Inhalt

14.09.2011

Ellen Enslin: Gesetzes über kommunale Abgaben und Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rudolph hat schon die angespannte Finanzsituation der Kommunen angesprochen. Im laufenden Anhörungsverfahren zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung haben die Kommunalen Spitzenverbände unter anderem auch den Vorschlag der wiederkehrenden Straßenbeiträge mit eingebracht. Sie wollen die Möglichkeit haben, eine Umlage und nicht nur einmalig hohe Straßenbeiträge zu erheben. Diesen Vorschlag greift der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion auf.

Nach dem Vorbild von Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Thüringen und dem Saarland soll das hessische Kommunalabgabengesetz eine Öffnungsklausel erhalten, die es den Gemeinden ermöglichen würde, wiederkehrende Straßenbeiträge zu erheben, um so marode Straßen zu sanieren.

Mit diesem Vorschlag sehen wir wirklich die Chance, den Kommunen die Arbeit vor Ort zu erleichtern. Leider war von der Landesregierung bisher zu diesem Thema nichts zu hören.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Mit dem Konsolidierungserlass vom Mai 2010 wurden die Kommunen aufgefordert, bei defizitären Haushalten unter anderem eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen, sofern noch keine gilt. Bisher besteht in Hessen nur die Möglichkeit, gemäß § 11 Kommunalabgabengesetz die Grundstückseigentümer in einer Gemeinde über die Erhebung eines einmaligen Beitrags an den Kosten für den Straßenbau zu beteiligen. Das führt dann zu Zahlungsverpflichtungen der Grundstückseigentümer bis hin zu Eurobeträgen in fünfstelliger Höhe. Sie belasten den einzelnen finanziell schwer.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kann der Grundstückeigentümer dann nicht zahlen, bleiben die Kommunen zeitweise oder sogar teilweise auf den Kosten sitzen. Wenn Straßenbeitragssatzungen erlassen werden sollen, entbrennen deshalb auch in etlichen Kommunen heftige Diskussionen in der betroffenen Bürgerschaft. Dies geschieht z. B. mit Verweis auf Nachbarkommunen, die noch keine Straßenbeitragssatzung haben.

Eine Alternative dazu sind die wiederkehrenden Straßenbeiträge. Hier werden alle Grundstückseigentümer in der Kommune an den Kosten der Straßenerneuerung solidarisch beteiligt. Das führt zu mehr Gerechtigkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darauf zielt der Vorschlag der SPD-Fraktion ab. Es soll endlich eine Öffnungsklausel für die Kommunen geschaffen werden.

Wir sind uns bewusst, dass die bisher getroffenen Regelungen rechtlich umstritten sind. Die Kollegen Blechschmidt und Heinz haben das angesprochen.

Eines muss aber auch gesagt werden. Im Jahr 2007 hat das Oberverwaltungsgericht in Thüringen in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass es sich hier nicht nur dem Namen nach um einen kommunalen Beitrag mit Entgeltcharakter handelt und dass das daher auch in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt.

Augenblicklich wird in Rheinland-Pfalz um die Rechtmäßigkeit von Details der dortigen Regelung gestritten. Wir sind der Meinung: Auch in Hessen sollte ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden, natürlich aber ohne die Mängel, die das Gesetz in Rheinland-Pfalz hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Kommunen hätten dann die Wahlfreiheit, zu entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen wollen oder nicht.

Auch das Innenministerium scheint einer solchen Variante wohlwollend gegenüberzustehen. Die Basis der CDU steht schon in den Startlöchern. Sie fordern in der Öffentlichkeit eine Änderung zum Jahreswechsel.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ist aber der Koalitionspartner FDP. Von ihm werden die Straßenbeiträge als Straßenausbausteuer verunglimpft. Das verwundert uns nun wirklich nicht. Die FDP ist reflexartig und strikt dagegen. Angeblich ist das Thema sowieso vom Tisch. Na ja, das werden wir sehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kollegen der FDP, erweitern Sie endlich ihr Blickfeld. Denken Sie einfach nicht nur an Steuern, sondern denken Sie einfach einmal an die Problemlösung für die Kommunen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Jetzt gibt es bei Straßenneubauten extrem hohe Zahlungen, die von wenigen gezahlt werden müssen und die oft zu Widersprüchen in der Kommune führen. Das soll dann von vielen Schultern getragen werden. Das würde die Akzeptanz in der Bevölkerung und auch die Planungssicherheit in den Kommunen erhöhen.

Es wurde angesprochen, dass es da noch Diskussionsbedarf gibt. Wir werden das Anhörungsverfahren im Ausschuss entsprechend begleiten. Wir hoffen, dass es ein interessantes Anhörungsverfahren werden wird.

Mein Appell an die Kollegen von der FDP: Verschließen Sie sich doch nicht den Argumenten der kommunalen Familie, die von Ihnen ja sonst immer so hoch gehalten werden. Geben Sie den Kommunen die Möglichkeit, hier ein zusätzliches Finanzinstrument zu finden. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Vielen Dank, Frau Kollegin Enslin.

Zum Thema