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21.05.2014

Frank Kaufmann: Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehöre nun schon ein paar Jährchen dem Landtag an, trotzdem ist die jetzige Rede für mich eine Premiere. Zum ersten Mal bin ich bei der Einbringung eines Haushalts ein Redner der Regierungsseite und nicht der Opposition.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich sage das, weil wir mit bestimmten Unterstellungen, von denen wir schon gehört haben, rechnen müssen. Herr Kollege Schmitt, liebe Kolleginnen und Kollegen insgesamt, ich kann Ihnen versichern, an unserer Beurteilung der Ziele und Aufgaben richtiger Haushaltspolitik hat sich durch die Regierungsbeteiligung überhaupt nichts verändert. Das ist genauso, wie ich es in der Vergangenheit auch beschrieben habe.

(Zuruf des Abg. Peter Stephan (CDU))

Nachhaltigkeit als grünes Prinzip wurde von uns schon immer, auch gerade in der Finanzwirtschaft, eingefordert, weil sie auch eine Frage der Gerechtigkeit ist. Nicht zulasten anderer, sondern in freier Eigenverantwortung sind Entscheidungen zu treffen. Das bedeutet, dass die Folgen unserer Entscheidungen uns auch selbst treffen und nicht von anderen getragen werden müssen.

Sie wissen, wir GRÜNE haben uns immer für die Schuldenbremse engagiert und an ihrer gesetzlichen Ausgestaltung auch mitgewirkt, weil es ein Fehler wäre, auch weiterhin kommende Generationen für das eigene Wohlbefinden bezahlen zu lassen und somit die politische Zeche des eigenen Konsums zu prellen. Es ist notwendig, am Ende seiner Zuständigkeitszeit eine ausgeglichene Bilanz auch in dieser Richtung ziehen zu können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Was mich in der Debatte ein bisschen wundert – möglicherweise liegt es daran, dass Herr Kollege Schmitt die Vorlage so spät bekommen hat; dafür muss man sich entschuldigen –, ist, dass seine Rede mit dem vorgelegten Nachtragshaushaltentwurf überhaupt nichts zu tun hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Lachen des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Herr Kollege Schmitt, das, was Sie uns vorgehalten haben, steht dort nicht drin. Und das, was drinsteht, haben Sie offensichtlich nicht gefunden.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Insoweit fällt es mir jetzt etwas schwer, sachgerecht darauf einzugehen. In der Sache haben Sie nichts vorgetragen, auf das man hätte eingehen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Deswegen sage ich: Wir, die GRÜNEN und jetzt gemeinsam mit der CDU, wollen die Umsetzung der Haushaltskonsolidierung.

Sie werden sich erinnern: Wir haben das schon vor vielen Jahren mit einem Dreiklang dreier E – oder Neudeutsch „Triple E“ – eingeleitet: Effizienzsteigerung, Einsparung und Einnahmeerhöhung. Diese drei E braucht es, weil wir davon überzeugt sind, dass ein ausgeglichenes Jahresbudget durch Aktivitäten in nur eine Richtung nicht erfolgreich gestaltet werden könnte.

Meine Damen und Herren, von einem solchen ausgeglichenen Jahresbudget sind wir derzeit noch ein ganzes Stück entfernt; der Finanzminister hat es vorgetragen. Deswegen ist die entscheidende Frage auch nicht, ob wir dieses Ziel mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt erreichen, sondern ob wir mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt den richtigen Kurs zu diesem Ziel eingeschlagen haben.

Manch flinker Kritiker – ob nun Funktionär der Unternehmer oder Steuerzahler – sollte seine eilige Kritik der letzten Wochen an dem angeblich fehlenden Sparwillen des Entwurfs lieber noch einmal darauf überprüfen, ob er die Sache nicht vielleicht etwas zu einseitig – ich erinnere an die drei E – und damit wenig substanziiert und letztendlich nicht hilfreich beurteilt. Schließlich sind wir – das sollte keiner vergessen, auch die liebevollen Kritiker nicht – mitten im laufenden Budgetjahr, in dem eine angepasste Steuerung dem abrupten Kurswechsel, also dem Hakenschlagen, allemal vorzuziehen ist. Mit Letzterem würde man wahrscheinlich sich selbst und auch viele Mittelempfänger ins Schleudern bringen, was wir wohl nicht wollen. Wenn wir es täten, wüsste ich, wer der Erste wäre, der das mit starken Worten geißeln würde.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf von der CDU, an Norbert Schmitt (SPD) gewandt.)

