Inhalt

21.09.2020

Verhalten der Opposition zum Sondervermögen SPD und FDP tun in Rheinland-Pfalz, was sie in Hessen für verfassungswidrig halten

Es ist selbstverständlich das legitime Recht, Beschlüsse des Landtages durch den Staatsgerichtshof überprüfen zu lassen. Mathias Wagner, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Hessischen Landtag: „Wir warten diese Prüfung in großer Gelassenheit ab und erwarten dies auch von den Oppositionsparteien. Denn darüber, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist oder nicht, entscheidet nicht die Opposition, sondern ausschließlich der Staatsgerichtshof. Es wäre daher nicht angemessen, wenn die Opposition schon als Tatsache behaupten würde, was sie selbst erst durch den Staatsgerichtshof prüfen lässt.“

 

Unabhängig davon ist es auffällig, wie viel Kraft die Opposition verwendet, um bloß nicht über die Inhalte des Sondervermögens reden zu müssen. „Denn dann würde auffallen, dass sie den allermeisten Maßnahmen des Sondervermögens zugestimmt hat. Und das aus gutem Grund: Die Maßnahmen helfen dabei, unser Land gut durch die Corona-Krise zu bringen.“

 

Wagner: „Geradezu lächerlich ist das Verhalten der Opposition angesichts der Tatsache, dass SPD und FDP als Teil der Landesregierung von Rheinland-Pfalz ebenfalls die Einrichtung eines Sondervermögens beschlossen haben. In Rheinland-Pfalz ist das für beide Parteien große Regierungskunst, in Hessen halten sie es für verfassungswidrig. Zwischen den Landtagen in Wiesbaden und Mainz liegen gerade einmal 12 Kilometer. Für SPD und FDP scheinen das aber trotzdem Welten zu sein. Wer seine Meinung davon abhängig macht, auf welcher Seite des Rheins er steht, der darf sich nicht wundern, dass es schwer fällt, seine Argumente ernst zu nehmen.“

 

Wir stellen im Rahmen des Sondervermögens Liquiditätsdarlehen und zinsgünstige Darlehen im dreistelligen Millionenbereich für die von der Pandemie schwer getroffenen Unternehmer*innen, Gründer*innen und Solo-Selbstständige zur Verfügung. Im Gesundheitsbereich werden wir mit zusätzlichen Mitteln die Testkapazitäten und Hygienemaßnahmen verstärken sowie eine landeseigene Prüfungsinfrastruktur für Atemschutzmasken aufbauen. Mithilfe des Sondervermögens werden wir die pandemiebedingten Einnahmeeinbrüche und Mehrausgaben der Studierendenwerke ausgleichen. Ebenfalls werden wir das Programm „Hessen kulturell neu eröffnen“ finanzieren, um Künstler*innen und Kultureinrichtungen dabei unterstützen die Pandemie bedingten Einschränkungen zu überstehen und den Neustart für Kulturveranstaltungen zu erleichtern. Im Rahmen dieses Programms werden 250 Projektstipendien für Künstler*innengruppen und Künstler*innen aufgelegt. All diese Maßnahmen wurden vom Hessischen Landtag auch mit Zustimmung von SPD und FDP beschlossen.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

Kontakt