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15.09.2011

Andreas Jürgens: Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Heinz, wenn es sich alles so bewährt hat mit der Befristung, dann frage ich mich natürlich, warum die Landesregierung gerade angekündigt hat, alles grundlegend zu ändern. Nach der uns übermittelten Liste sollen etwa 40 bis 50 Prozent aller Gesetze unbefristet sein. Also scheint es sich nicht so furchtbar bewährt zu haben, wie Sie es hier dargestellt haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Aber das ist heute nicht unser Thema. Sie haben in der zweiten Lesung zu unserer Forderung, die Geltungsdauer des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes nur um ein Jahr zu verlängern und nicht um fünf Jahre, gesagt, das sei ein Streit um des Kaisers Bart. Deswegen hatten wir die Hoffnung, dass Sie, wenn Sie das für so bedeutungslos halten, sich der einzig richtigen Position annähern – das war unsere –, nur um ein Jahr zu verlängern, so wie es den Ersatzschulen auch vonseiten des Kultusministeriums versprochen worden war.

Dem haben Sie im Kulturpolitischen Ausschuss, der mitberatend war, widersprochen, sodass ich nur feststellen kann: Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung nicht besser als in zweiter. Wir lehnen ihn weiterhin ab.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank.