Inhalt

05.11.2014

Frank Kaufmann: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2015

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Verlässlich gestalten – Perspektiven eröffnen“ lautet der Titel des Koalitionsvertrags. Dieser Leitgedanke definiert damit zugleich den schwarz-grünen Kurs der Koalition aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den wir für die laufende 19. Legislaturperiode des Hessischen Landtags verabredet haben. „Verlässlich gestalten – Perspektiven eröffnen“ könnte auch über dem heute vorgelegten Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 stehen, wenn es denn üblich wäre, Haushalte unter eine formulierte Devise zu stellen. Vielleicht sollten wir dies in Zukunft tun und diese Devise als Oberziel des gesamten Regierungshandelns im Sinn der neuen Verwaltungssteuerung definieren. Damit könnten wir sie in der Systematik des Haushaltskonzepts ausweisen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Der Haushaltsentwurf für 2015 ist jedenfalls der erste Jahresetat, der unter den genannten Leitgedanken konzipiert und formuliert ist; der Nachtraghaushalt 2014, den wir im Juli verabschiedet haben, enthielt im Wesentlichen lediglich die aufgrund der Regierungsneubildung notwendigen Veränderungen. Mit dem Haushaltsentwurf 2015 sollen nunmehr die wesentlichen Fragen nach Profil und Schwerpunkten der Regierungspolitik von Schwarz-Grün gegenüber allen politisch Interessierten beantwortet werden. Das werden sie auch. Schließlich definiert der Haushalt den Handlungsrahmen der gesamten Politik für das kommende Jahr und zusammen mit dem Finanzplan auch die dazugehörigen Perspektiven für die Dauer der Legislaturperiode.

Wie Sie wissen sollten, steht für die Koalition aus CDU und GRÜNEN ausweislich des Koalitionsvertrages die Aufgabe, in Verantwortung für alle Generationen eine nachhaltige Haushaltspolitik zu betreiben, an erster Stelle. Wir bekennen uns zur Schuldenbremse, wie sie uns die Hessische Verfassung aufgibt und wie sie von 70 Prozent der hessischen Wählerinnen und Wähler bei der Volksabstimmung unterstützt wurde. Damals war dies ein gemeinsames Projekt, das Regierungs- und Oppositionsfraktionen weitgehend einte und für das wir gemeinsam geworben haben. Ich betone das an dieser Stelle, weil ich nach der soeben gehörten Rede des Kollegen Schmitt nicht mehr so sicher bin, ob das heute in gleicher Weise auch noch für die SPD gilt. Doch dazu später.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Was DIE LINKE angeht: Sie war bekanntlich noch nie für verantwortliches Wirtschaften und demgemäß auch stets gegen die Schuldenbremse.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Verehrter Kollege van Ooyen, Begriffe wie Generationengerechtigkeit oder Nachhaltigkeit sind Ihnen offensichtlich völlig fremd. Deswegen ist eine haushaltswirtschaftliche Debatte mit der LINKEN eigentlich müßig und eher nur Zeitverschwendung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ich will es nochmals unterstreichen: Nachhaltigkeit als grünes Prinzip wurde von uns schon immer auch und gerade in der Finanzwirtschaft eingefordert, weil sie die Frage der Gerechtigkeit zwischen den Generationen einschließt. Nicht zulasten anderer, sondern in freier Eigenverantwortung sollen – ja, müssen – die politischen Entscheidungen und in ihrer Folge auch die finanzwirtschaftlichen Entscheidungen getroffen werden. Das bedeutet, dass die Folgen solcher Entscheidungen auch uns selbst treffen und sie damit aktuell finanziert werden müssen und dass wir heute nicht andere dazu verpflichten dürfen, sie zu tragen – kurz gesagt: Wer bestellt, darf nicht die Zeche prellen, sondern muss selbst bezahlen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Wir alle wissen, dass das Prinzip des nachhaltigen Wirtschaftens und damit die generationengerechte Haushaltswirtschaft seit vielen Jahren nicht die Grundlage der Finanzpolitik des Landes war – übrigens auch nicht der Finanzpolitik fast aller öffentlicher Hände aller Orten –, sondern dass vielmehr die Neuverschuldung in erheblichem Umfang als eine sehr probate Finanzierungsquelle diente.

Durch die kamerale Haushaltswirtschaft, die sich im Wesentlichen lediglich um den Cashflow innerhalb des Jahres kümmert, konnte der anwachsende Schuldenberg schnell und gern vergessen werden – zumal das stetig fallende Zinsniveau die Folgen des Schuldenwachstums faktisch unsichtbar machte. Obwohl der Schuldenberg immer weiter wuchs, wurde seine Wahrnehmung im Haushaltsplan immer schwieriger. Er verursachte nämlich immer niedrigere Zinskosten, obwohl die Schulden insgesamt immer weiter stiegen – ein Phänomen, welches übrigens bis heute anhält.

