dem derzeitigen Kenntnisstand des Rechnungshofs wie nach unserer Kenntnis hinreichende Liquidität beim Land vorhanden sein müsste, sodass es dieser Ermächtigung nicht bedarf. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Herr Kaufmann, danke schön.