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16.10.2014
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Heilpädagoginnen und -pädagogen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal ist es schön, dass sich das Haus einig ist, dass man die hochschulische Ausbildung in Kindheitspädagogik staatlich anerkennen möchte und dass man die Absolventinnen und Absolventen in diesem Bereich nicht schlechter stellen möchte als in anderen Bundesländern.

Dennoch werden wir gleich eine Änderung gegenüber den anderen Bundesländern beschließen und damit einen hessischen Sonderweg beschreiten. Hoffentlich ist das allen bewusst. Denn während sich die Jugend- und Familienministerkonferenz für eine 100-tägige Praxis als Mindeststandard entschieden hat, beschließen wir jetzt im Grundsatz 200 Tage als Mindeststandard.

Über die Beweggründe haben meine Vorrednerinnen schon einiges gesagt. Wir schließen uns diesem Motiv voll und ganz an.

Dennoch ist es nicht so, dass wir uns in dieser Gesetzesberatung, wie Frau Schott gesagt hat, nur wie einem Ritual folgend verhalten hätten. Deshalb möchte ich Sie doch noch kurz darauf hinweisen, dass es zwischen den beiden Varianten FDP und CDU/GRÜNE doch einen kleinen, aber wie ich finde, gewichtigen Unterschied gibt. Dabei geht es um die Praktikabilität für die Absolventinnen und Absolventen. Seien Sie also einmal ganz Ohr.

Die FDP hatte grundsätzlich eine Veränderung zu 200 Tagen beantragt. Aber jene Absolventinnen und Absolventen, die derzeit in einem Studiengang sind oder zuvor einen Abschluss gemacht haben, hätten sich das auf Antrag anerkennen lassen können, wenn sie ausreichend Berufspraxis haben. Das wäre also eine Gesetzesregelung, die sich an den Einzelnen richtet.

Die Koalitionsfraktionen haben sich bewusst dafür entschieden, die Praxis der Altfälle insofern zu verändern, als wir sagen: Die Studiengänge, die es jetzt gibt, werden anerkannt. Das heißt, nicht die einzelnen Studierenden müssen nachweisen, dass sie im Sinne dieses Gesetzes ausreichend qualifiziert sind, sondern wir sagen: Jene Studiengänge, die es jetzt schon gibt, bekommen eine Übergangsmöglichkeit,

(Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

und diejenigen Studiengänge, die in Zukunft noch eingerichtet werden, müssen sich das ebenfalls durch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst anerkennen lassen. Dabei muss dann gezeigt werden, dass sie dieselbe berufliche Praxis vorzuweisen haben. Das ist ein Unterschied, der, wie ich meine, schon zu erwähnen ist. Ich finde es auch richtig, dass wir das auf diese Art und Weise gemacht haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Wolfgang Greilich (FDP))

Nun wurde auch gesagt, das alles sei sehr kompliziert gewesen. Ich muss sagen, auch mir als Nichtjuristen hat das einige Schwierigkeit bereitet. Daher muss ich für die Koalitionsfraktionen sagen: Es tut uns leid, dass wir damit direkt in die Ausschusssitzung hineingekommen sind. Das soll nicht die Regel werden.

Ich muss aber auch sagen: Frau Wiesmann hat das an diesem Morgen so gut erklärt, dass ich zum ersten Mal das Gefühl hatte, dieses Gesetz vollkommen zu verstehen. Insofern haben wir uns da auch viel Mühe gegeben.

Wenn wir vom Ergebnis her schauen, kann sich dieser Gesetzentwurf sehen lassen. Wir schaffen die staatliche Anerkennung für die Absolventinnen und Absolventen in diesem Bereich. Wir schaffen Klarheit für die Studierenden und für die Hochschulen. Das bedeutet, dass wir in diesem sensiblen Bereich Kindheitspädagogen haben wollen, die über ausreichende Praxiserfahrung verfügen. Diejenigen, die diese Praxiserfahrung schon anderswo gesammelt haben und die in nachqualifizierenden Studiengängen diese Ausbildung noch obendrauf setzen, haben nach wie vor die Möglichkeit, eine verkürzte Praxisphase zu absolvieren. Damit haben wir mit diesem Gesetz eine gute Regelung gefunden. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

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