Schauen Sie es sich an: Lagen die Zinssätze für zehnjährige Anleihen im Jahr 2000 noch bei 6 Prozent, so waren sie zehn Jahre später auf rund 3 Prozent gesunken und liegen aktuell deutlich unter 2 Prozent. Stellen Sie sich einmal vor, wie unser Jahresetat durch Zinsausgaben im Jahr 2015 ohne diese Entwicklung belastet wäre. Statt 1,1 Milliarden Euro müssten wir den mehr als doppelten Betrag, nämlich rund 2,6 Milliarden Euro, für Zinsausgaben kalkulieren. Das sind mehr als 1,5 Milliarden Euro, die einfach weg wären, für die es keinerlei Leistungen mehr gäbe, weil das Geld längst ausgegeben wurde; für Zinszahlungen kann man sich bekanntlich nichts Neues kaufen.

Ich will einen weiteren finanzwirtschaftlichen Aspekt ansprechen: Wir haben jüngst eine durchaus intensive Debatte in den Medien über die Verschuldungssituation des Landes erlebt. Der Auslöser dafür war die öffentliche Vorstellung des Geschäftsberichts 2013 durch den Finanzminister. Daraufhin wurde manch missverständlicher Zeitungsbericht formuliert, der durch seine Irrtümer aber dankenswerterweise letztlich deutlich machte, wie wichtig und richtig die Einführung der Doppik in der hessischen Haushaltswirtschaft war und ist.

Warum sage ich das? Nur mit der doppischen Buchführung und einer Bilanz nach handelsrechtlichen Vorschriften können wir die Vermögenslage des Landes für die Gegenwart und die Zukunft sachgerecht einschätzen. Nur dort werden nämlich die Vermögensbestände einerseits und Eigenkapital, Verbindlichkeiten und Rückstellungen andererseits umfassend dargelegt. Es kann schon einmal vorkommen, dass ein Journalist die Begriffe „Verbindlichkeiten“ und „Rückstellungen“ verwechselt oder ein Oppositionspolitiker Kulturgüter und Sammlungen nicht als Vermögenswerte anerkennen will. Solche Aussagen zeigen aber in meinen Augen, dass wir beginnen, uns in der Haushaltswirtschaft endlich auch stärker über Bestandswerte und nicht nur – in Treue zur gewohnten Kameralistik – über den Cashflow Gedanken zu machen. Und das ist gut so.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Es ist nämlich sehr zu begrüßen, dass immer mehr Akteure in der Doppik ankommen. Eine genauere Betrachtung der vorhandenen Substanz, der materiellen Grundlagen und ihrer Werte, ist schließlich ein ganz wichtiger Schritt zu ihrer Erhaltung. Damit rücken wir unserem Ziel des nachhaltigen Handelns in der Haushaltswirtschaft näher und verringern letztlich unseren Abstand zu einer wirklich nachhaltigen Politikgestaltung insgesamt.

Wenn wir schließlich noch die Wechselwirkungen zwischen Ergebnisrechnung und Vermögensrechnung beachten und Entscheidungen nicht nur in der Finanzwirtschaft umfassend – auch im Hinblick auf ihre Folgen für die Vermögenslage des Landes – prüfen und erst danach treffen, haben wir einen qualitativen Sprung zur nachhaltigen Haushaltswirtschaft hin tatsächlich geschafft.

Als bemerkenswertes Beispiel möchte ich hier das Thema Besoldungserhöhung ansprechen; Kollege Schmitt sprach ja in einem anderen Zusammenhang davon. Eine Erhöhung der Bezüge um 1 Prozent bedeutet im jährlichen Cashflow, also kameral betrachtet, rund 70 Millionen Euro an Mehrausgaben. Für die Pensionsrückstellungen ergibt sich hieraus aber eine siebenfach größere Erhöhung von rund 490 Millionen Euro. Das macht zum einen die finanzielle Folgewirkung einer solchen Entscheidung klar, zeigt zum anderen aber auch, verehrter Kollege Schmitt, dass ein in der Bilanz ausgewiesener gestiegener Rückstellungsbedarf noch lange nichts mit politischen Fehlentscheidungen zu tun haben muss, wie von der Opposition – in dem Fall von Ihrem Geschäftsführer – kürzlich kritisiert wurde.

Meine Damen und Herren, ich denke, die Ausführungen unterstreichen sehr deutlich die unbestreitbare Notwendigkeit, die jährliche Neuverschuldung zu beenden und perspektivisch den entstandenen Schuldenberg wenigstens ein Stück weit abzutragen. Genau dies geschieht durch unsere schwarz-grüne Haushaltspolitik. Der Finanzminister hat es Ihnen schon eindrücklich dargestellt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ab dem Haushaltsjahr 2015 wird die Nettokreditaufnahme um ein Fünftel des Betrags von 2014 gekürzt. Das sind rund 230 Millionen Euro. Das ist genau der Wert, den uns das Gesetz zur Ausführung von Art. 141 der Verfassung des Landes Hessen, insbesondere der dortige § 11, vorgibt. Diesen halten wir im kommenden Jahr selbstverständlich ein und werden ihn auch in den Folgejahren einhalten. Daran erkennen Sie unseren klaren Kurs einer echten Haushaltskonsolidierung.

