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22.05.2014

Eva Goldbach: 41. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten

Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, vielen Dank für Ihre Ansprache. Es ist immer eine Freude, Ihnen zuzuhören. Wir, die Fraktion der GRÜNEN, bedanken uns auch bei Ihnen und Ihrem Team für die gute Arbeit, die Sie wieder geleistet haben, und für den 41. sowie schon den darauffolgenden Tätigkeitsbericht. Denn, obwohl, wie Sie vorhin gesagt haben, das Thema etwas schwierig und vielleicht auch manchmal etwas dröge ist, haben Sie es doch geschafft, das so zu schreiben, dass man es gerne liest und verstehen kann.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

In Kapitel 1.2 in Ihrem Datenschutzbericht haben Sie die Überschrift gewählt „Abschied vom Deutschen Datenschutz“. Sie beziehen sich damit, was jetzt schon mehrmals angesprochen wurde, auch auf die geplante EU-Grundverordnung und üben daran auch Kritik. Auch die Landesregierung hat Ihnen in Ihrer Kritik in einigen Punkten Recht gegeben und gesagt, dass man nämlich diese geplante Verordnung unbedingt einer Überprüfung unterziehen muss. Denn wie Sie eben so schön sagten: In Europa wird da eine Harmonisierung angestrebt, und Harmonisierung kann auch heißen: Die einen duschen kalt, die anderen duschen heiß, und wir duschen dann alle lauwarm. Das kann es nicht sein, gerade im Bereich des Datenschutzes. Sondern wir alle wollen ja, dass wir die hohen Standards, die wir in Deutschland und hier in Hessen haben, auch in der EU und dieser Grundverordnung verankern können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Die EU-Kommission hat zu dem Zeitpunkt, als Sie diesen Datenschutzbericht erstellt haben, gerade einen Vorschlag gemacht. Inzwischen gibt es dazu schon einige Vorschläge des EU-Parlaments, federführend von dem grünen EU-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht. Einige wesentliche Punkte, die auch auf das eingehen, was Sie kritisiert haben, möchte ich kurz erwähnen.

Eine Sache wird Sie sicherlich freuen. Denn eine Forderung der EU-Parlamentarier lautet: Datenschutzbehörden brauchen mehr Personal und mehr Geld. Ein ganz wichtiger Punkt, den Sie kritisiert haben, ist: Das Bundesverfassungsgericht ist bisher ein Motor der Entwicklung des Datenschutzes in Deutschland. Das heißt, das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder Urteile gesprochen, die die Verbraucher und ihre Daten schützen. Wenn wir eine Grundverordnung auf EU-Ebene haben, dann heißt das, dass der Europäische Gerichtshof Recht spricht. Wir wollen natürlich, dass er das so tut, wie es auch das Bundesverfassungsgericht tut.

Aber da muss man sagen, dass wir guter Hoffnung sein können. Denn der EuGH hat zum einen das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung erlassen und zum anderen kürzlich das Urteil zum Recht auf Vergessenwerden, allen wahrscheinlich bekannt unter dem Namen „Google-Urteil“, das beinhaltet, dass jeder Verbraucher das Recht darauf hat, dass seine Daten gelöscht werden, wenn er dies wünscht.

Ausnahmen gibt es eigentlich nur dann, wenn das Informations- und Meinungsfreiheitsrecht gestört würde, also bei Personen, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Ganz interessant ist, was der EuGH zur Festlegung gesagt hat, welche solche Personen sind. Das ist gar nicht so leicht abzugrenzen. Der Ministerpräsident ist sicherlich so eine Person. Ich als Hinterbänklerin bin es vielleicht eher nicht. Diese Firmen sollten unbedingt mit dem Datenschutzbeauftragten zusammenarbeiten. Ich denke, da kommt hoffentlich eine neue Aufgabe auf Sie zu, die Sie sicher auch gut lösen werden, nämlich dies gemeinsam mit den Unternehmen zu lösen und festzulegen, welche solche Personen des öffentlichen Rechts sind, die eben keinen Anspruch darauf haben, dass ihre Daten gelöscht werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben auch kritisiert, dass die Kommission in ihrem ursprünglichen Entwurf geplant hatte, sehr viele Ermächtigungen zu erlassen. Das heißt, die Kommission wollte sich selbst das Recht vorbehalten, nähere Regelungen und Ausgestaltungen zu verfassen und damit ohne Beteiligung des Parlaments den Datenschutz und dieses Gesetz in den Ausführungsbestimmungen weiter zu definieren. Dazu hat der Vorschlag der Parlamentarier auch ganz klar gesagt, dass sie das nicht wollen. Sie haben fast alle diese Ermächtigungen aus dem Gesetzesvorschlag entfernt. Auch das ist positiv.

Insgesamt ist Datenschutz gerade auf europäischer Ebene ein ungeheuer wichtiges Thema. Leider ist es in diesem Wahlkampf zu kurz gekommen. Es betrifft uns alle. Es betrifft unsere Persönlichkeitsrechte und unsere Daten. Ich hätte mir gewünscht, dass die Politiker weniger über Gurken und Ölkännchen, sondern mehr über dieses Thema Datenschutz gesprochen hätten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Präsident Norbert Kartmann:

Herzlichen Dank.