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14.12.2010
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Wassergesetz

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Hessische Wassergesetz ist ein Gesetz mit dem Ziel, Gewässer und Grundwasser zu schützen. Es führt EU-Recht aus, das zum Ziel hat, den ökologischen und chemischen Zustand unserer Gewässer zu verbessern. Ich betone das deshalb eingangs, da man bei der Lektüre des Gesetzentwurfs zu der Überzeugung kommen könnte, dass dies bei einigen Passagen der Landesregierung nicht ganz präsent war, als sie diesen Gesetzentwurf geschrieben hat.

Unsere Fraktion hat daher aus den Ergebnissen der Anhörung zu dem Gesetzentwurf für das Hessische Wassergesetz einige Änderungen eingebracht, die ich Ihnen nachfolgend erläutern möchte. Die Änderungen, die wir vorschlagen, betreffen vor allem die Schutzziele des Gesetzes.

Ich habe es eben schon erwähnt: Es soll EU-Recht, nämlich die Wasserrahmenrichtlinie und die Meeresstrategierichtlinie, umsetzen. Die Schutzziele, die darin formuliert sind, werden nur unzureichend umgesetzt.

Deshalb müssen aufgrund unserer Erkenntnisse folgende Änderungen getätigt werden. Erstens. Änderungen bei der Belastung mit Pflanzenschutzmitteln und Düngern. Die hessischen Fließgewässer sind mit Einträgen aus der Landwirtschaft belastet. Dies betrifft Pflanzenschutzmittel und Dünger. So weist ca. ein Drittel der Gewässer auf mehr als 30 % der Gewässerlänge eine erhöhnte organische Belastung auf. In vielen Gewässern gibt es eine erhebliche Abweichung von der Qualitätsnorm, was die Belastung mit Pflanzenschutzmitteln angeht.

Die Gewässerrandstreifen sind in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung, denn auf den Gewässerrandstreifen werden Pflanzenschutzmittel und Dünger teilweise noch ausgebracht und gelangen von dort direkt in die Gewässer. Die Gewässerrandstreifen sind deshalb besonders zu schützen, um die Schutzziele, die ich eben genannt habe, zu erreichen. Weil diese Belastungen aber bestehen, kann man nicht davon ausgehen, dass die bisherigen Schutzbestimmungen ausreichen. Wenn man also erreichen will, dass die Schutzziele erreicht werden, nämlich weniger Pflanzenschutzmittel und weniger Dünger in die Gewässer eingetragen werden, muss man ihren Gebrauch auf Gewässerrandstreifen verbieten. Ich bitte Sie, dem zuzustimmen.

Zweitens. Mit dem Gesetz soll auch der Schutz der Meere gemäß der Meeresstrategierichtlinie verbessert werden. Zwar liegt Hessen noch nicht in Küstennähe, trotzdem ist auch das Hessische Wassergesetz zum Schutz der Meere notwendig. Was nämlich hier in Hessen in die Gewässer eingetragen wird, landet früher oder später auch in der Nordsee. Von daher ist es im Sinne der Meeresstrategierichtlinie, den Einsatz von Agrarchemie und Düngemitteln zu reduzieren. Auch an dieser Stelle ist der Schutz der Gewässerrandstreifen wichtig.

Der dritte Punkt, den ich herausheben möchte, betrifft den Schutz des Grundwassers. Wir haben bereits jetzt in Teilen Hessens Probleme mit dem Grundwasserstand, weil zu viel Grundwasser entnommen wurde – mehr, als sich nachgebildet hat –, obwohl wir eine Regelung im Hessischen Wassergesetz haben, die die Entnahme von Grundwasser begrenzt. Wenn also die noch geltende Regelung, die schärfer ist als das, was Sie jetzt neu beantragen, zu einer Fehlentwicklung geführt hat, ist es unserer Meinung nach richtig, diese Regelung nicht weiter aufzuweichen, sondern eher so scharf zu halten, wie sie ist, bzw. sie sogar zu verschärfen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für uns ist richtig und wichtig, dass eine Regelung geschaffen wird, die dafür sorgt, dass das Grundwasser in hoher Qualität auch für nachfolgende Generationen erhalten bleibt.

Ich möchte Sie bitten, unseren Argumenten, was den Schutz der Gewässer und des Grundwassers angeht, zu folgen, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen, um die Schutzwirkungen zu verbessern. Anderenfalls würden wir auch Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Heinrich Heidel:

Schönen Dank, Herr Kollege May.

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