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16.12.2010
Portraitfoto von Angela Dorn vor grauem Hintergrund.

Angela Dorn: Das Gesetz für die hessischen Universitätskliniken und das Hessischen Hochschulgesetz

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Paulus, ich hätte auch sehr gerne Florett mit Ihnen gefochten. Aber leider hat das nicht funktioniert. Denn Sie haben hier nur formal-rechtlich argumentiert. Was mir weiterhin fehlt – das hat mir genauso in der Ausschusssitzung am Dienstag gefehlt –: Was ist der inhaltliche Grund dafür, dass Sie dem Dekan das Widerspruchsrecht streichen?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Karlheinz Weimar (CDU): Das haben wir Ihnen doch erklärt!)

Ich kann mich kurz fassen, denn ich habe das bereits am Dienstag hier erläutert. Der Dekan ist der originäre Garant für die Freiheit von Forschung und Lehre. Er hat ein ureigenes Interesse daran, dass die Mittel richtig verwendet werden. Er ist damit Ihr richtiger Partner für den richtigen Mitteleinsatz der Landesgelder an einem privatisierten Universitätsklinikum. Insofern müssten Sie den Dekan eigentlich in seinem Widerspruchsrecht stärken. Was tun Sie? – Sie streichen ihm das.

Wir haben am Dienstag im Ausschuss mehrmals nachgefragt. Erst hat meine Kollegin Sarah Sorge nachgefragt, dann hat die SPD nachgefragt, dann Frau Wissler. Wir haben immer wieder nachgefragt: Was ist Ihr Motiv dafür, es zu streichen? – Es kam nichts. Es kam überhaupt nichts. Herr Weimar hat Argumente vorgetragen, die völlig an den Haaren herbeigezogen waren. Er hat von Konflikten zwischen Dekan und Präsidium geredet. Es gibt aber nur einen einzigen Fall, wo der Dekan wirklich einmal sein Widerspruchsrecht in Anspruch genommen hat. Insofern gibt es keinen ersichtlichen Grund.

Sie haben durch Ihre Änderung großen Protest hervorgerufen, der sowohl in der Anhörung als auch in den Briefen deutlich wurde, die wir alle erhalten haben. Aber Sie sind völlig beratungsresistent. Nicht nur das, Sie können uns den Grund nicht nennen. Insofern werden wir Ihrem Gesetzentwurf auf keinen Fall die Zustimmung geben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Mich würde interessieren, warum Sie das jetzt machen. Sie haben uns den Grund nicht genannt. Entweder sind Sie ahnungslos oder können jetzt nicht mehr zurücktreten. Wir hätten Ihnen ohne Probleme angeboten, dass wir keine dritte Lesung machen müssen. Dann hätten Sie keine Blamage gehabt. Wir hätten es inhaltlich lösen können. Das wollten Sie im Ausschuss nicht. Hat Ihnen das jemand diktiert? Können Sie deswegen nicht zurück?

(Zuruf des Abg. Karlheinz Weimar (CDU))

Mich würden die wahren Motive interessieren; denn inhaltlich ist es nicht begründbar. Auch die verfassungsrechtlichen Bedenken konnten Sie uns nicht nehmen.

(Leif Blum (FDP): Das liegt aber am Empfängerhorizont!)

– Herr Blum, waren Sie im Ausschuss dabei? Ich kann mich nicht erinnern.

(Zuruf des Abg. Leif Blum (FDP) – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er ist nicht durch qualifizierte Zwischenrufe aufgefallen!)

Präsident Norbert Kartmann:

Meine Damen und Herren, bitte. Das Wort hat Frau Dorn.

Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Insofern konnte uns keiner im Ausschuss eine Begründung geben. Aber inhaltlich haben wir deutliche Argumente gehört. Deswegen ist für mich nicht begründet, warum Sie dieses Widerspruchsrecht streichen. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf auch keine Zustimmung geben. – Danke schön.

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