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08.10.2010

Zusammenführung von privatem und öffentlichem Datenschutz - GRÜNE: Ein langer Einsatz hat jetzt Erfolg

Die Zusammenführung vom privatem und öffentlichem Datenschutz unter dem Dach des Hessischen Datenschutzbeauftragten wertet die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Erfolg ihres jahrelangen Einsatzes. In der „Wiesbadener Erklärung“ haben sich die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN darauf geeinigt, dass diese beiden Bereiche jetzt zusammengeführt werden sollen. DIE GRÜNEN verweisen darauf, dass sie bereits in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD im Jahr 1995 auf eine Zusammenführung von privatem und öffentlichem Datenschutz gedrängt hatten, damals leider aber an der SPD gescheitert waren.

„Hessen als Stammland des Datenschutzes bekommt jetzt die Chance, in Sachen moderner Datenschutz wieder Anschluss zu finden. Nicht mehr der Staat ist die größte Bedrohung für das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger, sonder die Interessen von kommerziellen Firmen. Dies muss natürlich Konsequenzen für den Datenschutz in Hessen haben. Wir bekommen jetzt ein starkes Datenschutzzentrum, und das ist auch gut so“, unterstreicht die datenschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ellen Enslin.

DIE GRÜNEN betonen, dass der Datenschutzbeauftragte das Amt von der nächsten Amtsperiode ab hauptamtlich ausüben solle. „Durch die geplante Zusammenführung werden die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten erheblich steigen. Deshalb werden die Aufgaben dann auch nicht mehr nebenamtlich zu bewältigen sein.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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