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und GRÜNEN beschreibt die nachhaltige Finanzpolitik bereits im ersten Kapitel. Dies geschieht nicht ohne Grund; denn schließlich ist das Fundament erfolgreicher politischer Aktivitäten eine solide Finanzpolitik. Wir haben uns eine verantwortungsvolle Gestaltung der Einnahmen und Ausgaben als Grundlage vorgenommen, womit wir nicht nur den Erfordernissen des Tages gerecht werden dürften, sondern dabei auch die Chancen und Risiken künftiger Entwicklungen in den Blick nehmen und im echten Sinne präventiv handeln.

Die einzelnen Maßnahmen für die Gestaltung des Haushalts, die dort beschrieben sind, will ich jetzt nicht alle aufzählen,

(Zuruf des Abg. Marius Weiß (SPD))

Sie können Sie nachlesen. Ich will nur anmerken, dass sich nicht alles, was dort steht, unmittelbar im Haushalt wiederfinden kann, sondern auch auf anderen Wegen geregelt wird. Als zwei Beispiele nenne ich nur die Themen Beschaffungswesen oder die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung.

Aber nun direkt in den Haushalt und zu den Kriterien der drei E. Ich beginne mit dem Bereich Effizienzsteigerung. Der Nachtragshaushalt bildet die Neuaufstellung der Regierung in den einzelnen Ressorts ab, die von der schwarz-grünen Koalition gefundene Lösung weist neben den politischen Implikationen auch optimierte Effizienz aus. Dadurch, dass die Ziele und Instrumente organisatorisch besser zusammengeführt werden – Stichwort: Integration mit Sozialem, Bund und Europa, Wohnen und Umwelt, Energie und Planung, um nur einiges zu nennen –, kann eine Aufgabenerfüllung optimiert werden.

(Marius Weiß (SPD): Mit neuen Stellen! – Gegenruf von der CDU)

Mit dem Nachtragshaushalt werden alle diesbezüglichen Änderungen auf den Plan gebracht, sodass für die folgenden Pläne auch eine klare Bezugsbasis geschaffen ist. Gucken Sie noch einmal in den Entwurf, Kollege Weiß: Wichtiger noch ist allerdings die Feststellung, dass diese Regierungsbildung ohne die Ausweisung neuer Stellen erfolgte. Es wurde dieses Mal ausschließlich auf vorhandene Stellen zurückgegriffen, die durch Verschiebung und Umbewertung teilweise den geänderten Anforderungen angepasst wurden. – Meine Damen und Herren, dies ist die richtige Aussage. Ihre Behauptung, es hätte neue Stellen gegeben, ist schlicht falsch. Lernen Sie zählen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich hebe das auch genau deshalb hervor, weil es ein außergewöhnlicher Vorgang ist; denn in der Regel gingen Regierungswechsel stets mit einer Expansion der Stellenpläne einher. Vergleichen Sie aber bitte den aktuellen hessischen Regierungswechsel, wie er jetzt im Nachtragshaushalt abgebildet ist, mit Vorgängen der letzten Jahren, sei es in Berlin, in anderen Landeshauptstädten oder auch beim letzten Regierungswechsel in Hessen: Damals hatten wir einen zweistelligen Zuwachs an Stellen aufgrund des Regierungswechsels ganz nüchtern festgestellt.

Deshalb kann man schon erkennen, dass die Landesregierung von CDU und GRÜNEN der Effizienz in der Aufbauorganisation hohe Bedeutung zumisst. Genauso wichtig ist die effiziente Gestaltung der Abläufe. Insoweit bleibt es natürlich eine im Koalitionsvertrag beschriebene Aufgabe, der wir uns auch weiter widmen müssen. Effizienz in dem Verwaltungshandeln ist einer der drei wesentlichen Aspekte, um die Konsolidierung im beschriebenen Zielkorridor auch hinzubekommen.

