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25.11.2009

Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität Schwarz-gelb lehnt Verfassungsänderung ab

In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses des Landtags haben CDU und FDP einen GRÜNEN Antrag abgelehnt, einer Bundesratsinitiative zugunsten der Aufnahme eines Diskriminierungsverbots wegen der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Diese Initiative steht am Freitag im Bundesrat zur Abstimmung.

„CDU und FDP in Hessen sind nicht bereit, die rechtliche Stellung von Schwulen und Lesben entscheidend zu verbessern. Der Vorstoß der Länder Bremen, Hamburg und Berlin auf Ergänzung des Grundgesetzes durch ein Verbot der Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität wird von Ihnen abgelehnt. Eine wichtige Chance zur Gleichstellung einer benachteiligten Personengruppe wird damit vertan“, kritisiert der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIEGRÜNEN, Andreas Jürgens.

„Es wäre längst überfällig, dass auch Schwule und Lesben vor Diskriminierungen und Benachteiligungen besser geschützt werden. Wir haben uns seit langem für die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe eingesetzt und stehen dabei in Hessen kurz vor der Umsetzung. Jetzt gilt es, auch in der Verfassung ein Benachteiligungsverbot für diesen Personenkreis umzusetzen. Die dunklen Zeiten der Diskriminierung homosexueller Menschen müssen endlich der Vergangenheit angehören“, so der Abgeordnete. Es sei beschämend, dass die Regierungsfraktionen in Hessen diesen wichtigen Schritt zur Gleichstellung nicht mitgehen wollen.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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