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08.05.2012

Ellen Enslin: Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion greift mit ihrer Initiative einen wichtigen Aspekt auf. Wir GRÜNE unterstützen den Vorstoß der SPD-Fraktion, dass Menschen, die in Hessen leben, nach ihrer religiösen und weltanschaulichen Tradition und Überzeugung bestattet werden können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Es wurde auch schon ausgeführt, wie wichtig das ist: Wenn wir die Menschen in unserem Land integrieren wollen, dann gehören auch deren Traditionen am Ende des Leben und dann gehören auch deren Trauerkultur und deren Bestattungstraditionen mit dazu. Ich denke, die Gesellschaft zeigt, wenn sie da endlich Regelungen eröffnen würde, auch, wie offen sie ist und wie sie diese Menschen aufnimmt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Franz hat ausgeführt, dass das derzeit geltende Friedhofs- und Bestattungsgesetz Bestattungen ohne Sarg nicht zulässt. Schon im Juni 2007 haben wir GRÜNEN Entsprechendes gefordert. Zum damals vorliegenden Gesetzentwurf haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Die SPD-Fraktion hat deshalb hierfür unsere volle Unterstützung.

In vielen Kommunen gibt es Anfragen nach muslimischen Grabfeldern. Das geschieht natürlich aus dem Bedürfnis heraus, die Toten nach muslimischer Tradition ohne Sarg und nur in einem Leinentuch zu beerdigen. Diese Möglichkeit sollten wir in Hessen endlich eröffnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vielleicht kann ich Ihnen gerade aus meiner Heimatkommune Usingen erzählen. Wir haben gestern in Usingen eine Satzungsänderung unserer Friedhofs- und Bestattungssatzung beschlossen. Wir wären gerne über das hinausgegangen; denn die muslimische Gemeinschaft hätte natürlich gerne neben den Waschungen, die vorgesehen sind, die Bestattung ohne Sarg, im Leinentuch. Das konnten wir ihr leider nicht zusagen, weil das Recht in Hessen derzeit noch dagegen steht. Deshalb denke ich, wir sollten darüber nachdenken und das ändern, damit wir solche Anfragen positiv bescheiden können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor dem Hintergrund, dass das Friedhofs- und Bestattungsgesetz zum Ende des Jahres ausläuft, wäre es eine gute Gelegenheit. Allerdings mussten wir auf dem 8. Hessischen Bestattertag erfahren, dass es hierzu zwar schon eine Regierungsanhörung gegeben hat. Allerdings soll sich die Evaluierung nur auf redaktionelle Änderungen beschränken, wie der Sprecher des Innenministeriums dem verblüfften Publikum mitteilte. Denn neben der geforderten Aufhebung des Sargzwangs müssen auch andere Themen wie z. B. die Leichenschau und die damit verbundene Ausbildung der Beschauer neu geregelt werden.

Außerdem brauchen wir endlich eine Rechtsgrundlage für die Kommunen, damit diese durch kommunale Satzung z. B. festlegen können, dass nur noch Grabsteine und Einfassungen verwendet werden dürfen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich erinnere daran, dass der Sozialpolitische Ausschuss auf die Initiative von uns GRÜNEN im September 2010 dazu einen einstimmigen Beschluss gefasst hat und dass hier ein Vorschlag vorgelegt werden soll. Sie sehen also, das Friedhofs- und Bestattungsgesetz muss endlich an die Realitäten, wie sie heute sind, angepasst werden. Ich bin optimistisch, dass die Anhörung im Gesetzgebungsverfahren uns bestätigen wird. Ich habe die Hoffnung, dass die FDP sich wieder besinnt und offener damit umgeht. Denn wenn man sich die alten Anhörungsunterlagen anschaut und die Reden, die damals im Parlament zum Gesetzentwurf gefallen sind, dann kann man sehen, dass die FDP damals offener war, als es um den Sargzwang ging. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Danke, Frau Enslin.

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