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03.03.2010

GRÜNE: CDU und FDP schaffen faktisch Nichtraucherschutz in Gastronomie ab

„Ohne Not und wider besseres Wissen werden die Fraktionen von FDP und CDU heute den Nichtraucherschutz in der hessischen Gastronomie faktisch wieder abschaffen“, kommentiert die gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche, in der heutigen Plenardebatte die Gesetzesvorlage. Drei Viertel der Bevölkerung – und zwar Raucher und Nichtraucher – akzeptieren heutzutage, dass in geschlossenen Räumen nicht mehr geraucht wird. Aber das ist CDU und FDP offensichtlich völlig egal.“

„Dabei ist inzwischen zweifelsfrei  festgestellt, dass nicht nur das Rauchen, sondern eben auch Passivrauch schwerste Gesundheitsschäden bis hin zum Tod verursacht. Und es ist zweifelsfrei  in all den vielen Ländern mit Nichtraucherschutz bewiesen, dass innerhalb  kürzester Zeit positive Wirkungen auf das Nichtraucherverhalten Jugendlicher und insbesondere die Reduktion von Herz-Kreislaufkrankheiten nachzuweisen ist.  All das wurde uns seitens der Wissenschaft in der Anhörung zum wiederholten Male verdeutlicht.“

„Besonders bemerkenswert waren auch die Äußerungen der hessischen Städte und Gemeinden. Was ist das eigentlich für eine Politik, die ein Gesetz beschließt, von dem die Kommunen sagen, dass es voller Rechtsunsicherheiten sei und dessen Einhaltung durch die Ordnungsämter in der Praxis nicht überprüfbar sei? Das beginnt bei der Gastraumgröße, geht weiter bei den Speisen bis hin zu den so genannten geschlossenen Gesellschaften. Mit diesem Gesetz wird wissentlich und in voller Absicht ein rechtsfreier Raum geschaffen“, kritisiert Kordula Schulz-Asche.

„Der Entwurf von FDP und CDU  ist eines der ersten Gesetze zur Gesundheitspolitik, das mit Unterstützung des Ministeriums von Herrn Banzer erarbeitet wurde. Minister Banzer hat freiwillig den Begriff ‚Soziales‘ auf dem Titel des Ministeriums gestrichen. Mit diesem Gesetz müsste eigentlich auch den Begriff ‚Gesundheit‘ gestrichen werden. Wir GRÜNE haben Ihnen einen Gesetzentwurf für einen umfassenden Nichtraucherschutz – im Sinne des Verfassungsgerichts – vorgelegt. Er zeigt die deutliche Alternative und einen konsequenten Schutz vor Passivrauch auf“, unterstreicht die Abgeordnete.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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