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19.02.2019

Wohnen: Landesregierung ist engagiert für mehr bezahlbare Wohnungen

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag ist Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir mit einem umfassenden Ansatz zu Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen in Hessen auf dem richtigen Weg. „Nur eine Woche nach seiner Vereidigung als Wohnungsbauminister hat die Landesregierung noch im Januar den Verordnungsentwurf für die Ausweitung der Mietpreisbremse vorgelegt“, erklärt Hildegard Förster-Heldmann, Sprecherin für Wohnungsbau der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aus Anlass der Vorstellung des so genannten „Wohnraumschutzgesetzes“ der SPD. „Wir wollen, dass jeder und jede in Hessen eine Wohnung zu einem angemessenen Preis finden soll. Die Landesregierung wird deshalb 2,2 Milliarden Euro bis 2024 für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen; damit können 22000 geförderte Wohnungen für rund 66000 Menschen gefördert gebaut werden. Um zusätzlich mehr Wohnraum zielgerichtet zu schaffen, wird die Landesregierung den Masterplan Wohnen entschlossen umsetzen, der zahlreiche wirksame Instrumente für mehr bezahlbare Wohnungen enthält.“

„Die Zweckentfremdung und der Leerstand von Wohnraum, auf die das SPD-Gesetz vorrangig zielt, halten sich in den Ballungsräumen und gerade in Frankfurt in Grenzen“, erläutert Förster-Heldmann. „So ärgerlich Einzelfälle sind, so sehr muss auch an diesem Punkt die Frage berechtigt sein, ob Aufwand und Ergebnis gerade in Frankfurt in einem vernünftigen Verhältnis stünden. Nach einer aktuellen Untersuchung des Institutes Wohnen und Umwelt liegt die Leerstandsrate in Frankfurt bei gerade einmal 1,4 Prozent und damit deutlich unter dem, was etwa durch Sanierungen oder Umzüge auf Wohnungsmärkten eigentlich üblich ist (ca. drei Prozent). Zugleich besteht immer noch eher ein Überangebot an Büro- und Gewerberäumen, so dass es sich für Eigentümer in der Regel ohnehin nicht lohnt, Wohnungen gewerblich zu nutzen. Die Landesregierung setzt aber auch hier an. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat sie es den Kommunen durch eine Gesetzesänderung ermöglicht, die Nutzung als Ferienwohnungen zu beschränken; die Stadt Frankfurt hat auf dieser Grundlage eine entsprechende Satzung erlassen.“

„Wir halten die im Koalitionsvertrag festgelegten Vorhaben für diese Legislaturperiode für deutlicht wirksamer: Die Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung von Wohn- in Eigentumswohnungen werden wir für Kommunen mit angespannten Wohnmärkten auf acht Jahre ausdehnen. Außerdem sollen die Kommunen einen Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erhalten. Milieuschutzsatzungen zur Verhinderung von Luxussanierungen sind damit wirksamer, und gerade der spekulative Leerstand von Mietwohnungen, deren Umwandlung in Eigentumswohnungen geplant ist würde sich dann nicht mehr lohnen. Auch die Fehlbelegungsabgabe werden wir als Steuerungsinstrument beibehalten. Und über den Bundesrat streben wir die Schärfung des Mietwucherparagrafen an.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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