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23.08.2011

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse vor Ort - GRÜNE: Planungssicherheit auch nach 2013 erforderlich

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will den Kommunen Bundesgelder zur Verbesserung ihrer Verkehrsverhältnisse über das Jahr 2013 hinaus sichern. Deshalb hat sie heute in erster Lesung den Entwurf für ein Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (HGVFG) in den Landtag eingebracht. Der Bund stellt dem Land Hessen derzeit jährlich rund 96,5 Millionen Euro für den kommunalen Verkehrsbereich zur Verfügung. Ab 1. Januar 2014 soll die Zweckbindung dieser Fördermittel entfallen. Das Land könnte dann auch andere Investitionen mit dem Geld tätigen. Um dies zu verhindern haben andere Bundesländer wie z. B. Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bereits seit langem Landesgesetze.

„Das Gesetz soll eine Garantie für Kommunen und Verkehrsunternehmen sein, dass die dem Land für den Verkehrsbereich zustehenden Finanzhilfen auch nach 2013 ausschließlich für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse vor Ort verwendet werden. Auch in zwei Jahren sind Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur dringend nötig. Die Kommunen und Verkehrsunternehmen in Hessen erhalten mit diesem Gesetz über das Jahr 2013 hinaus verlässliche Förderkriterien für die Finanzierung von Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs und des kommunalen Straßenbaus“, erläutert Karin Müller, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN den Entwurf.

DIE GRÜNEN setzen bei den förderungsfähigen Vorhaben verstärkt auf Busse und Bahnen sowie den Radverkehr. Hier sollten rund 60 Prozent der Fördermittel investiert werden, um eine wirkliche Verbesserung der Situation, frei von Stau, Lärm und Abgasen, zu erzielen. Außerdem soll auch der Erhalt von Gleisen und Straßen gefördert werden, er soll Vorrang vor einem Neu-bzw. Ausbau haben.

Müller weiter: „Wir haben den Erhalt von Straßen und Gleisen explizit mit in den Förderungskatalog aufgenommen. Insbesondere beim Straßenbau muss zukünftig der Erhalt  vor dem Neubau stehen. Bei der Instandsetzung von Gemeindestraßen besteht ein erheblicher Nachholbedarf. Genauso verhält es sich mit der Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen. Sie sind zur Verbesserung der Lärmsituation dringend erforderlich. Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir einen weiteren Baustein zu einer nachhaltigen zukunftsgewandten Mobilität um. Wir fordern die Koalitionsfraktionen auf sich den Gesetzentwurf genau anzusehen und nicht einfach abzulehnen. Da auch unionsregierte Länder einen ähnlichen Gesetzentwurf bereits verabschiedet haben, bietet sich die Chance auch bei diesem Thema einen fraktionsübergreifenden Konsens zu erzielen.“

Gesetzentwurf


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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