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30.09.2010

Andreas Jürgens: Einführung eines Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Tat kann ich an das anknüpfen, was ich im Ausschuss gesagt habe: Wenn ein Gegner des Föderalismus ein Argument sucht, das den Föderalismus selbst ad absurdum führt, dann wird er in dem, was wir heute diskutieren, sicherlich fündig.

Um was geht es? Frau Hofmann hat es gesagt, wir hatten bis zum 1. Dezember dieses Jahres eine bundeseinheitlich geltende Hinterlegungsordnung. Das war eine Regelung, die aus dem Jahr 1937 stammte, also vorkonstitutionelles Recht, vor Inkrafttreten des Grundgesetzes, aber weiterhin galt. Bisher hat sich nur der Bundestag damit beschäftigt, wie das Hinterlegungsrecht in Deutschland gestaltet werden soll.

In der Sache gab es Streit zwischen Bund und Ländern, ob es materiell Bundesrecht oder Landesrecht sei. Schlussendlich hat man sich geeinigt, dass es sich um Landesrecht handelt, mit der Folge, dass sich nunmehr 16 Landesparlamente damit befassen müssen, um etwas herzustellen, was man vorher schon hatte, nämlich Rechtseinheit in der gesamten Bundesrepublik. Damit führt sich in der Tat der Föderalismus ad absurdum, wenn man das, was bundeseinheitlich gelten soll, nicht bundeseinheitlich regelt, sondern in allen 16 Ländern.

Der Föderalismus hat seine Bedeutung vor allem dann, wenn man tatsächlich unterschiedliche Regelungen treffen kann. Wir sind uns alle einig, dass man das beim Hinterlegungsrecht tunlichst nicht tun sollte. Auch wir sind der Auffassung, es muss ein einheitlich geltendes Hinterlegungsrecht in Deutschland geben.

Dieses Gesetz hat wenig, was man kritisieren könnte. Deswegen werden wir auch nicht dagegen stimmen. Wir werden aber auch nicht dafür stimmen, sondern uns enthalten.

Ich glaube schon, dass wir als Landtag einen gewissen Widerspruch anmelden müssen. So, wie es gelaufen ist, und so, wie es laufen muss, wenn man bundeseinheitliche Regelungen herstellen will, ist es so, dass wir jetzt etwas vorgelegt bekommen, was die Justizverwaltungen untereinander besprochen haben und das in allen 16 Bundesländern abgestimmt wird. Würden wir im Hessischen Landtag sagen, wir machen etwas ganz anderes, wir gehen noch einmal zurück in die Verhandlungen mit den Bundesländern, dann müsste noch einmal mit allen anderen 15 Bundesländern gesprochen werden. Das macht natürlich ein vernünftiger Landtag nicht, und es gibt nur vernünftige Landtage in diesem Land.

Das führt dazu, dass faktisch die Landtage fortschreitend entwertet werden. Wir haben das bei den Rundfunkstaatsverträgen schon mehrfach besprochen, dass die Landtage nur noch die Möglichkeit haben, das abzunicken, was anderenorts erarbeitet wurde. Wegen dieser fortschleichenden Entwertung der Landtage und Übertragung der faktischen Gesetzgebungstätigkeit auf die Justizministerkonferenz, wollen wir einen gewissen Kontrapunkt setzen und uns der Stimme enthalten, weil wir aus diesem Grund dem Gesetz nicht ohne Weiteres zustimmen wollen. In der Sache ist es richtig, dass wir in Deutschland einheitliche Rechtsanwendungen haben müssen. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Heinrich Heidel:

Herzlichen Dank, Herr Dr. Jürgens.