Anlässlich des Weltnicherrauchertags am kommenden Sonntag unterstützt die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Forderung der Deutschen Krebshilfe und des Aktionsbündnisses Nichtrauchen auch in Deutschland bildliche Warnhinweise auf Tabakverpackungen und Zigarettenschachteln anzubringen.
„Internationale Studien belegen, dass realistische Abbildungen der gesundheitlichen Schäden durch das Rauchen deutlich wirkungsvoller sind als bloße Text-Warnhinweise. Aber wie in Deutschland inzwischen offensichtlich üblich, gelingt es der Tabak-Lobby immer wieder nachgewiesen wirksame Präventionsmaßnahmen abzuschwächen oder zu verhindern. Sei es beim Werbeverbot oder bei der Umsetzung eines konsequenten Nichtraucherschutzes. Gerade unter dem Aspekt des Jugendschutzes können bildliche Warnhinweise eine weitere sinnvolle Maßnahme sein, den rückläufigen Trend, Jugendlicher zu rauchen, zu unterstützen. Auch wenn es in 2008 gelungen ist, den Anteil der rauchenden Jugendlichen auf 15,4 Prozent weiter zu senken, müssen die vielfältigen Angebote der Gesundheitsförderung weitergeführt werden“, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der hessischen Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche.
Mittlerweile sei die Zustimmung zu einem umfassenden Nichtraucherschutz auch in Gaststätten bundesweit auf 73,4 Prozent gestiegen. Die gesetzliche Umsetzung eines konsequenten Nichtraucherschutzes werde damit noch wichtiger. Die extreme Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchs, insbesondere durch lungengängige krebserregende Feinstaub-Partikel, sei mittlerweile unbestritten.
„Gesundheitsminister Banzer plant hingegen die Rolle Rückwärts. Die Konsequenzen des „Spanischen Modells“ mit Kennzeichnung von Einraum-Kneipen und des „Bayerischen Modells“ mit geschlossenen Gesellschaften kann sich jeder vor Ort ansehen: Nichtraucherschutz existiert dort faktisch weder für Gäste noch für Personal. Dem Vorhaben der Landesregierung den Nichtraucherschutz zu lockern, erteilen wir eine klare Absage“, bekräfigt Schulz-Asche.
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass durch einen konsequenten Nichtraucherschutz keine Freiheitsrechte eingeschränkt werden, da es sich beim Schutz vor den Gefahren des Passivrauchs um ein „überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“ handelt, welches verfassungsrechtlich Vorrang genießt vor der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Handlungsfreiheit der Rauchenden. Bemängelt wurden lediglich die gesetzlichen Ausnahmeregelungen der abgetrennten Raucherräume, da dadurch eine Benachteiligung von Ein-Raum-Gaststätten entstanden war.
„Die aufgrund der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes notwendige Novellierung des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes darf aber nicht zu einer Aufweichung des Gesundheitsschutzes führen. Herr Banzer als Gesundheitsminister ist daran zu erinnern, dass eine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik auch die Gesundheit der Beschäftigten, die besonders intensiv Schadstoffbelastungen durch Passivrauch ausgesetzt sind, in den Mittelpunkt seines Handelns stellen muss“, so Schulz-Asche.
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