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13.09.2011

Andreas Jürgens: Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich habe bereits in der ersten Lesung kritisiert, dass hier 19 Gesetze aus völlig unterschiedlichen Fachrichtungen in einem Gesetzentwurf zusammengepackt sind. Wir haben genau das erlebt, was zu befürchten war: dass nämlich eine fundierte inhaltliche Diskussion in den Ausschüssen kaum möglich war. Zwar waren die Fachausschüsse Sozialpolitischer Ausschuss und Kulturpolitischer Ausschuss beteiligt, aber – Frau Hofmann hat es schon gesagt –: Eine Anhörung zu den unterschiedlichen Materien, die die Fachausschüsse interessiert hätten, wurde uns von der Mehrheit verweigert.

Dabei wäre es ohne Weiteres möglich gewesen, jeweils eine kurze schriftliche Anhörung zu den einzelnen Artikeln, zu denen eine Anhörung durchgeführt werden sollte, tatsächlich zu gestalten – umso mehr, als wir inzwischen die Vorschläge der Landesregierung kennen, welche Gesetze künftig überhaupt nicht mehr befristet werden sollen.

Schaut man sich das einmal an, so soll künftig etwa ein Drittel der Gesetze, die wir jetzt befristen sollen, künftig völlig unbefristet sein. Man hätte also die Zeit sehr gut nutzen können, um zum einen die Entfristung durch einen Änderungsantrag vorzusehen – das hätten wir im Oktober- oder spätestens im Novemberplenum beschließen können –, und in der Zwischenzeit hätten wir ohne Zeitverzögerung eine entsprechende schriftliche Anhörung durchführen können. Das hätten wir ganz normal in den Ausschüssen beraten können, dann wäre dieser Gesetzentwurf seinen ganz normalen Weg gegangen.

Das haben Sie verweigert, weil bei Ihnen nach wie vor Mehrheit Wahrheit ist und Sie gar nicht wissen wollen, ob das, was Sie hier tun, von den Fachleuten geteilt und für richtig gehalten wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Wir haben jetzt die etwas absurde Situation, dass wir zunächst einmal eine ganze Reihe von Gesetzen verlängern, befristet verlängern – obwohl sie irgendwann entfristet werden sollen. Das heißt, wir müssen dann wieder Arbeitszeit und -kraft für die Entfristung einsetzen, wann auch immer die kommen wird,

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU) – Gegenruf der Abg. Heike Hofmann (SPD))

mit einem neuen Änderungsverfahren, mit erster Lesung, Ausschussberatung, zweiter Lesung. Das alles hätte man sich sparen können, indem man das in diesem Verfahren mit erledigt.

(Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

– Das kommt darauf an. Es gibt einige Gesetze, die sollen kürzer befristet werden, die müssen wir möglicherweise schon vorher entfristen. Außerdem weiß ich nicht, wann die das machen wollen; man kann auch während der laufenden Befristungszeit eine Entfristung vornehmen.

(Zuruf der Abg. Heike Hofmann (SPD))

– Darauf wollte ich gerade kommen. Eine blanke Unverschämtheit nämlich ist Ihr Umgang mit dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz. Dabei ist an sich völlig unstreitig – jedenfalls wird das immer behauptet, auch von der Kultusministerin –, dass bei diesem Gesetz erheblicher Änderungsbedarf besteht. Deswegen war den Ersatzschulen vom Ministerium ausdrücklich in Aussicht gestellt worden, dass dieses Gesetz zunächst nur um ein Jahr verlängert und innerhalb dieses einen Jahres geändert wird. So wird es in einem anderen Fall – beim ÖPNV-Gesetz – auch gemacht.

Es ist aber doch klar: Wenn Sie bei einem änderungsbedürftigen Gesetz, dem ÖPNV-Gesetz, eine Verlängerung für nur ein Jahr vorsehen, bei dem anderen änderungsbedürftigen Ersatzschulfinanzierungsgesetz aber eine Verlängerung um fünf Jahre vorsehen, dann muss es da einen gewichtigen Unterschied geben. Dieser Unterschied liegt schlicht und ergreifend darin, dass das Versprechen, das den Ersatzschulen gegeben wurde, offensichtlich gebrochen werden soll.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Denn sonst hätten Sie ohne Weiteres unserem Änderungsantrag, den wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion eingebracht haben, zustimmen und das Ersatzschulfinanzierungsgesetz nur um ein Jahr verlängern können wie das ÖPNV-Gesetz auch, und wir hätten in Ruhe ein neues Verfahren durchführen können.

Offensichtlich will sich die Kultusministerin über den Ablauf dieser Wahlperiode hinwegretten, ohne etwas zu tun. Das ist und bleibt aus unserer Sicht ein Skandal. Deswegen werden wir auch gegen diesen Gesetzentwurf stimmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Heike Hofmann (SPD))