Das zweite der drei E bezeichnet die Einsparungen. Über die will ich Ihnen jetzt versuchen, Ihnen einiges klarzumachen. Zugestandenermaßen ist dies gerade in einem Nachtragshaushalt ein schwieriges Kapitel, da wir es – ich hatte es bereits erwähnt – mit einem laufenden Jahresbudget zu tun haben und der Mittelabfluss in vielen Fällen keineswegs kontinuierlich erfolgt.

Wir dürfen nicht vergessen, dass der Zeitpunkt der Budgetplanung des Doppelhaushalts 2013/2014 schon eine ganze Zeit zurückliegt, jenseits aller politischen Implikationen einfach mit Blick auf den Zeitablauf. Deswegen hat sich seitdem auch schon einiges in der Bewilligungspraxis und in der Bewirtschaftung insgesamt ergeben, was man nicht negieren kann. Daher ist es ein anderer Zustand als bei einer Neudefinition bzw. Neufestsetzung des Budgets, wie wir ihn z. B. für das kommende Jahr 2015 vor uns haben: Da sind Vorgaben insbesondere für Einsparungen sinnvoll, notwendig und umsetzbar.

Trotzdem gibt es besonders im finanzwirtschaftlichen Bereich dennoch Einsparungen, sodass die bereinigten Gesamtausgaben durch den Nachtrag gegenüber dem ursprünglich verabschiedeten Plan der schwarz-gelben Mehrheit seinerzeit um fast 350 Millionen Euro sinken. Dies ist eine Tatsache, über die wir uns freuen – auch wenn es, das will ich gern einräumen, keine Heldentat der neuen Regierungsmehrheit ist: Die Abnahme der Gesamtausgaben liegt im Wesentlichen an verringerten Zahlungsverpflichtungen in Richtung Länderfinanzausgleich – die immer noch sehr hoch ist – und an dem geringeren Zinsaufwand wegen Fortbestehens des historisch niedrigen Zinsniveaus.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

– Das bestreitet keiner, Kollege Schmitt. Dennoch ist es eine Reduzierung der Ausgaben. Deswegen sollten Sie nicht versuchen, ein falsches Bild zu stellen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Wenn man nämlich dabei auch noch berücksichtigt, dass gleichzeitig Mehrausgaben von rund 150 Millionen Euro für Personal aufgrund der Tarifentwicklung noch in 2014 anfallen und das Ausgabenvolumen sinkt, wird doch deutlich, dass kluge Sparsamkeit und nicht Wohltatsmentalität diesen Nachtragshaushalt bestimmt.

Gegenwärtig hört man vielstimmige Forderungen nach mehr Zuwendungen oder besserer Dotierung in unterschiedlichsten Bereichen – Kollege Schmitt hat es hier auch vorgeführt –, während andere, wie ich ebenfalls bereits erwähnte, wiederum stärkere Ausgabenkürzungen verlangen, in der Regel natürlich in Bereichen, die sie nicht so sehr interessieren. Das Ganze fasse ich einmal unter dem üblichen Ritual zusammen, das einen nicht allzu sehr beunruhigen muss. Beunruhigen muss den Finanzpolitiker zumindest die in der Politik auf Bundesebene aktuell immer wieder aufkommende Debatte über Steuersenkungen mit den unterschiedlichsten Begründungen.

Aus meiner Sicht muss das angemerkt sein, obwohl dies eigentlich zum dritten E und damit der Frage der Einnahmeerhöhung gehört. Wenn wir uns – und da sind wir uns in diesem Haus fast alle einig und mit breiter Mehrheit vom Volk bestätigt worden – den Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben vorgenommen haben, das ist die kamerale Formulierung der Schuldenbremse, um genau dieses Ziel zu erreichen, dann geht es bei der Diskussion über die Steuerfragen immer zwangsläufig auch um die Frage von Einsparungen. Jede Debatte über Steuersenkungen bedeutet zugleich die Frage, an welcher Stelle wir unseren Aufwand reduzieren und damit Leistungen einschränken wollen.

Zu dieser Frage fällt die Zahl der Antworten in der Regel sehr überschaubar aus, liebe Kolleginnen und Kollegen. Meist erfährt man in diesem Zusammenhang nur, was auf keinen Fall geht – nämlich in dem jeweiligen Bereich Einsparungen durchzuführen. Solche Diskussionsbeiträge mögen oberflächlich betrachtet vielleicht politisch klug erscheinen, ein Beitrag zur Lösung des Problems sind sie gewiss nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Der Grundsatz – und deswegen führe ich das hier auch aus –, dass das Land und seine Kommunen, durch welche steuerpolitischen Maßnahmen auf Bundesebene auch immer, keine Einbußen erleiden dürfen, verträgt keine Ausnahmen. Und dieser Grundsatz ist, so denke ich, auch die Richtschnur Hessens bei der Willensbildung auf Bundesebene.

