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09.12.2009

Frank Kaufmann zum Gesetz über die Erstattung der Börsenaufsichtskosten und die Vollstreckung von Verfügungen der Börsenaufsichtsbehörde

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem der liebe Kollege Thorsten Schäfer-Gümbel gesundheitlich zumindest so weit wiederhergestellt ist, dass er uns jetzt hier mit seiner Anwesenheit beglückt, mich aber darum bittet, hier ausführlich alles zu erklären, will ich mich diesem Wunsch nicht verschließen.

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, wir haben nach der Beseitigung einiger kleinerer Mängel und Ausräumungen einiger Missverständnisse – der Kollege Milde hat das schon angesprochen – den Gesetzentwurf im Ausschuss am Ende bei Enthaltung der LINKEN einvernehmlich beschlossen. Relevante materielle Änderungen gegenüber dem bestehenden Rechtszustand hat es nicht gegeben. Es ist eher eine formale Anpassung, aus einer Reihe diverser Gründe.

Herr Kollege Schäfer-Gümbel, man könnte jetzt natürlich – denn dort kommen die Worte „Börse“ und „Börsenaufsicht“ vor – eine große Debatte anfangen, zum Thema: „Casino schließen“ und andere Dinge mehr. Diese Themen haben allerdings mit den Kosten der Börsenaufsicht nichts zu tun. Deswegen vertagen wir dies auf ein andermal.

Bei der Frage, wie man damit umgehen müsste, wäre der Bundesgesetzgeber gefragt. Dass man da einiges tun müsste, ist aus unserer Sicht ein ernstes Problem, aber es liegt nicht in der Kompetenz des Landes. Deswegen müsste man Initiativen dahin richten, zu Verbesserungen zu kommen. Was wir hier und heute machen können, ist, dieses Gesetz zu beschließen, denn es macht insbesondere für unsere Börse in Frankfurt Sinn. Das sollten wir jetzt tun. – Vielen Dank.