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02.03.2011

Andreas Jürgens: Änderung des Juristenausbildungsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stimme Frau Hofmann zu. Die politische Brisanz dieses Gesetzentwurfs ist auch aus meiner Sicht außerordentlich begrenzt. Es geht im Grunde genommen um drei Regelungen, die, so denke jedenfalls ich, vorbehaltlich anderweitiger Beratungen im Ausschuss, relativ unproblematisch sind, weil sie alle die Chancengleichheit der Betroffenen fördern. Das Erste ist: Der Grundsatz der Bearbeitungszeit ist auch einzuhalten, und denjenigen, die versuchen, sich dadurch Vorteile zu verschaffen, dass sie zwischen der Bearbeitungszeit und dem Einsammeln der Aufsichtsarbeiten noch Veränderungen an ihrer Bearbeitung vornehmen, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist aus meiner Sicht richtig und gut so und dient der Chancengleichheit.

Zweitens. Das Gleiche gilt bei der Einführung der Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung. Zur Bedeutung der Benotung bei späteren Berufschancen ist schon Einiges ausgeführt worden. Das muss ich nicht wiederholen. Hierzu könnte man sicherlich noch die Frage anmerken: Warum wurde das eigentlich, obwohl wir bereits seit 2008 eine vergleichbare Regelung für das 2. Staatsexamen im Gesetz haben, nicht gleich für das 1. Examen eingeführt, und warum musste die Landesregierung erst durch die Dekane der juristischen Fachbereiche darauf hingewiesen werden, dass das eine vernünftige Regelung ist? Es ändert aber nichts. Es ist vernünftig, dass die Möglichkeit eingeräumt wird auch nach bestandener Prüfung, innerhalb einer angemessen Frist und wenn das Studium zügig abgeleistet wurde, eine weitere Wiederholungsprüfung vorzusehen.

Schließlich wird damit auch der unplanmäßige Ausstieg aus dem Vorbereitungsdienst verhindert, um sich eine längere Vorbereitungszeit für das Examen zu erschleichen. Diejenigen, die es sich leisten können, können dies so machen. Denjenigen, die sich dies nicht leisten können, ist dieser Weg verwehrt. Wenn man jetzt insgesamt sagt, der alte deutschrechtliche Grundsatz, wer A sagt, müsse auch B sagen, werde auch hier eingeführt, dann macht das aus unserer Sicht Sinn; die Chancengleichheit wird auch hier hergestellt. Ich glaube, wir können dann auch die Ausschussberatung zügig beginnen bzw. fortsetzen. Ich werde meinen Beitrag jetzt beenden, weil ich zu einer Besuchergruppe von Jurastudentinnen und
-studenten muss, denen ich gleich erläutern kann, was wir hier besprochen haben. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Vielen Dank, Herr Dr. Jürgens.