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30.04.2015

Aktuelle Stunde – Frank Kaufmann: Klarer Beschluss des Ältestenrates: Welche Konsequenzen ziehen die LINKEN und Herr Dr. Wilken?

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass die heutige Debatte die letzte in diesem Plenum ist, in der wir uns zum wiederholten Male mit den Rechtfertigungsversuchen der LINKEN in der Causa Wilken befassen müssen. Wir hatten das ja bereits in der letzten Plenarwoche getan. Damals hatte ich mich veranlasst gefühlt, folgenden Tweet abzusetzen – ich zitiere –:

Wilken, LINKE, Blockupy-Organisator, gibt im Plenum den Unschuldigen, heuchelt Distanz und zeigt doch nur Verantwortungslosigkeit.

Meine Damen und Herren, diese damalige Bewertung ist nach den heutigen Debattenbeiträgen, insbesondere von der Kollegin Wissler, erneut bestätigt.

(Zuruf des Abg. Manfred Pentz (CDU) – Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, ich will Ihnen klar und nüchtern unsere Auffassung sagen. Ich halte es für nichts anderes als für Heuchelei, wenn man zunächst dem Fuchs die Stalltür aufmacht und sich dann von den toten Hennen distanziert.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU)

Ich will jetzt gar nicht darüber streiten, dass es in der Politik unterschiedliche Meinungen gibt, die aufeinanderprallen, die im Diskurs erörtert werden und über die am Ende entschieden wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, auch die Wahl eines Vizepräsidenten ist eine Entscheidung, nämlich darüber, ob ein Kandidat das Vertrauen für die Wahrnehmung dieser Aufgabe erhält. Das durch die Wahl ausgesprochene Vertrauen gehört übrigens zu den Kernaussagen des Demokratieprinzips, denn ohne Vertrauen gäbe es keine demokratisch legitimierte Wahrnehmung von Aufgaben, und alle Handlungen würden zu Willkür.

Meine Damen und Herren, wir haben jetzt folgende Situation. Nach der Beschlusslage im Ältestenrat – wir werden sie im Plenum nach Lage der Dinge gewiss bestätigen – verfügt der Kollege Dr. Wilken nicht mehr über das für die Ausübung des Amts eines Vizepräsidenten des Hessischen Landtags erforderliche Vertrauen der Landtagsabgeordneten. Um diesen Fakt kommt niemand herum, verehrte Kollegin Wissler – auch nicht mit noch so elaborierter Argumentationskunst.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP)

Das kann auch gar nicht streitig sein, denn es ist eine Tatsache. Im Übrigen muss sich niemand für seine Wahlentscheidung, Vertrauen auszusprechen, rechtfertigen, ebenso wenig für seine Entscheidung, das Vertrauen zu entziehen oder nicht mehr vorweisen zu können. Entscheidend ist für den Gewählten doch nur, ob er das Vertrauen besitzt, um seine Aufgaben wahrzunehmen, oder ob das nicht der Fall ist.

Ich will anmerken, dass auch unter den Regeln des Verhältniswahlrechts – wo zum Wahlerfolg nicht zwingend eine Mehrheit gehört – ein entsprechender Stimmenanteil reicht, um die Feststellung des Vertrauens sicherzustellen. Der Gewählte besitzt also so lange das Vertrauen für die Wahrnehmung seiner Aufgabe, wie er die für einen Wahlerfolg notwendige Mindestzahl an Wählerinnen und Wähler noch hinter sich hat. Herr Dr. Wilken, Sie wissen, dass Sie unter jedwedem Blickwinkel das notwendige Vertrauen nicht mehr haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP)

Außer Ihrer eigenen Fraktion gibt Ihnen keine Kollegin und kein Kollege mehr sein Vertrauen. Die sechs Abgeordneten der LINKEN sind aber nun einmal keine hinreichende Vertrauensbasis für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Vizepräsidenten des Landtags.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Das gilt übrigens jenseits aller inhaltlichen Fragen allein schon in quantitativer Hinsicht. Ich habe es Ihnen deutlich gemacht: Bei einer Wahl würden Sie scheitern.

Meine Damen und Herren, für Demokraten ergibt sich in einer solchen Situation nur eine klare Konsequenz. Sie lautet: Rücktritt. Wem, egal aus welchen Gründen, die Wählerinnen und Wähler das Vertrauen entzogen haben, der muss von seinem Amt zurücktreten. Das ist im Übrigen überhaupt nicht ehrenrührig,

(Lachen bei der LINKEN)

sondern schlicht ein demokratisches Grundprinzip. Auch wenn man selbst eine solche Situation als ungerecht empfinden mag: Herr Kollege Dr. Wilken, schon die Selbstachtung gebietet den Rücktritt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Wenn Sie weiterhin als Demokrat bezeichnet und respektiert werden wollen, müssen Sie diese Regel auch für sich selbst gelten lassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP – Janine Wissler (DIE LINKE): Wie bitte?)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann.