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01.07.2022

Untersuchungsausschuss 20/1-Löschmoratorium 2012 war das richtige Instrument

Anlässlich der heutigen 31. Sitzung des Untersuchungssauschusses zum rechtsextremistisch motivierten Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke erklärt Eva Goldbach, Obfrau im UNA 20/1 für die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:

 

„In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses legen die Ausschussmitglieder u.a. einen Fokus auf das im Juli 2012 vom Hessischen Innenministerium erlassene Löschmoratorium im Zusammenhang mit Akten aus dem Phänomenbereich des Rechtsextremismus im Landesamt für Verfassungsschutz. Hierzu wurde der Leiter der Rechtsabteilung im Innenministerium, Dr. Wilhelm Kanther, befragt. Dr. Kanther hob hervor, dass ohne den Erlass des Löschmoratoriums im Jahr 2012, durch die Löschung der entsprechenden Personenakten im Landesamt für Verfassungsschutz Informationen über zahlreiche Rechtsextremisten verloren gegangen wären. Hierzu zählt auch Stephan Ernst, der Mörder von Walter Lübcke. Der Erlass des Löschmoratoriums war daher das richtige Instrument, um insbesondere nach den Erfahrungen mit dem NSU einen Informationsverlust zu verhindern und den Sicherheitsbehörden ein umfassenderes Bild zu ermöglichen. Dr. Kanther machte bei seinen Ausführungen aber auch deutlich, dass das damals angewandte Verfahren zur Entscheidung, ob Akten gesperrt werden, aus heutiger Sicht nicht gut war. Bei Extremisten mit einer so langen Strafakte wie bei Stephan E. hätte intensiver und umfassender geprüft werden müssen. “


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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