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18.11.2010
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Fischereigesetz

Vielen Dank, Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben unseren Änderungsantrag jetzt erst zur zweiten Lesung eingebracht, weil es vorher einfach nicht möglich war, die Anhörung vor der letzten Fraktionssitzung auszuwerten. Wir nehmen Anhörungen sehr ernst; und von daher haben wir zuerst die Anhörungsunterlagen ausgewertet. Diese kamen erst am Dienstag nach 14:00 Uhr bei uns an, daher müssen wir Sie jetzt damit belästigen.

Herr Kollege Lotz hat korrekterweise darauf hingewiesen, worum es uns im Kern geht. Wir haben im Fischereigesetz einen Paragrafen zum besonderen Schutz der Fische. Es ist eigentlich ein Paragraf, der sich insbesondere dem Abschuss des Kormorans widmet.

(Karlheinz Weimar (CDU): Eine gute Sache! – Leif Blum (FDP): Haben Sie alle erwischt?)

52 Wir glauben, dass das nicht mehr zeitgemäß ist.

(Beifall dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Eine gute Sache!)

– Keine gute Sache. – Der Kormoran ist eine geschützte Art. Deshalb ist er nicht einfach abzuschießen, sondern das EU-Recht gibt vor, dass der Abschuss des Kormorans nur dann erfolgen kann, wenn es dafür eine besondere Genehmigung gibt.

(Unruhe)

Vizepräsident Heinrich Heidel:

Ein Moment, Herr Kollege May. – Ich bitte die Damen und Herren um ein bisschen mehr Konzentration. Wir sind doch bald fertig. Bitte folgen Sie den Worten des Redners. Bitte schön, Herr May, Sie haben die Aufmerksamkeit.

Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank Herr Präsident. – Ich kann mich kurz fassen. Seit das Hessische Fischereigesetz im Jahre 2002 an diesem Punkt geändert wurde, ist dies Zahl der Kormoranabschüsse stark gestiegen, und zwar von 189 auf 812 Tiere im Zeitraum von 2003 bis 2009.

Im gleichen Zeitraum hat sich der Brutbestand halbiert. Wir haben in Hessen zwei sehr potente Räuber des Kormorans, nämlich den Waschbären und den Uhu. So sorgt die Natur schon von ganz alleine dafür, dass der Kormoranbestand dezimiert wird. Es braucht also überhaupt nicht des Menschen, der hier eingreift. Im Gegenteil, durch die höhere Abschussrate sorgen wir dafür, dass eine bedrohte Art, die sich erholt hatte, künftig wieder bedroht wird.

Das Argument, dass wir hier die Fischerei schützen müssten, zieht einfach nicht. Erstens haben sich die Abschusszahlen stark erhöht, zweitens gibt es natürliche Predatoren, und drittens sind die Kormoranpopulationen stark rückläufig. Es zeigt sich also, dass diese Bestimmung zum besonderen Schutz der Fischerei gar keinen Sinn mehr macht und dass es sich hier um eine nicht mehr zeitgemäße Regelung handelt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß, das das Thema Kormoran bei den Fischern ein Reizthema ist. Ich glaube aber, wir sollten die Zahlen einmal ganz nüchtern betrachten. Dann werden auch die Fischer zu der Erkenntnis kommen, dass der Kormoran kein so großes Problem ist und dass wir die Befugnis zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss von Kormoranen getrost wieder der Behörde zuweisen können, wo sie eigentlich hingehört, nämlich der unteren Naturschutzbehörde. Die wird den Kormoran zwar ein paar Mal seltener zum Abschuss freigeben, weil sie neben den Belangen der Fischerei auch den Artenschutz im Blick hat, aber ich halte das für keine besonders abwegige Regelung und bitte Sie deshalb inständig, diesem Änderungsantrag zuzustimmen, um zu zeigen, dass es Ihnen um die Sache geht. In der Sache zeigen die Zahlen, dass dieser Paragraf überholt ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Heinrich Heidel:

Schönen Dank, Herr Kollege May.

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