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10.04.2018

Verfassungswidrigkeit war lange absehbar – Neuregelung muss Einnahmen der Kommunen aus Grundsteuer sichern

Zu dem heute gefallenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer erklärt Sigrid Erfurth, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Es war leider absehbar, dass das Bundesverfassungsgericht die gegenwärtige Ausgestaltung der Grundsteuer, die auf völlig überholten und veralteten Einheitswerten beruht, als verfassungswidrig einstufen würde. Hessen hat auf diesen untragbaren Zustand schon frühzeitig reagiert und zusammen mit dem Land Niedersachen eine Bundesratsinitiative zur Reform der Grundsteuer eingebracht. Die Bundesländer haben bereits im September 2016 beschlossen, diesen Reformvorschlag, der auch die Unterstützung der Kommunen fand, in den Bundestag einzubringen. Leider hat der Bundestag in der letzten Legislaturperiode diesen Vorschlag nicht umgesetzt.“

„Jetzt muss zügig gehandelt werden. Für uns ist dabei wichtig, dass eine Reform bundeseinheitlich erfolgt und die Einnahmen für die Kommunen sichert“, so Erfurth weiter. „Derzeit beträgt das Aufkommen aus der Grundsteuer bundesweit rund 14 Milliarden Euro. Diese wichtige Einnahmequelle muss den Kommunen unbedingt erhalten bleiben. Das von den Bundesländern bisher verfolgte Modell hätte ein einfaches, gerechtes Besteuerungsverfahren für Grundvermögen bei gleichzeitiger Aufkommensneutralität gewährleistet. Zudem sollte bei einer Neuregelung der Grundsteuer eine Lösung angestrebt werden, die Mieter nicht zusätzlich belastet. Jetzt ist schnell unter den neu gesetzten Bedingungen und der durch das Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist zu prüfen, was im Rahmen der Neuregelung verfassungskonform umsetzbar ist.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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