Aber damit bin ich mit meinem finanzwirtschaftlichen Teil der Rede beim Finanzplan angelangt, der mit zur Beratung aufgerufen ist. Wer sich die Mühe macht, in dieses Zahlenwerk ein bisschen genauer hineinzuschauen, und sich die Erläuterungen anschaut, wird schnell bestätigt finden, wie ernst es die Koalition mit dem Abbau der Neuverschuldung meint. Selbstverständlich wurde für das Jahr 2015 – ich sagte es gerade – als Schuldengrenze, als obere Grenze für eine Nettokreditaufnahme, nicht der Wert der Finanzplanung von 2013 beibehalten, sondern der niedrigere Wert, der sich aus dem zitierten Gesetz ergibt.

Das heißt umgekehrt aber nicht – deswegen betone ich das –, dass in den kommenden Jahren immer der Wert des Gesetzes angestrebt wird. Das Gesetz wird natürlich stabil eingehalten, aber wir wollen den geplanten Abbaupfad für die Neuverschuldung schneller gegen Null führen und ihn bereits zum Ende dieser Wahlperiode, also für das Jahr 2019, auf eine ehrliche Null gebracht haben. Das tun wir übrigens unabhängig von der in der Sache völlig unzutreffenden Kritik, die der Kollege Schmitt soeben genau zu diesem Abbaupfad vorgetragen hat. Die Zahlen des Finanzplans hinterlegen das eindrücklich.

Meine Damen und Herren, vielleicht haben Sie noch nicht alle bemerkt, jedenfalls bei der Opposition scheint es so zu sein, dass nämlich der Finanzplan dieser Regierung den früheren Zahlenwerken und dem ihm damals gegebenen Untertitel eines „Märchenbuchs“ überhaupt nicht mehr entspricht, sondern dass die zukünftige Entwicklung im Gegenteil sehr sorgfältig und risikobewusst eingeschätzt und geplant wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

An einem Punkt können Sie dies exemplarisch nachvollziehen. In der Übersicht 8, der Darstellung der Einnahmen und Ausgaben 2014 bis 2018 nach Arten, das ist entsprechend des Schemas des Stabilitätsrats dargestellt, finden Sie unter der Gruppierungsnummer 97 die bei Haushältern so besonders beliebten Globalen Mehr- bzw. Minderausgaben.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Dort waren in der Vergangenheit immer wieder, spätestens ab dem zweiten Jahr der Planungsperiode, Beträge mit negativem Vorzeichen zu finden. So auch im Plan vom letzten Jahr.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Das bedeutete, dass die geplante Summe aller Ausgaben schlicht zu groß war, um mit der Summe aller Einnahmen, wohlbemerkt einschließlich der Neuverschuldung, in Übereinstimmung gebracht werden zu können. Dann nahm man einen Abzug der Globalen Minderausgaben vor. Mit dem Minuszeichen vor der jeweiligen Zahl wurde also das Prinzip „die Hoffnung stirbt zuletzt“ in die Berechnung des Finanzplans einbezogen, ganz nach dem Motto: „Wir wissen zwar nicht wie und wo, aber irgendeine Möglichkeit, weniger Geld auszugeben, wird sich doch wohl finden lassen“. Das entspricht im Wesentlichen der Rede des Kollegen Schmitt, die wir gerade gehört haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Dies könnte man jetzt auch als plankonforme Wiedergabe des gern erinnerten Satzes betrachten: „Das Geheimnis des Sparens liegt im Verzichthalten“. Oder man könnte das Ganze als eine Vorabveranschlagung einer Haushaltssperre bezeichnen. Jedenfalls dokumentierte dieses Prinzip die Realitätsferne der damaligen Finanzplanung. Sie war eben echt märchenhaft.

Meine Damen und Herren, jetzt schauen Sie doch bitte in die aktuelle Drucksache, in den Finanzplan 2014 bis 2018. Auf Seite 65 finden Sie unter der Gruppierungsnummer 97 für die Jahre 2016 ff. Beträge, die sich auf insgesamt 520 Millionen Euro summieren.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Was Sie allerdings nicht finden – Herr Kollege Schmitt –, ist das berüchtigte Minuszeichen. Es handelt sich folglich um die Planung möglicher Mehrausgaben, also um eine echte Risikovorsorge und nicht um eine „Quantifizierung der Ratlosigkeit“.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

In diesem Falle macht das Vorzeichen den Unterschied. An diesem Punkt erkennen Sie exemplarisch den Paradigmenwechsel in unserer Finanzplanung. Ich fasse den finanzwirtschaftlichen Teil wie folgt zusammen:

Erstens. Wir haben eine konsequente Orientierung der Finanzpolitik an der Schuldenbremse.

Zweitens. Wir setzen die im Koalitionsvertrag angekündigten Konsolidierungsmaßnahmen konsequent um.

Drittens. Wir orientieren die Finanzplanung mit Sorgfalt an den erwartbaren Entwicklungen und ihren Risiken und fokussieren sie auf eine Absicherung der Konsolidierungsziele.

