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07.03.2012

Andreas Jürgens: Regelbedarfsstufe 3 unverzüglich abschaffen

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin den Kollegen Dr. Wilken und Herrn Decker dankbar, dass sie ein bisschen Aufklärung darüber gebracht haben, was mit diesem Antrag gemeint war. Mir ging es in der Tat so wie Herrn Kollegen Utter, ich habe die ganze Zeit überlegt, was eigentlich Zielrichtung dieses Antrags ist und was damit verfolgt werden soll.

In der Überschrift steht in der Tat: Regelbedarfsstufe 3 unverzüglich abschaffen. – Das würde bedeuten, dass die volljährigen und minderjährigen Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft plötzlich auf Null stünden, also gar nichts mehr bekämen, wenn die Regelbedarfsstufe 3 abgeschafft würde. Ganz abgesehen davon heißt es dann: „Die Landesregierung wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass eine Überprüfung der Regelbedarfsstufe durch die Bundesregierung zeitnah erfolgt.“

Es geht also nicht um die Abschaffung, das ist eine gewisse Differenz. Dann steht aber wieder zur Novellierung des SGB XII: „Zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“. – Nun befinden wir uns bei der Regelbedarfsstufe im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt. Was das wiederum mit der Eingliederungshilfe zu tun hat, hat sich mir bisher nicht erschlossen. In der Begründung geht es dann um die Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr. Das bedeutet: Es handelt sich nicht um alle Personen, die die Regelbedarfsstufe 3 bekommen, sondern nur einen Teil davon.

Nun habe ich von Herrn Decker gehört, dass es angeblich so sein soll, dass die 25-jährigen nicht behinderten Angehörigen einer Bedarfsgruppe nicht den Regelbedarf der Stufe 3, sondern der Stufe 1 erhalten. Das konnte ich bisher dem mir zur Verfügung stehenden Gesetzestext nicht entnehmen.

Aber wenn es so sein sollte, dann wäre eine Ungleichbehandlung aufgrund einer Behinderung auch aus meiner Sicht natürlich ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz. Das ist relativ offensichtlich und mit Händen zu greifen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der LINKEN)

Wenn es keine anderen Anknüpfungspunkte für diese Regelung gibt als die Frage der Behinderung, dann ist das, glaube ich, eindeutig; denn zu konstruieren, dass behinderte Menschen grundsätzlich anders leben, von ihren Eltern anders unterhalten werden als nicht behinderte, ist eine Fiktion und wäre eine Ungleichbehandlung, die in der Tat mit dem Grundgesetz nichts zu tun hätte.

Wir werden uns im Ausschuss intensiv damit befassen müssen, was konkret gemeint ist. Es geht ja noch ein bisschen weiter. Es gibt im Kontext des SGB II die Regelbedarfsstufe 3. Bei Menschen mit Behinderung geht es vielfach auch um Erwerbsunfähige, die wiederum die Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter erhalten können. Auch hier gibt es eine Regelbedarfsstufe 3, die ein bisschen anders formuliert ist als die im SGB II. Wir müssen also genau herausfinden, um was es da eigentlich geht, welche Zielrichtung dabei eingeschlagen wird. Wenn es darum geht, Benachteiligungen für Menschen mit Behinderung zu beseitigen, bin ich auf jeden Fall dabei, keine Frage.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Vielen Dank, Herr Dr. Jürgens.