Die Repräsentanz der ländlichen Gebiete Hessens sicherzustellen und die veränderte Bevölkerungsentwicklung im Ballungsraum unter einen Hut zu bekommen, ist keine ganz leichte Aufgabe. Die Wahlkreiskommission hat versucht, diesen Auftrag, den der Hessische Landtag der Kommission gegeben hat, zu erfüllen. Jürgen Frömmrich, Parlamentarischer Geschäftsführer der GRÜNEN: „Das vorliegende Gesetz ist eine gute Grundlage um die größten Abweichungen bei der Anzahl der Wahlberichtigten auszugleichen. Damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Staatsgerichtshofs erfüllt, die eine Abweichung vom Durchschnittswahlkreis von höchstens 25 Prozent festgelegt haben. Der Gesetzentwurf folgt der Vorgabe der Gerichte und nimmt die Vorschläge der überparteilich besetzten Wahlkreiskommission auf.“ Die maximale Abweichung vom Durchschnittswahlkreis wird bei rund 20 Prozent festgelegt, um möglichen Veränderungen bei der Bevölkerungsentwicklung schon jetzt zu begegnen.
Frömmrich: „Dennoch sind viele der vorgetragenen Einwände der betroffenen Kommunen verständlich. Änderungen von Wahlkreisen haben für die betroffene Bevölkerung, die Städte, Gemeinden und Landkreise natürlich eine Veränderung von gewachsenen Strukturen und Ansprechpartner*innen bei den Parteien und Wählergruppen zur Folge. Die jetzige Änderung hat aber das übergeordnete Ziel, eine der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte entsprechende und rechtssichere Landtagswahl zu ermöglichen und damit auch Wahlanfechtungen bezüglich der Abweichungen der Wahlkreise vom Durchschnitt zu vermeiden.“
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