Meine Damen und Herren, aus Sicht der Koalition von CDU und GRÜNEN gilt es deshalb, an dieser Stelle die finanzpolitischen Leitlinien herauszustellen, die der Finanzminister gerade angesprochen hat. Das sind, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Konsolidierungsmaßnahmen bei den Aufwendungen, nämlich Stellenabbau, Begrenzung der Personalkostenentwicklung, Kürzung der Sachbudgets außerhalb der geschützten Bereiche. Die geschützten Bereiche wurden auch genannt. Man kann sie nicht oft genug wiederholen, weil sie sehr wichtig sind: Lehrerstellen und Pakt für den Nachmittag, Sozialbudget, Sportförderung, Brand- und Katastrophenschutz. Ich habe noch niemanden in diesem Hause gesehen oder gehört, der gesagt hätte: Da müsst ihr besonders sparen. – Von einigen verwirrten Geistern einmal abgesehen.

Insgesamt ist das ein starker Ansatz. Das kann ich nur betonen und insoweit die Worte des Finanzministers unterstreichen.

Für die politische Gestaltung neuer Projekte und veränderter Anforderungen gilt ansonsten – auch das sollte man wiederholen, obwohl es im Koalitionsvertrag bereits steht – der Grundsatz der unmittelbaren, vollständigen und dauerhaften Gegenfinanzierung.

Meine Damen und Herren, ich komme zum dritten Teil des Triple E, nämlich den Einnahmeerhöhungen. Auch der muss angesprochen werden, weil auch dieser Punkt zu den finanzpolitischen Leitlinien gehört. In der gesamten Debatte über die Schuldenbremse hatten wir GRÜNE, damals – Herr Kollege Schmitt, hören Sie zu – durchaus in Übereinstimmung mit der SPD, das Thema Einnahmeverantwortung in der Landespolitik immer wieder betont. Das Ergebnis dieser Bemühungen war dann auch eine Einigung mit der CDU auf die entsprechende Formulierung im geänderten Art. 141. Ich darf daran erinnern.

Konsequenterweise haben wir diese Einnahmeverantwortung auch in den Koalitionsverhandlungen erneut betont, sodass wir GRÜNE mit der CDU eine Einnahmeerhöhung vereinbaren konnten. Die einzige Steuerart, über die die Landespolitik disponieren kann, ist, wie Sie wissen, die Grunderwerbsteuer. Sie wird, so ist es vertraglich vereinbart, um einen Prozentpunkt angehoben. Das wird jetzt zum 1. August vollzogen. Der Gesetzentwurf liegt Ihnen vor, er ist auch eingebracht.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Was mich an der Stelle etwas irritiert, das ist das durchaus merkwürdige Verhalten der SPD zu diesem Thema in diesem Hause.

(Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Bei der Diskussion um die Schuldenbremse waren Sie mit die Lautesten, die den Punkt Einnahmeverbesserungen immer wieder genannt haben. Bei Ihren Koalitionsverhandlungen in Berlin ist daraus überhaupt nichts geworden: keine Einnahmeverbesserungen für Länder und Gemeinden. Wir haben vorhin gehört, die CDU sei daran schuld, sie habe es in Berlin verweigert. Dazu kann ich nur sagen: Dann ist die SPD daran schuld; denn sie war zu schwach, es durchzusetzen.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Es gibt immer zwei Seiten, Herr Kollege Schmitt. Ich sage das mit Nachdruck; denn wir haben es in Hessen durchgesetzt. Glauben Sie doch nicht, dass die CDU begeistert war. Aber wir haben den Kompromiss gemacht, und Sie haben es nicht geschafft. Deswegen halten Sie uns das jetzt vor.

(Norbert Schmitt (SPD): Deshalb sollte man bei der Europawahl SPD wählen! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, es ist schade. Niemand ist begeistert über höhere Steuern, aber der weitere Weg in die Verschuldung ist zu Recht versperrt. Deshalb muss die Deckung des unabweisbaren Finanzbedarfs den Ausschlag bei steuerpolitischen Entscheidungen geben.

