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23.07.2015
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Aktuelle Stunde – Jürgen Frömmrich: Polizeichefaffäre

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir sagen lassen, dass man bei solch einer Hitze und solchen Temperaturen eigentlich den Blutdruck einigermaßen in Ruhe halten sollte. Vielleicht wäre das beim Kollegen Rudolph in dieser Sache auch angemessen und angetan gewesen.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Die sogenannte Polizeichefaffäre wird jetzt – –

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

– Sie wollten doch hören, was ich sage; vielleicht sollten Sie dann einmal lauschen, wenn man etwas sagen will.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Die sogenannte Polizeichefaffäre wird jetzt auch einen juristischen Abschluss finden.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Nach dem Abschluss des Untersuchungsausschusses 18/2 in der vergangenen Legislaturperiode haben sich der ehemalige Vizepräsident der Bereitschaftspolizei, Herr Ritter, und das Land Hessen vor Gericht auf einen Vergleich verständigt. Dieses Stellenbesetzungsverfahren war in der vergangenen Legislaturperiode nun wirklich kein Ruhmesblatt für die Landesregierung. Das muss man ganz deutlich feststellen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Es war schon allein deswegen kein Ruhmesblatt – ich sage dies in Richtung des Kollegen Rudolph –, denn, wenn es ein Ruhmesblatt gewesen wäre, dann würde man sich nicht vor Gericht wiedersehen. Von daher war es natürlich kein Ruhmesblatt.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Kritikpunkte hat es von unserer Seite mehrfach gegeben. Im Besetzungsverfahren wurden schwerwiegende Fehler gemacht. Die Dokumentation des Verfahrens ist unzureichend gewesen. Die Fachabteilung wurde nicht oder nur unzureichend beteiligt. Ein externer Gutachter hat uns – das haben wir, glaube ich, gemeinsam in Auftrag gegeben – bei diesen Einwänden auch bestätigt.

Meine Damen und Herren, die Haltung meiner Fraktion in dieser Angelegenheit kann man im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 18/2, Drucks. 18/6800, nachlesen. Das würde ich Ihnen empfehlen, Herr Kollege Rudolph.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Rudolph, dort haben wir gemeinsam mit den Kollegen von der SPD ein Minderheitenvotum abgegeben. Wir waren damals nicht in der Regierungsverantwortung. Wir als GRÜNE lassen uns auch nicht in die Verantwortung für Vorgänge nehmen, an denen wir nicht beteiligt waren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Die SPD weiß es vielleicht nicht mehr, es war immer so, dass eine neue Landesregierung auch schwierige Vorgänge von alten Landesregierungen übernimmt. Wenn die SPD die Vorwürfe an uns GRÜNE, die gerade eben ausgesprochen wurden, ernst nehmen würde, dann hätte die hessische SPD nie mit der CDU über die Bildung einer Koalition reden dürfen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Ich würde empfehlen, in dieser Sache den politischen Klamauk wegzulassen.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Ich habe Verständnis dafür, dass Sie es versuchen. Das ist Ihre Aufgabe.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Das ist die Aufgabe der Opposition. Ich weiß auch, dass Sie eine schlechte Woche gehabt haben.

(Lachen des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Wir sollten den politischen Klamauk weglassen. Herr Kollege Rudolph, ich stelle noch einmal fest, Sie wollten es ja hören: Mit diesem Vergleich findet eine Altlast aus der schwarz-gelben Regierungszeit einen Abschluss.

(Zuruf des Abg. Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Wir GRÜNE hatten von Anfang an massive Kritik an dem Besetzungsverfahren und den getroffenen Entscheidungen.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Es ist richtig, dass das Land jetzt einem Vergleich zustimmen wird, um so hohe Kosten für das Land durch ein weiteres Gerichtsverfahren abzuwenden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Herr Kollege Schmitt, richtig ist auch, gerade an Sie als Jurist: Ein Vergleich vor Gericht ist keine Verurteilung. Das sollten Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Herr Ritter und das Land Hessen haben eine Regelung von zwei Dritteln zu einem Drittel vor Gericht getroffen. Das Land zahlt ein Drittel der geforderten Summe, die Herr Ritter haben wollte. Herr Ritter bezahlt zwei Drittel der Prozesskosten.

Noch einmal: Ein Vergleich ist keine Verurteilung. Unsere Haltung können Sie im Bericht des Untersuchungsausschusses 18/2 nachlesen. Das ist die Faktenlage. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Kollege Frömmrich.

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