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29.09.2010
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Wassergesetz

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie Frau Ministerin in ihrer langsamen Vorlesung eben schon richtig ausgeführt hat, setzen wir heute ein Bundesgesetz um, und zwar das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Über dieses Wasserhaushaltsgesetz des Bundes wurde einmal gesagt: „Der BDI mit seinem Jurassic Park an Funktionären hat sich durchgesetzt.“ Bezeichnenderweise war derjenige, der das gesagt hat, Umweltminister Sigmar Gabriel von der SPD, der dieses Gesetz eingebracht hat. Aber es trifft zu.

(Zuruf des Abg. Clemens Reif (CDU))

Herausgekommen ist ein Gesetz, das den Interessen der Industrie entspricht und nicht den Anforderungen an ein modernes Wassergesetz.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beispiel hierfür ist, dass auch weiterhin in Überschwemmungsgebieten gebaut werden darf, natürlich nur ausnahmsweise. Wir sind gespannt, ob an dieser Stelle die Regeln der Europäischen Union eingehalten werden, auch die Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen, nämlich dass es immer häufiger Hochwasser geben wird.

Unzureichend sind auch die Bestimmungen zur sogenannten kleinen Wasserkraft. Denn für uns ist klar, dass auch die erneuerbaren Energien in Einklang mit dem Naturschutz gebracht werden müssen. Das bedeutet: Da, wo Wasserkraft genutzt wird, muss durch bauliche Maßnahmen der Barrierewirkung der Wasserkraft entgegengewirkt werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Leider übernimmt Hessen mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf in weiten Teilen das schlechte Wasserrecht des Bundes. Hessen versäumt es, dort, wo es möglich ist, Verbesserungen auf hessischer Ebene vorzunehmen. Auf dem Gebiet der Grundwassernutzung bedarf es unserer Auffassung nach einer Verschärfung und weiteren Präzisierung. Dort war das bisher geltende Hessische Wassergesetz besser als das, was uns nun vorgelegt wird.

Ich denke, dass uns mit Blick auf die Grundwassersituation in einigen Teilen unseres Landes, z. B. im hessischen Ried – ich erinnere an die Maikäferplagen –, klar sein sollte, dass wir mit dem Grundwasser besonders vorsichtig wirtschaften sollten, damit auch die nachfolgenden Generationen saubere und sprudelnde Brunnen vorfinden können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Interessant finde ich auch die Regelung zu den Gewässerrandstreifen, wo das Land umfassend regeln könnte. Hier ist das, was die CDU/FDP-Koalition vorschlägt, interessanterweise weitergehend als das, was SPD und CDU im Bund verabschiedet haben.

Die Gewässerränder sind für die Biologie wichtige Orte, wichtige Orte für den Biotopverbund und dienen der Biodiversität. Dort gibt es – das habe ich jetzt gelernt – sogenannte semiaquatische Lebewesen und andere seltene Arten. Es ist daher begrüßenswert, dass die Landesregierung einen weiteren Schutz vornimmt, als das von Minister Gabriel vorgegeben wurde, nämlich 10 m statt 5 m Randstreifen. Aber das ist auch das Mindeste, was für einen funktionellen Gewässerrandstreifen notwendig ist.

Leider hebeln Sie das an anderer Stelle gleich wieder aus. Denn in diesen Gewässerrandstreifen ist es weiterhin erlaubt, gewässergefährdende Substanzen auszubringen, in diesem Fall Fungizide, Pestizide, Herbizide und Mineraldünger. Wenn Sie diese aber in unmittelbarer Nähe zum Gewässer ausbringen – das ist nach der Düngeverordnung dann möglich –, ist es vollkommen klar, dass diese in das Gewässer eintreten und es schädigen werden.

(Zuruf des Abg. Kurt Wiegel (CDU))

– Das stimmt. Mit der Ausnahmegenehmigung für diese Stoffe sind die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union nicht zu erreichen. Deshalb muss dieser Unsinn heraus aus dem Gesetz.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Kurt Wiegel (CDU))

– Herr Wiegel, Sie können sich gleich noch dazu äußern, wenn Sie meinen, dass das nicht stimmt.

Aber nicht nur aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes ist diese Regelung Unsinn, sondern auch aus Gründen der Wasserversorgung. Denn Sie wissen, dass in den großen Zentren an den großen Flüssen auch Oberflächenwasser zur Aufbereitung herangezogen wird, damit Trinkwasser hergestellt werden kann. Alles das, was wir am Oberlauf in den Fluss eintreten lassen, verteuert die Trinkwasseraufbereitung in den großen Zentren. Von daher dient ein Schutz der Gewässerrandstreifen nicht nur dem Schutz der Natur, sondern auch dem des Menschen.

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Ziel, das Ziel der GRÜNEN, sind saubere und nachhaltig ergiebige Brunnen und frei fließende und saubere Flüsse. Um dieses Ziel zu erreichen, reicht dieser Gesetzentwurf nicht aus. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Vielen Dank, Herr Kollege May.

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