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06.10.2009

Frank Kaufmann zum Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz und Denkmalschutzgesetz

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Staatssekretär hat den Gesetzentwurf eingebracht. Er hat in seiner Rede nicht sehr viel Emphase gezeigt, sondern er hat sie eher ein bisschen heruntergeleiert und am Ende so getan, als ob wir vor einem geballten Innovationsschritt stünden.

(Zuruf des Abg. Axel Wintermeyer (CDU))

Herr Staatssekretär, mit dem Thema „Vermessungs- und Geoinformationsgesetz“ haben wir uns bereits vor zwei Jahren in diesem Haus befasst. Genauer gesagt: Es wurde am 6. September 2007 verabschiedet. Das haben Sie noch nicht direkt mitbekommen können.

Aber damals haben wir insbesondere in der Debatte gerügt, dass das Gesetz zum damaligen Zeitpunkt überhaupt nicht up to date war. Die hier schon mehrfach zitierte EU-Richtlinie hat es auch damals bereits gegeben. Hinweise, dass wir mehr tun müssten, als ein Gesetz in dieser Form zu verabschieden, das wir jetzt, keine zwei Jahre später, novellieren müssen, hat es reichlich gegeben. Aber sie wurden – Sie ahnen es schon, meine Damen und Herren – von der absoluten Mehrheit der CDU natürlich abgelehnt.

Denn zu diesem Zeitpunkt musste man auf die Argumente der anderen Seite nicht hören.

Wir haben jetzt wiederum die Situation, dass man auf die Argumente der anderen Seite nicht hören muss. Denn jetzt existiert eine festgefügte Koalition, die immer nur darauf schaut, von wem so etwas kommt. Dann wissen sie, was sie damit machen wollen.

Dessen ungeachtet werde ich noch einmal unverdrossen auf die Schwachpunkte dieses Gesetzentwurfs hinweisen. Ich tue das schon während der ersten Lesung, damit Sie sich damit frühzeitig befassen können. Vielleicht gibt es doch noch die eine oder andere Idee.

Wir haben damals über die Kooperation insbesondere der öffentlichen Hände im Zusammenhang mit dem Umgang der Geoinformationsdaten gesprochen. Einiges, was damals auch von uns angeregt wurde, wurde jetzt in den Gesetzentwurf aufgenommen. Ob das Dank der Europäischen Union oder Dank zugewachsener Erkenntnis geschehen ist, mag dahinstehen.

Denn eines müssen wir tun, wenn das ganze System funktionieren soll. Bei all dem technischen Kauderwelsch, das der normale Politiker und erst Recht der Bürger oder die Bürgerin nicht verstehen, und all dem, was dahintersteht, müssen wir, wenn man dann trotzdem zusammenarbeiten will, von einer einheitlichen Informationsbasis ausgehen. Es ist natürlich sehr erfreulich – zumindest ist das intendiert –, dass man sich die Grundstücke später nicht nur bei Google maps anschauen kann, sondern dass man ein entsprechendes Internetangebot vorfinden wird, das auf der Basis valider Daten arbeiten wird. Das ist sicherlich für alle Beteiligten ein begrüßenswerter Schritt.

In gleicher Weise muss man auch für etwas sorgen, was das letzte Mal zum Teil noch verabsäumt wurde. Es muss einen gleichberechtigten Zugang aller kommerziellen Nutzer zu diesen Daten geben. Dabei sage ich ausdrücklich: Gleichberechtigt und nicht kostenfrei. Das ist genau ein Thema, über das man streiten muss. Denn da gibt es schleichende Übergänge. Was ist mit den Organisationen nach Privatrecht, die sich in öffentlicher Hand befinden? Da wird man sicherlich eine klare Abgrenzung finden müssen. Der kommerziellen Nutzung sollte ein entsprechend Aufwandsentgelt entgegenstehen.

Ein Thema, das in der Vergangenheit schon von uns erwähnt wurde und das jetzt wiederum eine Rolle spielt, ist die Abmarkung. Wir hatten damals den Regel- und Ausnahmefall genau andersherum gesehen, als es das Gesetz vorsieht. Die Novelle soll das jetzt etwas korrigieren, aber will an diesem Verhältnis leider immer noch nichts verändern. Sie besagt nur, dass man dann etwas zusätzlich machen kann. Das müssten Sie sich eigentlich einmal genauer angucken. Das bezieht sich auf den § 14 und das, was da dann vorgesehen sein soll.

Ich darf das jetzt einmal ganz laienhaft und für alle Beteiligten verständlich ausdrücken. Abmarkung bedeutet so etwas Ähnliches wie das Eingraben der Grenzsteine. Wir halten es für sinnvoll, dies generell vorzuschreiben und nur im Ausnahmefall auf Antrag darauf zu verzichten. Denn ansonsten tut man sich auch nichts Gutes. Denn ansonsten muss jedes Mal neu eingemessen werden, wenn eine Grenze genau erkennbar sein muss. Das ist für alle Beteiligten im Vergleich zu einer vernünftigen Abmarkung ein überflüssiger Aufwand.

Ich sagte es bereits: Sie gehen davon aus, dass das nicht notwendig ist. – Jetzt soll neu in das Gesetz hineingenommen werden, dass für den Fall, dass eine direkte Abmarkung an einer Grenze nicht möglich ist, ersatzweise eine zurückversetzte Position, die sogenannte indirekte Abmarkung, vorgenommen werden kann.

Ich spreche jetzt in Richtung der Mehrheit, aber auch zu der verehrten Landesregierung. Meine Damen und Herren, überlegen Sie sich einmal, was für ein Blödsinn das ist. Sie sagen zunächst einmal, dass eine Abmarkung nur auf Antrag erfolgen soll. Wenn das nicht geht, soll es eine indirekte Abmarkung geben. Wenn es dabei bleiben soll, dass die Abmarkung nur auf Antrag geschieht, erhebt sich die Frage, wer denn ernsthaft an einer entsprechenden Stelle, z. B. mitten in einem See, eine Abmarkung haben will. Er müsste das dann freiwillig beantragen. An dieser Stelle enthält der Gesetzentwurf ein klein bisschen Unfug.

Meine Redezeit ist zu Ende. Ich komme zum Schluss meiner Rede, aber nicht ohne noch einen Hinweis hinsichtlich dessen zu geben, was wir uns nach den Anhörungen noch einmal genauer angucken müssen. Meine Damen und Herren, verehrter Herr Staatssekretär, angesichts der Art und Weise, mit der die Landesregierung über die Bedenken des Datenschutzbeauftragten, die er in diesem Zusammenhang geäußert hat, hinweggeht – das ist in der Vorlage auch deutlich dargestellt –, wird man da mit Sicherheit noch einmal nachfragen müssen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Vizepräsident Lothar Quanz:

Herr Kaufmann, danke.

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