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20.07.2022

Untersuchungsausschuss 20/1: Drängenden Fragen muss weiter nachgegangen werden  

Anlässlich der heutigen 32. Sitzung des Untersuchungssauschusses zum rechtsextremistisch motivierten Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke erklärt Eva Goldbach, Obfrau im UNA 20/1 für die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:

 

„In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses sagte eine ehemalige Mitarbeiterin des Landesamts für Verfassungsschutz als Zeugin aus und schilderte das damalige Vorgehen im Zusammenhang mit der Prüfung der Sperrung der im Landesamt geführten Personenakte des Rechtsextremisten Stephan Ernst. Hierbei erklärte die Zeugin, dass sie sich im Jahr 2015 aufgrund der Vita und der Gewaltbereitschaft von Stephan Ernst gegen eine Sperrung seiner Akte ausgesprochen und hierüber einen Vermerk gefertigt habe. Die Angaben der Zeugin lassen sich mit den Aussagen der bislang im Untersuchungsausschuss vernommenen Zeug*innen und den dem Ausschuss vorliegenden Akten nicht ohne Weiteres in Einklang bringen. Den sich hieraus ergebenden drängenden Fragen wird der Ausschuss in den folgenden Sitzungen nachgehen müssen. Nur durch die Aufklärung etwaigen Fehlverhaltens in der Vergangenheit kann die Effektivität und Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden in unserem Rechtsstaat für die Zukunft gewährleistet werden.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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