In einer finanzpolitischen Debatte, wie wir sie in der ersten Lesung zum Haushaltsplanentwurf traditionell führen, sollten diese Punkte eigentlich, zumindest unter den Haushältern, Konsens sein. Sie sind es offensichtlich aber leider nicht, wie wir bereits vom Kollegen Schmitt gehört haben und wahrscheinlich vom Kollegen der FDP – ich vermute, der haushaltspolitische Sprecher, Herr Kollege Hahn, wird sprechen – noch hören werden. Von ihm kennen wir bislang nur seine schriftlichen Presseerklärungen.

Meine Damen und Herren, nach diesen öffentlichen Äußerungen – das sage ich ganz offen – bin ich ein bisschen verunsichert. Beide Kollegen haben die Inhalte des vorliegenden Haushaltsplanentwurfs und den aktuellen Finanzplan erkennbar überhaupt nicht verstanden.

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Das mag Vorsatz aus politischen Gründen sein oder auch ganz andere Gründe haben, jedenfalls fallen eine inhaltliche Auseinandersetzung und ein sachbezogener Streit um die beste Alternative unter diesen Voraussetzungen nicht ganz leicht. Man weiß nämlich nicht, an welcher Stelle man ansetzen muss, und was man wie und von Anfang an noch einmal erklären müsste, damit es denn verstanden wird.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Herr Kollege Schmitt hat den Haushaltsentwurf schon am 8. Oktober „als politisches Armutszeugnis der schwarz-grünen Landesregierung“ bezeichnet und gleichzeitig Mehrausgaben sowie Einsparungen gefordert. Gestern hat der Kollege Schmitt aufgrund der öffentlichen Äußerungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds Steuererhöhungen gefordert. Dabei hat er aber ganz offensichtlich vergessen, dass er dort, nämlich in Berlin, wo die Steuererhöhungen beschlossen werden müssten, mitregiert, nicht er persönlich, aber seine Partei, und dass davon in der Koalitionsvereinbarung für die Berliner Politik nichts zu finden ist. Das heißt, dass sich in diese Richtung nichts bewegt. Das hindert ihn aber gar nicht daran, dies in Wiesbaden lautstark zu fordern.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

In der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene steht – ich zitiere –:

Das Steuerrecht muss in seiner konkreten Ausgestaltung den Anforderungen und Ausprägungen unserer modernen Gesellschaft in einer globalisierten Welt gerecht werden.

Wer wollte diesem Satz widersprechen?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Nur, Herr Kollege Schmitt, dann tun Sie doch etwas. Dann engagieren Sie sich doch. Dann tragen Sie es doch dort vor, wo die Steuern festgesetzt werden. All die Punkte, die Sie genannt haben, gehören alle auf die Berliner Diskussionsebene. Aber was passiert stattdessen? Hier wird gefordert, die schwarz-grüne Landesregierung und der Ministerpräsident sollen für den Kollegen Schmitt die Kastanien aus dem Feuer holen. Ich meine, das ist ein netter Auftrag. Ich glaube aber nicht – jetzt ist er zwar nicht mehr hier –,

(Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

dass dies eine politisch erfolgreiche Forderung ist. Herr Kollege Schmitt, da würde ich doch meinen, man sollte es selbst machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, Ihnen müsste im Übrigen doch selbst auffallen, dass da irgendetwas nicht stimmen kann. Wenn ich mehr Geld für Kommunen, für Hochschulen, für den Straßenbau, für das Sozialbudget, für eine Besoldungserhöhung und vieles andere mehr ausgeben will – das kann man machen –, dann muss ich aber doch zumindest eine Idee, einen Vorschlag, formulieren, woher das Geld kommen soll. Oder ich ergreife die Initiative, mehr Einnahmen zu beschaffen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Verehrter Kollege Schmitt, wenn ich das alles nicht habe, dann würde ich doch klugerweise lieber schweigen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Wenn Sie aber gleichzeitig die zu hohe Verschuldung kritisieren, dann müssten Sie als Haushaltspolitiker eigentlich wissen, dass zusätzliche Ausgaben nicht zur Verringerung der Schulden führen können. So fragt man sich allen Ernstes, ob Ihre Vorstellungen zum Haushalt lediglich der nächste Woche beginnenden fünften Jahreszeit angepasst sind, gemäß dem Motto: „Allen wohl und keinem weh – Haushalt à la SPD“.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Meine Damen und Herren, worin besteht denn das große Geheimnis der sozialdemokratischen Gedankengänge zur Haushaltswirtschaft? Ich sehe als einzigen Ausweg zur Finanzierung Ihrer Ausgabenwünsche eine Steigerung der Einnahmen, so sagten Sie; da Sie da aber nichts tun, muss man sagen, eine Steigerung der Neuverschuldung. Genau deshalb müssen wir daran zweifeln, dass Sie noch zur Schuldenbremse stehen. Denn die Steuermehreinnahmen, die auf Bundesebene zu beschließen sind, haben Sie, ich sagte es bereits, im Koalitionsvertrag zumindest nicht aufnehmen können.

