Bundeskartellamt hat am Freitag der Gesundheit Nordhessen Holding, an der die Stadt Kassel und der Landkreis Kassel beteiligt sind, untersagt, zwei Krankenhäuser der Gesundheitsholding Werra-Meißner mit den Standorten Eschwege und Witzenhausen zu kaufen. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
„Während sich private Konzerne deutschlandweit ausbreiten und in manchen Kreisen bereits fast Monopolstellungen von stationärer und ambulanter Versorgung erreicht haben, hindert das Bundeskartellamt kommunale Krankenhäuser an sinnvollen Kooperationen. Wenn kommunale Krankenhäuser gerade im ländlichen Bereich nicht mit den in der Nähe liegenden städtischen Kliniken zusammengehen dürfen, bedeutet das letzten Endes das Aus für diese Häuser“, kritisiert die gesundheitspolitische Sprecherin Kordula Schulz-Asche die Entscheidung des Bundeskartellamts vom vergangenen Freitag.
„Mit einer Kleinen Anfrage wollen wir die Haltung der Landesregierung erfahren. Es stellt sich die Frage, ob durch die Entscheidung des Bundeskartellamts der Zusammenschluss kommunaler Krankenhäuser überhaupt noch möglich bleibt oder dadurch nicht eine Bevorzugung großer Krankenhausketten wie z.B. Rhön, Helios und Asklepios herbeigeführt wird. Es ist absehbar, dass kleinere kommunale Krankenhäuser sich nicht auf Dauer allein am Markt behaupten können und dass sie starke Partner brauchen. Wenn kommunale Verbünde unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten untersagt werden, bleibt nur der Verkauf an Private. Damit wird dem Wettbewerb jedoch ein Bärendienst erwiesen und letzten Endes dafür gesorgt, dass private Anbieter ihre Monopolstellung ausbauen“, so Kordula Schulz-Asche.
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