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29.09.2010
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz – ich war eigentlich versucht, zu fragen: Brauchen wir dafür eine Aussprache? Denn die Änderungen, die uns die Landesregierung vorschlägt, sind eigentlich relativ unspektakulär.

Aber jetzt bin ich doch sehr glücklich, dass Frau Schott aufgepasst und auf einer Aussprache beharrt hat. Denn es ist hierzu doch noch einiges zu sagen – nicht zu den Änderungen, die Sie jetzt vorschlagen, sondern zu dem, was nicht geändert werden soll. Aber dazu komme ich später.

Lassen Sie mich ein paar Worte zu dem sagen, was jetzt geändert werden soll.

Es ist zu begrüßen, dass Sie jetzt im § 2a eine Regelung dazu verankern, wie die Gebühren bei einem zu hohen Fremdwasseranfall zu reduzieren sind.

Zum besseren Verständnis: Was ist denn überhaupt Fremdwasser?

Fremdwasser ist ein Wasser, das in der Kanalisation eigentlich nichts zu suchen hat – es ist aus Bächen oder aus dem Grundwasser eingetreten und daher sauber. Fremdwasser verdünnt also das eigentlich zu klärende Wasser, sorgt dafür, dass die Schadstoffkonzentration geringer wird. Die Schadstofffracht aber bleibt dieselbe.

Wem das jetzt ein bisschen technisch ist, dem hilft vielleicht ein Beispiel aus der Medizin- und Suchtpolitik.

Sie erinnern sich sicherlich noch an die Alkopop-Debatte. Dabei ging es darum, dass nicht das Ausmaß der Verdünnung des Alkohols entscheidend ist, sondern welche Menge Alkohol aufgenommen wird.

Genau so ist es auch bei den Kläranlagen.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Eine Leber ist bekanntlich auch eine Kläranlage. Von daher passt das ganz gut.

Die Bezugsgröße für dieses Abwasserabgabengesetz ist nun einmal die Einleitungskonzentration. Durch einen hohen Fremdwasseranteil, durch einen hohen Anteil sauberen Wassers, der dazukommt, wird eine Verdünnung hergestellt. Das ist aber nicht unbedingt günstig. Denn je mehr es verdünnt ist, umso weniger können die Kläranlagen diese Schadstoffe wieder herausnehmen. Von daher sind wir dafür, dass die Festlegung in § 2a Abs. 2 Satz 1 verändert wird und der Höchstwert von 50 vom Hundert auf 20 vom Hundert abgesenkt wird.

Nur so schaffen wir überhaupt einen Anreiz, erstens das Wasser reinigungsfähig zu halten und zweitens die Leute dazu zu bewegen, darauf Acht zu geben, dass nicht zu viel Fremdwasser hineinkommt. Denn im Prinzip vermehrt man damit unnötigerweise die zu klärende Menge Wasser, wenn man irgendwelches Bachwasser unkontrolliert hineinlaufen lässt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Frau Ministerin hat richtigerweise gesagt: Die Abwasserabgabe hat wie alle zweckgebundenen Abgaben die Aufgabe, das Handeln in eine bestimmte Richtung zu lenken. Wer die Gewässer schützt, soll wenig zahlen. Wer sich nicht darum kümmert, zahlt viel. Mit diesem Geld sollen auch Investitionen getätigt werden, um die Abwasserbelastung zu reduzieren.

Jetzt kommen wir auf einen Punkt, der meines Erachtens noch geändert werden muss und wo wir noch Verhandlungsbedarf haben werden. Es ist schon beim letzten Mal unbemerkt geblieben, dass es in diesem Gesetz einen § 3 gibt, der nicht geändert werden soll, der es aber einer namhaften hessischen Firma ermöglicht, ihre Abwasserabgabe stark zu reduzieren, nämlich der Firma Kali + Salz.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das darf doch nicht wahr sein!)

– Doch. – Wir waren uns in der Vergangenheit interfraktionell einig, dass die Werra unbedingt zu sanieren ist. Aber der größte Verschmutzer von Wasser in diesem Lande weit und breit nimmt eine Ausnahmegenehmigung in Anspruch, die dazu führt, dass er keine Abwasserabgabe zahlen muss.

Es ist zugegebenermaßen eine etwas ältliche Regelung. Unseren Recherchen nach ist das seit 1981 so und erst vor Kurzem ausgelaufen. Aber dort sehen wir unbedingt Handlungsbedarf. Denn wenn man das ernst nimmt, was Sie vorhin gesagt haben, dass derjenige, der Wasser verschmutzt, eine Abgabe zahlen muss, dann müssen wir das Gesetz so strukturieren, dass es auch bei den großen Verschmutzern greift. Kali + Salz ist einer der größten Verschmutzer, und deshalb ist ganz klar: Kali + Salz muss zahlen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Vielen Dank, Herr Kollege May.

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