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17.11.2011
Portraitfoto von Angela Dorn vor grauem Hintergrund.

Angela Dorn: Verantwortung gegenüber den Beschäftigten des Universitätsklinikums Gießen-Marburg

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Eine Fähigkeit muss man der Ministerin anerkennen – jetzt ist sie gar nicht da –, sie kann Probleme wirklich meisterhaft aussitzen. Normalerweise ist es so, wenn einem ein Fehler unterläuft, gesteht man diesen Fehler erst einmal ein und macht dann das Bestmögliche, um ihn wieder gutzumachen. Wir haben dieses Aussitzen kennengelernt bei der European Business School, wir kennen das Aussitzen von der Partikeltherapieanlage und eben auch bei dem Thema Uniklinikbeschäftigte.

Die Überleitung der Beschäftigten an den privaten Arbeitgeber ohne Widerspruchsrecht war rechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich gemacht. Sie haben 2005 schon alle Warnungen ausgesessen.

Jetzt liegt uns ein Gesetzentwurf vor, zu dem von allen möglichen Seiten deutlich gemacht wird, dass es noch viele offene Fragen gibt. Ich bewerte Ihren Gesetzentwurf als juristische Akrobatik. Juristische Akrobatik ist für die Ministerin eigentlich schon sehr viel Anstrengung, deswegen ist klar, dass der Staatssekretär mitgeholfen haben muss.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die juristische Akrobatik liegt darin, gerade so über die juristische Messlatte zu kommen und für die Landesregierung möglichst wenig Aufwand dafür zu betreiben. Das ist wirklich juristische Akrobatik. Herr Staatssekretär, so werden Sie der Verantwortung nicht gerecht. Sie haben eine Wiedergutmachungspflicht gegenüber Ihren ehemaligen Beschäftigten. Sie müssen ihnen gerecht werden, Sie haben deren Rechte mit Füßen getreten. Das Bundesverfassungsgericht hat das sehr deutlich gemacht.

(Zuruf des Abg. Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU))

Na ja, welches Gericht ist denn jetzt höherrangig?

Wir haben Ihnen heute einen Änderungsantrag vorgelegt, mit dem Sie das Gesetz noch verbessern könnten. Dadurch dass jetzt noch eine dritte Lesung beantragt worden ist, kann ich das jetzt kürzer machen. Wir können im Ausschuss ausführlicher beraten. Es geht uns in erster Linie um eine echte Beschäftigungsgarantie, d. h., es muss den Menschen auch schriftlich gegeben werden. Verschiedene Möglichkeiten des Rückkehrrechts müssen ermöglicht werden. Ganz wichtig ist die Möglichkeit, das hat der Kollege Spies schon angedeutet, der Gestellung. Es muss eine Beratung geben, denn die Menschen sind im Moment sehr verunsichert. Es muss alle Betroffenen einbeziehen, weil wir in der Vorphase der Privatisierung und der Fusion schon einige Angestellte hatten, die aus dem Landesdienst austreten mussten, weil sie eine Vertragsänderung hatten. Die haben Sie nicht berücksichtigt.

Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr. Lassen Sie die juristische Akrobatik sein. Suchen Sie wirkliche Lösungen für die Beschäftigten, das haben sie wirklich verdient. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Danke, Frau Dorn.

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