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28.04.2013

Verstoß gegen Verhaltensregeln für Abgeordnete des Landtags - GRÜNE machen Vorgang zum Thema im Ältestenrat

Hessischer LandtagDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Auffassung, dass der Bericht der BILD-Zeitung vom 27. April 2013 (siehe Anlage) eindeutig belegt, dass auf der mittlerweile nicht mehr erreichbaren Internetseite des Landtagsabgeordneten Hartmut Honka (CDU), neben einem Hinweis auf seine Mitgliedschaft im Landtag auch ein Hinweis auf seine Anwaltskanzlei zu finden war. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich: „Es ist nicht zu beanstanden, dass ein Kollege neben dem Mandat noch einer anderen Tätigkeit nachgeht. Wenn ein Abgeordneter mit dem Wappen des Landes Hessen und mit Hinweis auf seine Landtagstätigkeit für seine Kanzlei wirbt, dann ist das aus unserer Sicht nicht mit den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Hessischen Landtags zu vereinbaren und stellt somit einen eindeutigen Verstoß gegen die Regeln dar, die sich der Landtag selbst gegeben hat.“

Erstaunt zeigen sich DIE GRÜNEN über die Presseerklärung von Landtagspräsident Kartmann (CDU), der in dem Vorgang keinen Verstoß gegen die Verhaltensregeln erkennen will. „Trotz Nachfrage wurde uns bislang nicht schriftlich dargelegt, wie der Präsident zu dieser Auffassung gekommen ist. Wir erwarten, dass wir umgehend eine Bewertung dieses Vorgangs durch die Landtagsverwaltung bekommen. Wir werden den Fall auch im Ältestenrat des Landtags thematisieren.“

Die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Hessischen Landtags sind nach Auffassung der GRÜNEN eindeutig. Dort heißt es in Abschnitt IV:

„Der Hinweis auf die Mitgliedschaft im Landtag darf nicht genutzt werden, um sich in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten Vorteile zu verschaffen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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