Demzufolge, das kommt für die Beurteilung noch erschwerend hinzu: Was wir als Land zum Stichwort Einnahmeerhöhung machen können – Sie erinnern sich, als das eine von drei E –, das haben Sie hier im Landtag ziemlich lautstark abgelehnt, nämlich als wir im letzten Sommer die Grunderwerbsteuer um 1 Prozentpunkt angehoben haben. Wer war dagegen? – Derjenige, der mehr Einnahmen fordert und SPD heißt. Meine Damen und Herren, Sie werden mir abnehmen, dass das einen Haushaltspolitiker etwas verwirren muss.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

– Er meint, ich sei vorher auch schon verwirrt gewesen. Das will ich jetzt gar nicht in Abrede stellen, das kommt in der Politik öfter vor.

Man orientiert sich immer wieder neu an guten Gedanken. Ich habe jetzt festgestellt, dass die SPD bei der Haushaltspolitik der schwarz-grünen Koalition, also der Mehrheit in diesem Hause, alles als „Armut“ bezeichnet. Da kann ich nur sagen: Verehrter Kollege Schmitt, wenn man Ihre Konzeptionen anschaut, dann kommt einem zwangsläufig der Ausruf über die Lippen: „Welche Armut!“

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Meine Damen und Herren, entgegen meinen sonstigen Gewohnheiten möchte ich mich hier und heute auch ganz kurz mit der Haushaltskritik der kleinsten Fraktion im Landtag befassen. Der Kollege Hahn äußerte dazu am 8. Oktober, der Haushaltsentwurf von Schwarz-Grün sei „unambitioniert“, und er zeige „keine eigene Kreativität“ zur Umsetzung der Schuldenbremse. Das sagt genau der Richtige. Der verehrte Kollege Hahn hat offensichtlich schon vollständig verdrängt, dass er fünf Jahre lang der Hessischen Landesregierung angehört hat und dass in diesen fünf Jahren die Neuverschuldung um mehr als 11 Milliarden € angestiegen ist. Jetzt nennt er es „unambitioniert“, wenn die neue Koalition für die jetzige fünfjährige Planungsperiode des Finanzplans diesen Wert um mehr als drei Viertel abbaut.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Da muss man feststellen, dass die FDP trotz ihrer Sparsamkeitsrhetorik in Wahrheit wohl doch voller Kreativität und durch und durch ambitioniert mehr als viermal mehr Schulden gemacht hat, als Schwarz-Grün für die gesamte Wahlperiode plant. Dann formuliert er, er wolle noch ernst genommen werden. Da frage ich mich wirklich, ob man sich um das Erinnerungsvermögen des Kollegen ernsthaft Sorgen machen muss. Ich belasse es bei der Feststellung, dass die vom Kollegen Hahn uns GRÜNEN und den Schwarzen vorgeworfene „Borniertheit“ wohl eher ein Übersprung aus eigener, höchst überfälliger Selbstkritik ist. Jedenfalls wäre es eine lohnende Aufgabe für die Kolleginnen und Kollegen von der FDP, mit eigener Kreativität einmal vor der eigenen Tür zu kehren, statt die Schuld bei anderen zu suchen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Meine Damen und Herren, schade, dass die Opposition zum Haushaltsentwurf keine Diskussionsbeiträge liefern kann, die eine inhaltliche Auseinandersetzung über die finanzwirtschaftlichen Aspekte möglich machten, weil ein Streit um die Sache, allemal wenn er mit qualifizierten Argumenten geführt wird, alle Beteiligten weiterbringt und ihnen sicherlich auch Gewinn bringt. Vielleicht ist dies im Laufe der weiteren Haushaltsberatungen noch möglich. Es wäre sehr schön, wenn wir wenigstens über die politischen Schwerpunkte der Regierungspolitik, die zugleich auch die inhaltlichen Schwerpunkte des Haushalts sind, eine sachbezogene kritische Auseinandersetzung pflegen könnten.

Im Hinblick darauf sind die ersten Hinweise, auch die vom Kollegen Schmitt, aus den Stellungnahmen der Oppositionsfraktionen zum Haushaltsentwurf zwar noch präzisierungsbedürftig, aber nicht völlig entmutigend. Es gibt auch ein paar Äußerungen – ich habe sie mir gut gemerkt –, Kollege Schmitt, wo Sie gesagt haben, dem stimmen Sie zu. Das ist eher auffällig selten, aber es könnte den richtigen Weg beschreiben. Um z. B. den Sozialdemokraten weitere Zustimmungschancen zu eröffnen, will ich jetzt noch etwas Input geben und werde mich im Folgenden mit den inhaltlichen Aspekten des Haushalts aus grüner Sicht befassen.

Meine Damen und Herren, „Verlässlich gestalten – Perspektiven eröffnen“, dieser Leitgedanke des Koalitionsvertrags ist natürlich auch der Leitgedanke der inhaltlichen Prioritätensetzung dieses Haushaltsentwurfs und der neuen Finanzplanung. Die Perspektiven wollen wir für eine nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der Menschen in unserem Land geben. Sie bestehen nach unserer Auffassung in entscheidendem Umfang darin, dass jeder bzw. jedem Einzelnen möglichst viele gute Chancen für eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens verlässlich geboten werden. Das heißt Wahlfreiheit in der persönlichen Lebensgestaltung und Vielfalt in Bildung und Betreuung.

