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26.06.2014

Frank Kaufmann: Aktuelle Stunde – Das neue EEG muss den Ausbau der erneuerbaren Energien in Hessen fördern

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Selten war eine Aktuelle Stunde so aktuell wie diese, denn wir befinden uns unmittelbar in genau der Woche, in der die Beratungen im Deutschen Bundestag stattfinden. Am Dienstag hat sich der Ausschuss ausgiebig mit dem Thema befasst. Wie Sie alle wissen, steht das Thema morgen in Berlin auf der Plenartagesordnung. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz verabschiedet wird.

Insoweit ist die erste Kritik an das Verfahren zu richten. Wir haben hier eine Vorgehensweise, die von allen Seiten, selbst von denjenigen, die in Berlin in Regierungsverantwortung stehen, skeptisch, wenn nicht sogar kritisch, beurteilt wird. Unsere Aktuelle Stunde soll so etwas wie die Funktion des Nebelhorns übernehmen. Die Berlinerinnen und Berliner im Parlament sind in einem Zustand, in dem sie nicht den Durchblick haben, gleichwohl das Gesetz beschließen werden. Da kann man die Warnung nur möglichst laut aussprechen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, in der Presse ist der schöne Satz, der Bismarck zugeschrieben wird, zitiert. Ich darf ihn auch hier benutzen. Er lautet:

Je weniger die Leute wissen, wie Wurst und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie.

(Heiterkeit – Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum sage ich das? – Ein Änderungsantrag von 204 Seiten ist durch den Ausschuss gepeitscht worden und steht jetzt zur Verabschiedung an. Das ist nicht das, was uns allen in der Koalitionsvereinbarung in Berlin zum Thema EEG versprochen worden ist, nämlich ein geordnetes Verfahren.

(Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Deshalb wird man wohl davon ausgehen müssen, dass eine Reparaturgesetzgebung sehr bald wird folgen müssen. Das Thema ist im Hessischen Landtag bereits mehrfach behandelt worden. Wir erinnern uns daran, es hat am 1. April eine Sonderministerpräsidentenkonferenz stattgefunden, über die der Ministerpräsident am 02.04. im Plenum ausgiebig berichtet hat. Danach hat in den Gremien eine ganze Menge an Debatten stattgefunden, die nicht so sehr im Fokus der Öffentlichkeit stehen, aber dennoch wichtig sind. Die Einwände und Vorträge aus dem Deutschen Bundesrat wurden von der Bundesregierung überwiegend zurückgewiesen. Da kann man nur sagen: Das ist alles ein sehr hektisches und keineswegs geordnetes Verfahren.

Aus hessischer Sicht ist die Vorlage des Gesetzentwurfs nicht ganz so schlimm, wie zwischenzeitlich zu befürchten war. Sie ist aber keineswegs erfreulich. Insofern lohnt es sich den Aufruf an den Deutschen Bundestag zu richten: Ihr könnt das noch deutlich besser machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf jeden Fall sollte man nicht versäumen, den Einsatz des Ministerpräsidenten und des stellvertretenden Ministerpräsidenten dafür zu loben, dass wenigstens der gröbste Unfug im Gesetz gestrichen werden konnte. Besser geworden ist jetzt zum einen das Referenzertragsmodell und zum Zweiten, dass der Nettozubau von 2.500 MW und nicht der Bruttozubau bewertet wird.

Leider nicht besser geworden sind die beiden Punkte, auf die ich noch eingehen werde, der Vertrauensschutz für die Investoren, Stichwort: Stichtagsregelung, und die Frage der Eigenstromerzeugung. Meine Damen und Herren, das könnte man noch ändern. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll ja den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern und nicht bremsen, wie unser Titel heißt. Der vorliegende Gesetzentwurf macht es genau anders herum: Er fördert weniger und bremst mehr.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schon in der der Koalitionsvereinbarung war im Hinblick auf den Vertrauensschutz Böses zu ahnen gewesen. Wir müssen heute konstatieren, dass der sogenannte Stichtag für den 23. Januar 2014 nach wie vor im Gesetz steht. Man kann Herrn Gabriel nur sagen, er vergisst dabei wohl offensichtlich, dass nicht die formale Genehmigung der Beginn eines solchen Verfahrens ist, sondern der Beginn weit vorher liegt, weil zwingend notwendige technische Planungen und Gutachten erstellt werden müssen. Alle diejenigen Vorhaben, die in dieser Phase stecken, aber bis zum 23. Januar noch keine Genehmigung hatten, sind jetzt die Gelackmeierten, weil sie jetzt unter anderen Bedingungen abschließen als sie ursprünglich wollten.

Meine Damen und Herren, die Zeit läuft davon, das Gewürge über die Eigenstromerzeugung würde einen eigenen Setzpunkt erfordern. Dazu kann ich aus Zeitgründen nicht mehr vertieft Stellung nehmen. Ich darf Ihnen aber eines sagen: Man muss schon daran erinnern, dass der Bundeswirtschaftsminister und Parteivorsitzende der SPD offensichtlich aus seinem Korsett nach dem Motto: Kohleförderung an vorderer Stelle, nicht so ganz herauskommt, weil die erneuerbaren Energien und ihre Fortentwicklung mit diesem Gesetzentwurf nicht besonders gefördert werden. Das kann man nur bedauern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

In Hessen haben wir in unserer Koalitionsvereinbarung eine klare Linie gezogen. Die werden wir auch weiterziehen. Da werden wir am Ende auch Erfolg haben, so viele Knüppel uns Herr Gabriel und seine SPD auch zwischen die Beine werfen werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Kollege Kaufmann.