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12.04.2019

Konversionstherapien verbieten: Vielfalt und Akzeptanz statt Ausgrenzung und Stigmatisierung

Die GRÜNEN im Hessischen Landtag begrüßen den Vorstoß der hessischen Landesregierung im Bundesrat so genannte Konversionstherapien endlich zu verbieten. Gemeinsam mit Berlin, Bremen, Brandenburg, Saarland, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wird der Antrag heute in den Bundesrat eingebracht. „Noch immer wird in so genannten Konversionstherapien die sexuelle Orientierung wie eine Krankheit behandelt, die man therapieren könnte. Sexuelle Orientierung ist aber keine Krankheit, sondern Teil der Identität eines Menschen. Krank machen lediglich die homo-, bi- und transfeindliche Haltungen der Befürworter dieser sogenannten Therapien, Hass und Diskriminierung“, erklärt Jürgen Frömmrich, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Wer Menschen einredet, ihre Sexualität sei falsch, gesellschaftlich nicht akzeptabel oder nicht mit Gottes Willen vereinbar, kann sie damit tatsächlich psychisch und physisch krank machen. Dazu sind sich die medizinischen Fachverbände einig. Diese so genannten Therapien sind deshalb in höchstem Maße gesundheitsgefährdend und gehören so schnell wie möglich verboten.“

„Wenn der Bundesrat zustimmt, ist die Bundesregierung am Zug, diese menschenverachtende Praxis zu verbieten. Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, mit einem ganzen Paket an Maßnahmen die Aufklärung und Sensibilisierung in Bezug auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität zu fördern. Denn wie oder wen wir lieben, haben wir uns alle nicht ausgesucht. Es gibt keine Liebe zweiter Klasse, es gibt keine Sexualität zweiter Klasse, es gibt keine Menschen zweiter Klasse. Wir werben stattdessen für die Akzeptanz von Vielfalt und für Wertschätzung im gesellschaftlichen Miteinander, “ betont Frömmrich.

Hintergrund: Es gibt nach wie vor Personen und Organisationen, die verbreiten, Homo- oder Bisexualität seien Erkrankungen oder psychische Störungen und könnten „geheilt“ oder gezielt verändert werden. Dies kann bewirken, dass vor allem junge Menschen in der Phase ihrer Identitätsfindung ihre sexuelle Identität mit einer behandlungsbedürftigen Krankheit gleichsetzen. Das kann zur Ablehnung der eigenen sexuellen Identität führen und schwerwiegende psychische Belastungen (Depressionen, Angsterkrankungen, erhöhtes Suizidrisiko) nach sich ziehen. „Behandlungen“ der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität verletzen das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht. Hier kommt dem Staat ein Schutzauftrag zu.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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