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15.07.2014

Eva Goldbach: Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe FDP, Sie machen offensichtlich eine rückwärtsgewandte Politik oder vielleicht auch gar keine. Aber in dieser Koalition machen wir Zukunftspolitik.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Das ist der Grund, warum wir diese Änderung beim § 121 HGO vornehmen wollen. Wir haben bei der Anhörung sehr aufmerksam sämtliche Stellungnahmen gelesen und uns die mündlichen Stellungnahmen angehört. Es hat sich gezeigt – ich möchte einmal mit Breitband beginnen –, dass wir auf dem richtigen Weg sind, denn sogar die Unternehmerverbände oder direkte Unternehmensvertreter haben uns, ohne es eigentlich zu wollen, recht gegeben. Sie haben nämlich gesagt:

Durch … Renditeziele verzerren kommunale Unternehmen den Wettbewerb und können im schlimmsten Fall zum Rückzug von marktgetriebenen Wettbewerbern führen.

Das muss man sich vorstellen. Sie behaupten, die Kommunen seien renditeorientiert daran interessiert, Breitband auszubauen. Wir haben sehr anschaulich von den kommunalen Vertretern erklärt bekommen, wie die Wirklichkeit aussieht, dass sie jahrelang versucht haben, Angebote von den Telekommunikationsunternehmen zu bekommen, aber keine bekommen haben.

Dieselben Kommunikationsunternehmen haben einen Fleckenteppich an Breitbandversorgung hinterlassen, und die Kommunen stopfen jetzt die Löcher. Die Kommunen wollen wir jetzt in die Lage versetzen, flächendeckend bis in jeden Ort, bis in jedes Haus einen Breitbandanschluss zu ermöglichen. Dazu dient diese Regelung. Das ist genau der richtige Schritt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Was die energiewirtschaftliche Betätigung angeht, haben wir in unserem Änderungsantrag eine Präzisierung vorgenommen. Wir haben ausdrücklich noch das Wort „Vertrieb“ mit hineingenommen, um den Kommunen zu ermöglichen, auch die Privilegierung nach dem EEG durch die Direktvermarktung in Anspruch nehmen zu können. Das ist ein logischer und richtiger Schritt.

Den Herolden des freien Marktes möchte ich entgegenhalten, wenn immer davon geredet wird, in welche Wahnsinnsrisiken sich die Kommunen vielleicht stürzen oder stürzen könnten: Es ist doch absurd, dass sich vielleicht ein 500-Einwohner-Dorf an einer Windkraftanlage in der Nordsee beteiligt.

Es geht erst einmal darum, PV-Anlagen auf ihre kommunalen Dächer zu bauen. Wir haben dazu bei der Anhörung auch ein direktes Beispiel einer Gemeinde gehört. Der Bürgermeister hat erzählt: Wir haben das zuerst gemacht. Unsere Bürger haben gesagt, das ist eine gute Sache, und haben gefragt, wie wir das gemacht haben. Sie haben auch PV-Anlagen gebaut, und es hat auch noch das örtliche Handwerk unterstützt.

Das ist die eine Sache. Die andere Sache ist, wir haben heute gehört, wie wichtig der Ausbau der Windkraft zur Erreichung der Energieziele ist. Es gibt Gemeinden, die haben kommunale Windparks in Hessen. Wir haben z. B. eine in Ulrichstein, 1996 gebaut, eine der ersten deutschen kommunalen Windparks. Die verdienen im Jahr 350.000 Euro – Gewinn. Warum sollen wir das anderen Kommunen nicht ermöglichen? – Genau das machen wir jetzt mit diesem Schritt. Auch andere Kommunen sollen solche Windparks bauen und betreiben können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Zum Schluss noch: Warum machen wir das? Was soll das alles? – Jede Generation hat eine besondere Verantwortung. Unsere Verantwortung ist es, die Energiewende umzusetzen. Das wollen wir machen. Wir schauen nach jeder Stellschraube an jedem Gesetz, wie wir das einleiten und wo wir unterstützend tätig werden können.

Und die Änderung des § 121 HGO ist ein wichtiger Schritt hin zur Energiewende in Hessen. Deswegen plädiere ich auch an die Opposition: Haben Sie doch den Mut, fassen Sie sich ein Herz, unterstützen Sie uns bei dieser guten Aufgabe, denn die kommunale Energiewende gehört unbedingt zur Energiewende dazu. Danke für Ihre Zustimmung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

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