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16.04.2019

Untersuchungsausschussgesetz: Gemeinsam ein Gesetz für mehr Klarheit für Untersuchungsausschüsse

Die GRÜNEN im Landtag bedauern, dass die Linke Landtagsfraktion entgegen früherer Verabredungen jetzt ein Gesetz für Untersuchungsausschüsse vorlegt. „Mit ihrem Vorpreschen erschwert die Fraktion Die Linke die Bemühungen, sich im breiten Konsens auf einen gemeinsamen Entwurf für ein Untersuchungsausschussgesetz zu verständigen“, erklärt Frank Kaufmann, Mitglied im Hauptausschuss der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag. „Wir sind im vergangen Sommer schon auf die anderen Fraktionen zugegangen und haben eine Initiative für ein gemeinsames Gesetz gestartet, die wegen des laufenden Untersuchungsausschuss 19/3 noch nicht in die weitere Beratung gehen konnte. Nachdem sich der Landtag nun erneut konstituiert hat, wollen wir einen gemeinsamen Entwurf mit Sorgfalt erarbeiten. Sobald wir mit den anderen Fraktionen zu einem Ergebnis kommen, wollen wir diesen Entwurf so schnell wie möglich dem Landtagsplenum vorlegen.“

Hessen hat im Gegensatz zu Bund und Ländern bislang noch kein eigenes Gesetz, das die Konstituierung und den Ablauf von Untersuchungsausschüssen regelt. „Wir wollen mit einem eigenen Gesetz Klarheit in den Verfahrensregeln schaffen und damit die berechtigten Interessen sowohl der Regierungsmehrheit als auch der Opposition auf der Höhe der aktuellen Debatte sichern. Zukünftige Untersuchungsausschüsse können dann ohne längere Verfahrensdebatten ihre Arbeit aufnehmen“, erklärt Kaufmann. „Bisher mussten wir immer auf die sogenannten IPA-Regeln zurückgreifen, die als unbefriedigend empfunden werden und nicht selten zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Dadurch wurde in den vergangenen Jahren zu viel Zeit auf den Streit um das Verfahren verwendet, statt sich direkt dem Thema des jeweiligen Untersuchungsausschuss zu widmen. Wir wollen noch zu Beginn der neuen Wahlperiode ein Gesetzentwurf vorlegen – mit dem Ziel einer möglichst breiten Übereinstimmung mit anderen Fraktionen.“

„Mit ihrem Gesetzesantrag zeigt die Linke deutlich, dass es ihr nicht auf eine solche breit getragene Lösung ankommt, sondern dass sie lieber politischen Schaum schlagen will und sich dafür die Osterfereien gewählt hat. Die übereilte mangelhafte Qualität des Gesetzentwurfs erkennt man unter anderem daran, dass er nicht einmal die Rechtsprechung des hessischen Staatsgerichtshof zur Vereidigung von Zeugen beachtet. Dieser Entwurf ist alles andere als zielführend“, bewertet Kaufmann dieses Osterei der Linken.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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