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12.12.2012

Frank Kaufmann: Hessisches Landesplanungsgesetz

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute in zweiter Lesung mit dem Entwurf des Planungsgesetzes, also einem Gesetz, das den Rahmen insbesondere für die Planungen der Regionen und auch der Kommunen geben soll.
Der Kollege Schork hat das etwas zu weit herabgestuft: Das ist durchaus ein wesentliches Gesetz, aber es ist auch – Herr Kollege Schork – ein Dokument des Misstrauens, das diese Landesregierung und die Mehrheit, die sie trägt, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land haben. Denn Sie wollen nicht den gewählten Politikerinnen und Politikern der regionalen Ebene – also den nahe an den Bürgern Tätigen – mehr Möglichkeiten einräumen, sondern am liebsten sich selbst.
Meine Damen und Herren, mit diesem Planungsgesetz werden mit Bedacht die Kompetenzen, die die Regionalversammlungen eigentlich haben, weiter beschnitten. Auch in den Fällen, in denen es längst erkannt ist – oder zumindest erkannt sein sollte –, dass eine weitergehende Beteiligung der regionalen Ebene den Planungswünschen eher positiv helfen würde, tun Sie das nicht. Sie wollen nichts lernen, nicht aus Stuttgart 21 – vielleicht ist das zu weit weg –, aber auch nicht aus diversen Straßenbauprojekten in Hessen: Da gibt es die berühmten Nummern A 44 und A 49.
Vielmehr wollen Sie noch mehr über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger, der Betroffenen, hinweg agieren. Das scheint Ihr Leitmotiv zu sein.
Meine Damen und Herren, in der Gesetzesbegründung schreiben Sie, dass die Planungsvorgänge vereinfacht und beschleunigt werden sollen. Herr Kollege Schork hat es wiederholt. Beschleunigt heißt doch nichts anderes, als möglichst ohne die lästige Bürgerbeteiligung hinweg möglichst rasch Entscheidungen treffen zu können. Hier steht also nicht die Qualität der Planung im Vordergrund, sondern die Eile und die Hast, also die organisierte Unüberlegtheit, damit man möglichst unauffällig etwas durchdrücken kann.
(Befall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, wenn man sich hinterher wundert, was dabei herausgekommen ist, hätte man sich früher Gedanken darüber machen sollen, dass vielleicht andere Verfahren zielführender sind. Mit dem Gesetz wird Intransparenz mit Bedacht gefördert. Statt frühzeitige Bürgerbeteiligung zu initiieren, soll schlechte Planung möglichst vor Kritik geschützt werden. Damit nimmt der Gesetzentwurf natürlich nicht die Erfahrungen der letzten Jahre auf und setzt z. B. auch nicht auf Mediation, sondern setzt im Zweifel eher auf die Eskalation von Konflikten, die bekanntermaßen bei Planungen durchaus häufiger vorkommen können.
Wir GRÜNE hatten einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt, der – darauf will ich auch noch einmal hinweisen – voll inhaltlich der Auffassung der größten hessischen Regionalversammlung, die auch die meisten Planungskonflikte zu bewältigen hat, nämlich der Regionalversammlung Südhessen, entspricht. Ihre Antwort darauf: Ablehnung ohne weitere Begründung.
Ich muss bedauerlicherweise anmerken, dass auch bei der SPD für diesen Änderungsantrag keine Zustimmung zu erhalten war. Ich führe das auf eine noch nicht optimierte innerparteiliche Kommunikation zurück, weil wir es in der Regionalversammlung gemeinsam so verabredet hatten.
(Zuruf des Abg. Günter Schork (CDU))
– Herr Kollege, das machen wir, keine Sorge. – Die Mehrheit ist nicht den fachlich begründeten Argumenten und den Fachproblemen näherstehenden – auch Ihren eigenen – Kollegen der Regionalversammlung gefolgt, sondern sagt: Nein, wir setzen die Behördenplanung durch. – Sie werden sich gewiss nicht wundern, dass wir dem nicht zustimmen.
Bereits in der ersten Lesung hatte ich die wesentlichen Kritikpunkte vorgetragen. Sie stießen bei Ihnen, das haben wir auch im Ausschuss erlebt, auf taube Ohren. Da ich nicht davon ausgehen kann, dass Sie zwischenzeitlich bereit sind, zusätzliche Einsichten gewinnen zu wollen, werde ich es mir jetzt sparen, Sie noch einmal zu wiederholen.
Ich will nur als deutliche Unterstreichung, wie behördenfixiert Sie sind, den auch von Kollegen Schork vorgetragenen Änderungsantrag noch einmal aufrufen. Wir hatten Ihnen deutlich gemacht, dass die Fristen für die Beteiligung der örtlichen Parlamente der Kommunen und der Regionalversammlungen verlängert werden müssten, damit dort auch die Ehrenamtler zu Wort kommen können. Das wischen Sie alles weg. Aber der Behörde nicht nur einen Monat, sondern drei Monate Zeit zu geben, das ist Ihnen auch in der zweiten Lesung noch einen Änderungsantrag wert.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsident Frank Lortz:
Herr Kollege Kaufmann, es wird Zeit.
Frank-Peter Kaufmann:
Herr Präsident, ich komme zum Schluss und stelle fest, dieser Gesetzentwurf strahlt aus: Bürokratie braucht Zeit und bekommt sie auch. Ehrenamtliches kommunalpolitisches Engagement bekommt keine zusätzliche Zeit.
Meine Damen und Herren, Sie brauchen sich gewiss nicht zu wundern, dass eine Planung, die in diesem Geiste geschehen wird, weder erfolgreich sein wird noch unsere Zustimmung finden kann. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsident Frank Lortz:
Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann.

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