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24.08.2011

Andreas Jürgens: Gesetz zur Errichtung der Informationstechnik-Stelle der hessischen Justiz

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zu diesem Gesetzentwurf habe ich gegenwärtig eigentlich wenig mehr zu Protokoll zu geben, als dass auch ich mich auf die Anhörung freue. Denn es müssen doch noch einige Fragen geklärt werden.

Es ist nicht ganz richtig, wenn der Gesetzentwurf sagt, das ist ein Gesetz zur Errichtung der Informationstechnik-Stelle. Die IT-Stelle in Bad Vilbel gibt es doch schon. Jedenfalls habe ich einer Presseerklärung – ich glaube, vom Juni dieses Jahres – entnommen, dass der Minister sie schon besucht und hoch gelobt hat. Er wird nicht etwas Virtuelles, sondern etwas Reales besucht haben. Die IT-Stelle gibt es also schon.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Es geht hier um die gesetzliche Grundlage, die dafür geschaffen werden soll. Das brauchen wir auch, wenn die Aufbewahrungsfristen gesetzlich geregelt werden müssen usw.

Nachfragen habe ich allerdings in ähnliche Richtung wie Frau Hofmann: ob die Regelung über die IT-Kontrollkommission, die dort vorgesehen ist, wirklich hinreichende Kontrollmöglichkeiten gewährleistet? Das werden wir in der Anhörung sicherlich mit den Fachleuten besprechen müssen.

Ein Punkt ist mir noch aufgefallen. Wenn ich es recht weiß, soll die IT-Stelle künftig auch die elektronischen Überwachungssysteme übernehmen, die jetzt durch Änderung des Bundesgesetzes ausgeweitet worden sind. Jetzt können auch Gefangene, die auf Bewährung freigelassen werden, sozusagen in ihrem Aufenthalt überwacht werden, wenn das ein Gericht so anordnet. Das soll für Hessen und einige andere Bundesländer dort gemeinsam geschehen. Dann wäre es eigentlich naheliegend gewesen, das nicht nur in § 6 Abs. 3 bei der Speicherung personenbezogener Daten zu erwähnen, sondern auch schon in den in § 1 allerdings nur beispielhaft aufgezählten Aufgaben der IT-Stelle, denn das ist sicherlich eine wichtige Aufgabe.

Ich denke, wir werden in der Anhörung noch die eine oder andere Frage besprechen müssen, um dann zu der Entscheidung zu kommen, ob es so oder vielleicht verändert angenommen werden kann. Ich glaube, das müssen wir der Anhörung überlassen.

Schönen Dank. Ich hoffe, ich war hinreichend grimmig, damit meine Argumente ernst genommen werden. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Jürgens.