Was an dieser Stelle ein bisschen irritiert oder eigentlich weniger irritiert, sondern eher bestätigt, wie überflüssig diese Partei ist, ist der Gesetzentwurf der FDP zur Senkung des Grunderwerbsteuersatzes. Was für Sie im Jahre 2012 noch richtig war, als Sie erhöht haben, ist plötzlich nicht mehr Ihre Politik. Da kann ich nur sagen: eine stringente, echt solide Finanzpolitik der Verantwortungslosigkeit und sonst gar nichts.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich muss noch anmerken, dass wir GRÜNE mit der CDU die Einnahmeerhöhung vereinbaren konnten – ich sagte es bereits – und dass wir diese Chance ausgenutzt haben. Es wäre schön gewesen, Kollege Schmitt, wenn die SPD in Berlin vielleicht bei anderen sinnvollen Steuerarten etwas gemacht hätte. Dann hätten wir unsere Maßnahme möglicherweise gar nicht benötigt. Vor allem hätten die hessischen Kommunen mehr davon haben können, als es jetzt der Fall ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn nun aber kritische Äußerungen von Ihrer Seite kommen, dann darf man doch ein bisschen verwirrt sein. Ich sehe da ein rotes Durcheinander, vielleicht weil Sie die Inhalte des Nachtrags und das ganze Thema noch nicht richtig durchdrungen haben. Einnahmeerhöhungen beim Land, ja oder nein, diese Frage müssen Sie noch klar beantworten. Bisher hieß es immer, wir bräuchten sie. Ich bin gespannt, wie Sie es weiterhin mit diesem Thema halten werden.

Wir jedenfalls stehen in der Koalition von CDU und GRÜNEN gemeinsam zu unserer Vereinbarung und haben Ihnen den entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Die Beratungen werden dann zeigen, wie sich die anderen Fraktionen dazu verhalten und ob vor allem bei der SPD die finanzpolitische Wirrnis weiterhin herrscht oder beseitigt werden kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage der Einnahmen ist umso drängender, als es für den Haushalt 2014 wegen Steuermindereinnahmen gegenüber den Schätzungen der Vergangenheit am Ende auch unter Berücksichtigung des Länderfinanzausgleichs fast 180 Millionen Euro weniger in der Landeskasse geben wird und wir dies aus der Rücklage ausgleichen müssen. Im Übrigen war auch Ihr Gerede zum Thema Rücklage völlig daneben, weil es bereits im letzten Jahr angekündigt war. Dass man über den Jahreswechsel hinweg genau diese Maßnahme nimmt, hat unter anderem auch etwas mit der Abrechnung des Länderfinanzausgleichs zu tun. Aber, Herr Kollege Schmitt, mir scheint das Thema zu schwierig zu sein, als dass ich es Ihnen heute hier noch erklären könnte.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Meine Damen und Herren, es gäbe sicherlich noch vieles zum Nachtragshaushalt anzumerken. Wir haben aber in der zweiten und dritten Lesung noch Gelegenheiten, auf Einzelheiten einzugehen. Deswegen erspare ich es mir jetzt.

Mehr Mittel für die Unterbringung von Flüchtlingen und mehr für die Inklusion – auch wenn Sie immer wieder sagen, da ist weder etwas für die Kommunen noch aus dem Bereich Sozialbudget dabei; das stimmt einfach nicht –, allein diese beiden genannten Punkte sind bereits deutliche Zeichen, dass die Koalition den Willen zur Haushaltskonsolidierung mit dem Willen zur politischen Gestaltung zu verbinden vermag und diesen Kurs der Vernunft fortzusetzen beabsichtigt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Meine Damen und Herren, wir haben das Ziel als GRÜNE – gemeinsam mit der CDU, aber vor allem als GRÜNE –, Hessen grüner und gerechter zu machen. Der Nachtragshaushalt ist ein erster Schritt in diese Richtung. Die nächste Etappe ist dann der Haushalt 2015, den wir im Herbst beraten werden und der entlang der finanzpolitischen Leitlinien, die Ihnen präsentiert worden sind, entwickelt werden wird. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Kollege Kaufmann.