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12.05.2025

Von Sonne und Wind sollen alle in der Kommune profitieren

GRÜNE stellen Entwurf für Hessisches Photovoltaik- und Windenergie-Beteiligungsgesetz vor

Mathias Wagner, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion und Kaya Kinkel, Sprecherin für Energie:

„Windräder und Solaranlagen sind nicht nur ökologisch wertvoll, sondern auch ökonomisch: die Menschen vor Ort sollen davon profitieren. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf zur Beteiligung von Kommunen an Wind- und Photovoltaikparks erarbeitet. Unser Ziel ist es, Städte und Gemeinden in Hessen an den Erlösen von Erneuerbaren-Energie-Projekten zu beteiligen: So kann auch die Akzeptanz erhöht und ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, Projekte für Erneuerbare Energien in der eigenen Gemeinde zu ermöglichen.

Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die sogenannte Beteiligungsvereinbarung. Projektierer und Kommune verhandeln darüber, wie die Beteiligung vor Ort konkret aussehen kann – flexibel und passend zur jeweiligen Gemeinde. Kommt keine Vereinbarung zustande, greift automatisch eine sogenannte Ausgleichsabgabe von 0,4 Cent pro Kilowattstunde an die Kommune. Diese Höhe ist so ausgewogen, dass sie für Projektierer wirtschaftlich tragfähig ist und gleichzeitig einen Anreiz darstellt, eine Vereinbarung mit der Kommune zu finden.

Unser Gesetz macht Wind- und Solarparks zu einem Gewinn für die ganze Kommune. Die Beteiligung kann viele Gesichter haben: von vergünstigten Stromtarifen für Bürgerinnen und Bürger, über Anteile für Energiegenossenschaften bis hin zur Übernahme eines Windrads durch den kommunalen Versorger. Wichtig ist: Das Gesetz schreibt keine Beteiligungsform vor – die Gemeinde kann dies mit dem Betreiber frei verhandeln.

Der bürokratische Aufwand bleibt dabei minimal: Unser Gesetz ermöglicht es den Kommunen, passgenaue Lösungen zu finden, ohne komplizierte Nachweispflichten. Außerdem wird durch das Gesetz kein einziges Projekt verzögert. Wenn bis zur Inbetriebnahme keine Vereinbarung getroffen wurde, zahlt das Unternehmen eine faire Ausgleichsabgabe, bis eine Einigung erzielt werden kann.

Wirtschaftlich bleibt das Modell attraktiv: Projektierer können sich 0,2 Cent pro Kilowattstunde nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über die Netzentgelte zurückholen. Damit bleiben die Projekte wirtschaftlich – während Hessens Kommunen in jedem Fall profitieren.“

Gesetzentwurf (PDF)


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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