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09.12.2009
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Ellen Enslin zur zur Neuordnung der Aufgaben des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als mit diesem Gesetz die Aufgaben vom Land auf die Landräte und Oberbürgermeister übertragen worden sind, gab es wenig Kritik. Das ist schon von dem Kollegen angesprochen worden. Allerdings, das muss man sehen, stand doch in erster Linie die damit verbundenen finanziellen Aspekte im Vordergrund und ob der finanzielle Ausgleich ausreichend ist.

Schon damals haben wir GRÜNE zu bedenken gegeben, dass bei dieser Verlagerung auch die Qualität gewährleistet und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger bei uns im Augenmerk sein muss, und nur an den finanziellen Aspekt zu denken zu kurz gedacht ist.

Nun haben wir bei dieser Änderung mit vorliegen, dass die vereinbarten Ausgleichszahlungen aufgestockt werden sollen. Ich kann Ihnen sagen, das können wir durchaus nachvollziehen. Allerdings muss man mit feststellen, der Hessische Städtetag hat noch Kritik bereitgestellt und unter anderem gesagt, dass er sich höhere Zahlungen wünschen würde.

Natürlich ist es so, dass all unsere Befürchtungen von damals nicht ausgeräumt werden konnten. Sie spiegeln sich in den kritischen Beiträgen der Veterinäre und der Lebensmittelprüfer wider, wie sie in der Anhörung zu hören waren. Gerade im Bereich Veterinärwesen und der Lebensmittelüberwachung gibt es Probleme, die nicht wegdiskutiert werden können. Ich denke, Sie haben noch den Vortrag von der Kollegin Dorn von heute Morgen im Ohr. Die Defizite und auch die von uns damals verlangte Förderung sind dort ausdrücklich geschildert worden.

Wir müssen feststellen, eine grundlegende Evaluierung hat es zu diesem Gesetz nicht gegeben. Wir sind aber der Meinung, die wäre dringend notwendig gewesen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Nur so können Schwächen aufgezeigt und diese dann abgestellt werden. Aus diesem Grunde haben wir den Vorschlag gemacht, die Befristung eben nicht bis 2014 einzuräumen, sondern zu reduzieren, damit eine grundlegende Evaluierung vorgenommen werden kann. Aber, das müssen wir auch sagen, unser Antrag ist im Ausschuss nicht angenommen worden. Das finden wir bedauerlich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Grundsätzlich – der Kollege hat es gesagt – finden wir die Richtung des Gesetzes gut. Wir können damit leben. Deshalb werden Sie sehen, wir werden uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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