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11.12.2015

Unterausschuss Heimatvertriebene – Vorschlagsrecht für Vorsitz liegt allein bei der CDU

 

Die Ankündigung der SPD, nicht mehr an Sitzungen des Unterausschusses des Landtages für Heimatvertriebene und Wiedergutmachung (UHW) mitarbeiten zu wollen, kommentierten DIE GRÜNEN im Landtag wie folgt: „Die Geschäftsordnung des Landtages sieht keine Möglichkeit vor, den Vorsitzenden eines Ausschusses abzuwählen. Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz im UHW hat die CDU, sie allein kann entscheiden, wen sie dafür benennt“, erläutert die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Angela Dorn. „Wir haben bereits früher klar gesagt und bleiben dabei, dass Herr Irmer rechte Thesen vertritt, die populistisch und gefährlich sind.“

Dorn wies darauf hin, dass der Unterausschuss für Heimatvertriebene in der Regel keine parlamentarischen Initiativen behandelt: „Insbesondere die Flüchtlingspolitik wird im Sozialausschuss besprochen und abgestimmt. Kein Ausschussvorsitzender bestimmt die Politik der Regierungsfraktionen – und schon gar nicht Herr Irmer.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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