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27.11.2014

Urteil zu Sonntagsarbeit - GRÜNE: Sonntagsruhe genießt hohen Schutz, Ausnahmen müssen restriktiv geregelt werden

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur hessischen Bedarfsgewerbeverordnung die Wünsche der Verbraucherinnen und Verbraucher sehr umfassend mit dem Schutz der Sonntagsruhe abgewogen und sehr klare Aussagen dazu getroffen hat. „Die Landesregierung hat angekündigt, dass sie das Urteil umgehend umsetzt und die vom Gericht verworfenen Ausnahmen vom Sonntagsschutz zurücknimmt“, sagte der sozialpolitische Sprecher der GRÜNEN, Marcus Bocklet. „Wir werden das differenzierte Urteil nun auswerten und wenn nötig weitere Konsequenzen ziehen.“

Das Urteil berühre über den Schutz der Sonntagsruhe hinaus auch grundsätzliche Fragen der gesetzgeberischen Kompetenz der Länder. „Alle Bundesländer haben ähnlich lautende Regelungen getroffen, wir sind also nicht allein in Hessen gefragt“, so Bocklet weiter, „denkbar ist auch, dass die Bundesebene neue Regelungen treffen muss.“

„Grundsätzlich war und ist uns GRÜNEN die Sonntagsruhe ein wichtiges Gut. Dass ein Tag in der Woche von Arbeit weitgehend frei bleibt, ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Familien und für die gesamte Gesellschaft von hoher Bedeutung. Wo Ausnahmen nötig sind, ist eine komplexe Frage. Dass es Notdienste beispielsweise im Gesundheitsbereich geben muss, ist unstrittig, dass Gaststätten sonntags schließen müssen, will sicher auch niemand. Welche Ausnahmen darüber hinaus sinnvoll sein können, muss in Ruhe überlegt und angesichts sich verändernder gesellschaftlicher Bedingungen immer wieder neu bewertet werden.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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