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06.10.2009
Portraitfoto von Angela Dorn vor grauem Hintergrund.

Angela Dorn zur Geltungsdauer befristeter Rechtsvorschriften in den Bereichen des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat uns heute die zweijährige Verlängerung des Gesetzes vorgelegt – mit großer Begeisterung, wie ich gerade feststellen konnte –, die die Übertragung der Lebensmittelüberwachung auf die Landkreise und kreisfreien Städte regelt. Warum jetzt zwei Jahre statt der üblichen fünf Jahre? Die Begründung: Sie bräuchten noch diese zwei Jahre, um den genauen Anpassungs- und Änderungsbedarf zu ermitteln, bevor die übliche Verlängerung auf fünf Jahre erfolgt. – Das macht mich und meine Fraktion ziemlich fassungslos.

(Zuruf des Abg. Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU))

Ich frage mich nämlich: Was haben Sie eigentlich im letzten Jahr gemacht?

(Zuruf des Abg. Wolfgang Greilich (FDP))

Dass dieses Gesetz Ende des Jahres 2009 ausläuft, ist nicht erst seit gestern bekannt. Und dass die Kommunalisierung der Lebensmittelkontrolle sehr umstritten war, wissen Sie auch. Meine Fraktion hat von Beginn an diesen Kommunalisierungsprozess sehr kritisch begleitet und immer wieder nach dem Zustand der Lebensmittelkontrolle gefragt. Wenn Sie sich erinnern, dass die Skandale um Gammelfleisch und Ähnliches noch gar nicht so lange her sind, dann stimmen Sie mir sicher auch zu, dass wir in Hessen eine schlagkräftige Lebensmittelüberwachung brauchen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb haben Sie uns auch im Jahr 2007, als wir dazu Berichtsanträge gestellt haben, fest zugesagt, dass rechtzeitig die Vor- und Nachteile der Kommunalisierung des Verbraucherschutzes evaluiert werden sollen. Bisher ist aber leider nichts passiert. Sie können es nicht vergessen haben. Wir haben in dieser Legislaturperiode oft genug nachgefragt. Ministerin Lautenschläger ist heute entschuldigt, aber Herr Weinmeister kann dies vielleicht bestätigen,

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

dass uns im Frühjahr im Ausschuss zugesagt wurde, dass uns die Ergebnisse vor der Debatte vorgelegt werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Leider wurde uns diese Evaluation verwehrt. Ich habe im Juni noch einmal nachgefragt. Es hieß, es gebe eine regierungsinterne Auswertung. Gut, bei dieser regierungsinternen Auswertung haben Sie anscheinend gemerkt, dass Sie plötzlich doch genauer hinsehen sollten. Jetzt wollen Sie die nächsten zwei Jahre nutzen, anstatt die fünf Jahre, die Sie schon zur Verfügung hatten, genutzt zu haben. Das heißt, Sie haben die letzten Jahre einfach geschlafen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt stehen wir am Anfang Oktober und sollen die Verlängerung eines Gesetzes durchpeitschen, von der wir gar nicht wissen, wie sich dieses Gesetz in der Praxis bewährt hat. Ich denke, es ist unser sehr gutes Recht – gerade wegen Lebensmittelskandalen und Ähnlichem in Hessen –, wissen zu wollen, wie wir in Hessen bei diesem Thema der Überwachung von Lebensmittelbetrieben aufgestellt sind. Wir haben erst einen umfassenden Berichtsantrag gestellt. Leider dauern die Recherchearbeiten bis Mitte Dezember. Nun haben wir uns für eine schriftliche Anhörung entschieden, die wir gern durchführen wollen.

Wir wollen zumindest von den Fachleuten wissen, wie sie mit der Kommunalisierung umgegangen sind, wie ihre Erfahrungen sind. Wir wollen genau wissen, ob es genug Personal gibt, um den gestiegenen Anforderungen im Verbraucherschutzbereich zu genügen. Wir wollen wissen, ob die technische Ausstattung stimmt. Wir wollen wissen, ob Personal im Verbraucherschutz bei den Landräten und kreisfreien Städten abgebaut oder umgesetzt worden ist. Und wir wollen wissen, ob das Finanzvolumen überhaupt reicht, das das Land zur Verfügung stellt.

Sie wissen: Von Beginn an haben wir den Prozess der Kommunalisierung kritisch gesehen. Vom Grundsatz her sind wir der Auffassung, dass diese wichtige Aufgabe in einem Guss erfüllt werden sollte. Verbraucherschutz mit Biss braucht eine von oben nach unten klar durchgehende, einheitliche Verwaltung. Wir sind der Meinung: Nur, wenn überall nach dem gleichen Muster überwacht wird, kann insbesondere im Krisenfall schnell und einheitlich vorgegangen werden. Wir befürchten hier, durch unterschiedliche Schwerpunkte verschiedener Landräte wird dies nicht der Fall sein.

Außerdem haben wir die Befürchtung, dass das Personal aus der Lebensmittelüberwachung in der Kreisverwaltung für andere Zwecke eingesetzt wird. Das würde eine personelle Schwächung des Verbraucherschutzes bedeuten.

Von all diesen befürchteten Problemen würden wir gerne erfahren, ob sie bei der Kommunalisierung eingetroffen sind oder nicht. Deswegen halten wir eine Evaluierung für wichtig und wollen gern eine Anhörung. Darauf bin ich sehr gespannt. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Vielen Dank, Frau Kollegin Dorn.

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