Damit habe ich den Bildungsbereich als Ersten angesprochen; denn Bildung ist eine unsere zentralen Zukunftsaufgaben, weil sie maßgeblich über die Möglichkeiten bestimmt, welches Maß an Teilhabe in unserer Gesellschaft vom Einzelnen erlangt werden kann. Demgemäß hat die Finanzierung der Bildungsaufgaben für diese Koalition ganz besondere Priorität. Genau dies kann man im Haushaltsentwurf und in der Finanzplanung konkret ablesen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Meine Damen und Herren, man kann es offensichtlich nicht oft genug betonen: Hessen unter der Regierung von CDU und GRÜNEN ist das einzige Land der Bundesrepublik, welches für die gesamte Wahlperiode eine Garantie dafür abgegeben hat, alle Lehrerstellen für die Schulen zu erhalten, unabhängig davon, wie stark die Schülerzahlen sinken, weil wir unsere Schulen insgesamt noch besser machen wollen. Die Bildungschancen für alle Kinder können nämlich gar nicht so gut sein, dass sich nicht weitere Anstrengungen, sie noch weiter zu verbessern, immer wieder lohnen würden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, sei es die sozial indizierte Lehrerzuweisung – ein schwieriges Wort für besonders wichtige pädagogische Hilfen –, sei es das Ganztagsschulprogramm, die Inklusion oder die Förderung der Sprachfähigkeiten in Deutsch: All diese Bereiche werden personell verstärkt, was natürlich den Schülerinnen und Schülern zugutekommt, die diese Förderung besonders nötig haben, was aber auch – das sollte man vielleicht mit schönen Grüßen an den Kollegen Nagel von der GEW richten – den Kollegien viel Nutzen bringt. Denn erkannte pädagogische Probleme adäquat bearbeiten zu können, das ist ein echter Gewinn auch für die Arbeitssituation der Lehrerinnen und Lehrer, damit genau diese Probleme im Alltagsstress nicht vernachlässigt werden müssen, was derzeit gelegentlich beklagt wird.

Dazu ist obendrein die Verlässlichkeit der Zusage bezüglich des Stellenbestandes in den Schulen – ich sprach von Garantie – wie auch die Flexibilität in den Einsatzmöglichkeiten dieser Ressourcen ein besonders großer Gewinn. In den Schulen kann verantwortlich geplant werden, die Schulprofile können entwickelt und verlässlich umgesetzt werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Genau diese Möglichkeiten sind wesentliche Garanten für die Vielfalt im Bildungsangebot, so wie wir sie in der Koalition verabredet haben und so wie wir sie sicherstellen wollen. Der Haushaltsentwurf 2015 ist damit ein klarer quantitativer Beweis dafür, dass Bildung ein eindeutiger Schwerpunkt der gemeinsamen Politik von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Hessen ist. Herr Kollege Schmitt, irgendwann verstehen Sie es hoffentlich auch.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Meine Damen und Herren, in den Gesamtkontext der Bildungspolitik im weiteren Sinne gehören natürlich auch die Hochschulen und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen. Auch sie dienen der Verwirklichung von Lebenschancen junger Menschen ebenso wie dem wissenschaftlichen Fortschritt auf allen Gebieten.

Wer die Hochschulen und sonstigen Wissenschaftlichen Einrichtungen vernachlässigt, verspielt die Zukunftschancen einer ganzen Generation, wird am Ende auch ökonomisch ins Hintertreffen geraten und diese Rückstände kaum mehr aufholen können.

Genau deshalb haben wir in der Koalition die Randbedingungen der weiteren Bildungskarriere von Jugendlichen in den Blick genommen. Auch hier sollten Vielfalt und Verlässlichkeit im Angebot eigenverantwortliche Entscheidungen sicherstellen. Deshalb haben CDU und GRÜNE für die Hochschulen ebenfalls eine verbindliche Zusage für die materielle Absicherung einer positiven Weiterentwicklung gegeben. Das ist bereits im Koalitionsvertrag niedergelegt und nunmehr im Haushaltsentwurf wie auch im Finanzplan quantitativ unterlegt worden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Auch hier ist Hessen einsame Spitze in Deutschland. Wir haben die Hochschulfinanzierung auf ein neues Niveau gehoben, indem wir die Grundfinanzierung im kommenden Jahr spürbar steigern und – jetzt kommt es – danach das Budget jährlich anheben, und zwar um einen Betrag, der 1 % höher als die Inflationsrate liegt. Die hessischen Hochschulen können also verlässlich damit rechnen, ab 2015 Jahr für Jahr real mehr Mittel zur Verfügung zu haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Diese Zusage gibt es in keinem anderen Bundesland. Diese Zusage steht bei uns in Hessen in den Zahlen des Finanzplans. Wir entsprechen damit den Empfehlungen des Wissenschaftsrats und sorgen für die nötige Planungssicherheit, sodass hessische Hochschulen auch neue Herausforderungen gut bewältigen können.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Mäkel-Opposition: So macht man verantwortliche Hochschulfinanzierung.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE) und des Abg. Manfred Pentz (CDU))

Wir setzen finanzwirtschaftlich klare Prioritäten und werden damit gute Ergebnisse durch gute Arbeitsbedingungen sicherstellen.

