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19.11.2009

Zum Bericht des Datenschutzbeauftragten

Ellen Enslin, datenschutzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unterstützt die Forderung des Datenschutzbeauftragten, den privaten und öffentlichen Datenschutz endlich in einem Datenschutzkompetenzzentrum zu bündeln und auch die Informationsfreiheit mit einzubeziehen. Das sind nämlich zwei Seiten einer Medaille. Hier kann nur durch ein Informationsfreiheitsgesetz den Bürgern der Zugang gesichert werden, wie wir GRÜNE es eingebracht haben.

Es vergeht keine Woche, in der nicht über Datenschutzverstöße berichtet wird. Da werden durch Sicherheitslücken die Daten von hunderttausenden Jugendlichen zum Kauf angeboten, Unternehmen fordern ihre Mitarbeiter zu ganz speziellen Gesundheitstest, bei der Bundes-Arbeitsagentur in Berlin können sich Unternehmen sensible Bewerbungsdaten erschleichen und auch das Kreditgewerbe muss gerade 100.000 Kreditkarten austauschen. Die Liste könnte beliebig verlängert werden. Besonders der Datenschutz im privaten Bereich wird anscheinend von Unternehmen nicht besonders ernst genommen, anders können diese massiven Verstöße nicht bewertet werden. Dieser Entwicklung kann nur durch eine starke Datenschutzaufsicht und -beratung entgegen gewirkt werden.

Der Bericht des Datenschutzbeauftragten zeigt auf, in welchen Bereichen in der Vergangenheit Probleme aufgetreten sind und lässt erahnen, was uns in der  Zukunft noch weiter beschäftigen wird. Dazu gehört das Thema Videoüberwachung, dass sich leider wachsender Beliebtheit erfreut. Hier soll das Sicherheitsgefühl des  Bürgers  erhöht werden, aber die rechtliche Zulässigkeit wird oft nicht ausreichend geprüft. Oder aber auch der sorglose Umgang mit dem Internet und die private E-Mail- Nutzung in den Kommunen, oft werden die sich daraus ergeben Konsequenzen immer noch unterschätzt und es fehlt an der nötigen Sensibilität.

Als Herausforderung für die Zukunft bleibt  festzustellen:

1. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung ist durch die Vielzahl unbestimmter Datensammlungen, privat wie öffentlich, weiter gefährdet und muss geschützt bleiben. Da hat die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP in Berlin zur Ernüchterung geführt. Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung sind weiter möglich.  Eine herbe Enttäuschung für die Bürgerrechte. Und in Hessen konnte sich die FDP bei den Koalitionsvereinbarungen ja auch nicht durchsetzen.

2. Wir müssen die Medienkompetenz der Online-Generation stärken. Denn all zu oft werden die Risiken der modernen Informationssysteme und ihrer Folgen unterschätzt. Hierzu müssen wir auf allen Ebenen aktiv werden, von der Schule bis zur Verbraucherberatung. Datenschutz und Datensparsamkeit muss die Maxime lauten.

3. Hessen braucht endlich ein Datenschutzkompetenzzentrum, das den öffentlichen und privaten Datenschutz bündelt und auch für die Informationsfreiheit zuständig ist.

Da können wertvolle Synergieeffekte genutzt werden, um die anstehenden Herausforderungen erfolgreich zu meistern. Hier hat der Hessische Datenschutzbeauftragte unsere volle Unterstützung.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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