Inhalt

23.03.2010

Ellen Enslin zum Hessischen Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2011

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben den Entwurf für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2011 hier vorliegen. Dazu muss man sagen: Das Zensusgesetz 2011 ist im letzten Jahr noch von der Großen Koalition im Bundestag in einem ziemlichen Hauruckverfahren verabschiedet worden. Es ist hier schon angedeutet worden, dass es für dieses Gesetz, im Gegensatz zu seinem Vorgänger für die Volkszählung 1987, erheblich weniger Aufmerksamkeit gab. Nichtsdestoweniger sollten wir bei diesem Gesetz näher hinschauen.

Die Kollegen haben es schon angesprochen: Wir brauchen belastbare, angepasste und aktuelle Zahlen als Grundlage für zukünftige politische und auch wirtschaftliche Entscheidungen. Diese Zahlen sollen gewährleisten, dass es sich um vernünftige Entscheidungen handelt.

Nun verhält es sich aber bei dem Zensus 2011 so, dass seine Methode nicht mit dem übereinstimmt, was im Volkszählungsurteil steht, sondern dass die Gefahr besteht, dass sie ihm widerspricht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat zu Recht mehrfach darauf hingewiesen, dass durch die Erhebung von persönlichen Daten in Sonderbereichen, etwa in Gefängnissen, psychiatrischen Einrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften, die Gefahr besteht, dass sensible persönliche Daten in fremde Hände gelangen und die Persönlichkeitsrechte dieser Menschen nicht mehr gewahrt sind, weil die Betroffenen nicht anonym sind und sie daher z. B. dauerhaft mit einem Makel behaftet bleiben.

Darum haben wir GRÜNE in der Diskussion darüber immer wieder darauf hingewiesen, dass dies nicht in Übereinstimmung mit dem Volkszählungsurteil steht und dass auch die Nutzung der Anschriften- und Gebäuderegister eher eine Zweckentfremdung der Daten zulässt.

(Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE))

Deshalb sind wir der Meinung, dass es sehr wichtig ist, diese Punkte in der Anhörung näher zu beleuchten.

Ich möchte noch einmal auf das, was der Kollege von der SPD gesagt hat, eingehen – auch mir ist das aufgefallen –: Immerhin sind in diesem Entwurf für ein Ausführungsgesetz 15 Millionen Euro Kosten für die Kommunen eingeplant. In der Anhörung möchte ich erfahren, ob das für die Kommunen wirklich die günstigste Variante ist und ob sie bereit sind, nicht unerhebliche Kosten zu tragen. Ist die Einschätzung der Landesregierung nicht zu positiv, wenn es darum geht, was die Kommunen für einen Nutzen davon haben bzw. welche Einnahmen sie erwarten können?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Deshalb denke ich: Auf den ersten Blick finden wir im Moment keine große Aufmerksamkeit. Aber dieses Gesetz hat durchaus große Auswirkungen auf die Menschen und auch auf die Kommunen. Deswegen sollten wir in den Ausschüssen näher darauf eingehen. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum Thema