(Zurufe)

– Sie mäkeln doch dauernd herum. Mit Merkel hat das nichts zu tun.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

– Frau Kollegin Wissler, etwas mehr Selbstbewusstsein sollte Ihnen eigen sein, um zu wissen, dass sie hier mäkeln, und nicht Merkel imitieren.

(Zurufe von der LINKEN)

Jetzt habe ich Unruhe an einer Stelle erzeugt, von der ich es nicht erwartet hätte, aber bitte schön, gern. – Meine Damen und Herren, die Hochschulleitungen haben dies gut verstanden. Vielleicht gab es auch deshalb aus Hessen noch keine Forderungen nach Wiedereinführung von Studiengebühren, wie wir sie von Hochschulen aus anderen Bundesländern jüngst vernehmen mussten. Mit Schwarz-Grün wird es im Übrigen auch keine Wiedereinführung der von uns abgeschafften Studienbeiträge geben.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Wir lassen die Hochschulen mit ihren Finanzierungssorgen aber eben auch nicht allein, sondern sorgen für eine verlässliche Finanzausstattung, sodass der Ruf nach Studiengebühren auch gar keine Begründung hätte.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Bildung und Betreuung, Ausbildung und Studium sind Materialien für das Fundament eigenverantwortlicher Lebensgestaltung. Sie müssen deshalb von hochwertiger Qualität sein, schließlich muss dieses Fundament auch ein Leben lang tragen.

Somit ist es richtig, dass wir in diesem Bereich die allererste Priorität setzen, aber natürlich nicht die einzige. Einen weiteren Schwerpunkt bildet deshalb eine verlässlich verankerte Sozialpolitik, wie wir sie im Nachtrag 2014 mit dem Sozialbudget manifestiert haben und für die wir nunmehr erhebliche zusätzliche Mittel – rund 18 Millionen Euro – bereitstellen.

Das Wesentliche am Sozialbudget ist auch hier wieder die Verlässlichkeit: Die Verlässlichkeit der Finanzierung für die nächsten fünf Jahre. Die Träger und Initiativen, die Aufgaben übernommen haben, Menschen in schwierigen Lebenslagen zu helfen, sollen finanzielle Planungssicherheit bekommen. Damit ist neben der unmittelbaren Förderung der sozialen Angebote der unterschiedlichsten Art auch verbunden, dass Weiterentwicklungen und Veränderungen dieser Angebote nicht unter dem Diktat der Kostenreduktion, sondern und dem Aspekt qualitativer Verbesserungen erfolgen können, was für die Sicherstellung eines stets bedarfsadäquaten Bedarfsangebots von hoher Bedeutung ist.

Mit dem Sozialbudget werden wichtige Förderschwerpunkte bei Frauenhäusern, Schuldnerberatung, Beratungsangeboten für Opfer sexueller Gewalt, ebenso wie in Bereich der Gemeinwesenarbeit und der Antidiskriminierungspolitik gesetzt, um nur einige zu nennen. Das neue Sozialbudget ist allerdings keine einfache Revision früherer Kürzungen in diesem Bereich – manch einer hat es missverstanden und glaubte dies –, sondern es nimmt die zwischenzeitlichen Entwicklungen der sich im Laufe der Zeit verändernden Problemlagen sowie die Strukturen auf, die nicht mehr dieselben sind wie vor einem Jahrzehnt. Deswegen ist es klug, sich mit dem Sozialbudget an die aktuelle Situation anzupassen. Das Sozialbudget ist eine echte Weiterentwicklung, weshalb wir es auch einen Meilenstein der hessischen Sozialpolitik nennen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Hessen wird damit ein gutes Stück sozialer und gerechter. Genau das gehört ebenso zum politischen Profil der Landesregierung aus CDU und GRÜNEN, wie auch die Priorität bei der Haushaltskonsolidierung.

Selbstverständlich kann kein Redner in der ersten Lesung zum Haushaltsentwurf sämtliche inhaltlich interessanten Punkte dieses Zahlenwerks ansprechen und ausführlich erläutern. Dazu muss eine Auswahl getroffen werden, die allerdings auch ein bisschen Signalcharakter hat, weshalb ich besonders wichtige Bereiche natürlich nicht vergessen werde.

Aus grüner Sicht gibt es selbstverständlich Anmerkungen zu den Bereichen Umwelt und Energie zu machen. Auch, wenn der Kollege Schmitt vielleicht noch nicht alles gefunden hat: Hier finden sich neue Budgets.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Ich nenne insbesondere die verschiedenen Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende, die Beachtung verdienen. Sie finden sich sowohl im Einzelplan 07 als auch im Einzelplan 09.

Darüber hinaus sind auch die Aktivitäten im Bereich des Naturschutzes zu erwähnen: Diese erstrecken sich von der Förderung des Artenschutzes über die Fortführung der Nachhaltigkeitsstrategie bis hin zur Herausnahme von Staatswaldflächen aus der Nutzung, um sie der ungestörten natürlichen Entwicklung zu überlassen. Alle diese Aktivitäten schlagen sich auch finanziell nieder und finden sich deshalb logischerweise auch im Haushaltsentwurf.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich komme zum Lieblingspunkt der Sozialdemokratie – ein weiterer Punkt, der oft in Konkurrenz zum Natur- und Umweltschutz gesehen werden muss –, nämlich dem Bereich des Straßenbaus. Mit dem Haushaltsentwurf 2015 bekommt er eine neue Akzentuierung schon im Titel: Anlage 2 zum Einzelplan 07 enthält jetzt das Straßenerhaltungs- und Bauprogramm, womit deutlich wird, dass die eindeutige Priorität bei den Erhaltungsmaßnahmen liegt. Zudem erhält er eine transparente Darstellung in der Zuordnung der Projekte. Daraus sehen wir, wie stark das kommunale Interessenmodell der Vergangenheit als faktischer Schattenhaushalt aktuell Gegenwart und Zukunft der finanziellen Möglichkeiten beim Infrastrukturausbau belastet.

Was ebenfalls unbedingt zu erwähnen ist: Erst einmal – es sei mir als finanzwirtschaftlicher Hinweis gestattet – wird durch die doppische Ausweisung deutlich, dass 2015 aus Haushaltsmitteln des Landes ein Gesamtinvestitionsrahmen für den Straßenbau in Hessen in Höhe von 145 Millionen Euro zur Verfügung steht; die aktivierbaren Eigenleistungen sollten wir keinesfalls vergessen. Ich sprach vorhin davon, dass wir im Rahmen der Doppik die Vermögenssituation und die verschiedenen Beiträgen viel besser und eigentlich nur richtig erkennen können, was die Kameralistik uns so nicht präsentiert.

Wie allen präsent ist, diskutieren wir aktuell an vielen Stellen in ungezählten Gremien und Runden die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs; der Finanzminister hat es ebenfalls angesprochen. Diese Neuordnung ist aufgrund des Urteils des Staatsgerichtshofs notwendig, und wir werden uns damit sicherlich noch etliche Male auseinandersetzen. Ich will es hier und heute nicht vertiefen, weil wir zunächst die Präsentationen erwarten, um dann sicherlich während der kommenden Wochen und Monate eine breite Debatte zu führen.

Ich möchte heute aber über den Kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2015 sprechen, wie er im Haushaltsplan dargestellt ist.

Das darf bei einer Haushaltseinbringung, denke ich, nicht fehlen. Schließlich werden wir die Kommunalen Spitzenverbände in der Ausschussberatung wieder ausgiebig zu Wort kommen lassen und ihre Argumente danach zu bewerten haben.

Die Mittel für den Kommunalen Finanzausgleich erreichen auch im Jahr 2015 – das sollte unter all den Neuordnungsdebatten nicht untergehen – ein neues Rekordniveau. So viel Mittel hat das Land noch nie den Städten, Gemeinden und Kreisen zur Verfügung stellen können. Obwohl alle Abrechnungseventualitäten einschließlich derer von 2015 bereits berücksichtigt sind, wird die Schlüsselmasse um rund 108 Millionen Euro steigen und mit ihr natürlich auch die Summe der Schlüsselzuweisungen.

(Vizepräsidentin Ursula Hammann übernimmt den Vorsitz.)

Also unterstützt auch im letzten Jahr, welches nach dem bisherigen KFA-Verfahren geregelt wird, das Land seine Kommunen in finanzieller Hinsicht sehr zugewandt und auskömmlich. Wenn man obendrein berücksichtigt, dass zusätzlich zu den Mitteln aus dem KFA noch fast 140 Millionen Euro zusätzliche Erstattungen für die Leistungen der Kommunen an Flüchtlinge geplant sind, dieser Betrag damit insgesamt verdoppelt wird gegenüber dem laufenden Jahr, so kann eigentlich niemand, selbst wenn er die Welt ausschließlich durch die Oppositionsbrille betrachtet, weiterhin behaupten, dass das Land Hessen und damit die Landesregierung aus CDU und GRÜNEN seine Kommunen verelenden ließe. Das entspricht nicht den Realitäten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss und fasse zusammen, auch wenn es sicherlich noch vieles zum Haushaltsentwurf zu sagen gäbe. Einzelheiten lassen sich gewiss in der Ausschussberatung und den noch folgenden Lesungen im Plenum beraten.

Von hier sollten Sie heute aber bitte die Erkenntnis mitnehmen, dass die Koalition aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine klar profilierte Politik für diese Wahlperiode nicht nur verabredet hat, sondern diese auch konkret umsetzt, wofür der Haushaltsentwurf 2015 und der Finanzplan 2014 bis 2018 klare Belege sind.

Wir setzen unsere Vereinbarung konsequent um. Wir setzen dabei in vorbildlicher Weise politische Prioritäten, vor allem in den Bereichen Bildung und Soziales, und wir warten dabei ebenso geduldig wie selbstbewusst auf formulierte Alternativen der Opposition, wie man was besser machen sollte. Da wir nicht zu lange warten können, handeln wir zwischenzeitlich in der Koalition, indem wir Hessen verlässlich gestalten und Perspektiven eröffnen. – Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann.