BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag haben bei der Einbringung der Änderungen des Uniklinikengesetzes kritisiert, dass die Evaluation des Wissenschaftsrates in der Gesetzesnovelle keine Rolle spielt. Die Unikliniken Gießen und Marburg wurden vor fünf Jahren zunächst fusioniert und dann im Jahr 2006 privatisiert. Dieser Prozess wurde vom Wissenschaftsrat begleitet.
„Die Bewertung des Privatisierungsprozesses nach drei Jahren durch den Wissenschaftsrat war Teil der Versprechen, die die Landesregierung in der zum Teil sehr heftigen Auseinander-setzung um die Privatisierung der Unikliniken gegeben hat. Diese nun vorliegende Evaluation zu ignorieren, ist fahrlässig und unverständlich“, kritisiert die wissenschaftspolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sarah Sorge.
Das Gutachten des Wissenschaftsrats lobe die Investitionen in das Uniklinikum und damit auch in Forschung und Lehre, setze sich aber auch sehr kritisch mit beispielsweise der Schwerpunktbildung der Fachbereiche und der fehlenden Aufbruchsstimmung auseinander. „Der Wissenschaftsrat erwartet mit Recht, dass der Prozess zu einer abgestimmten Strategiebildung endlich vorankommt. Und der Wissenschaftsrat benennt sehr deutlich die Verantwortung des Landes, diesen Prozess endlich aktiv zu fördern und schlägt einen externen wissenschaftlichen Beirat vor. Der Wissenschaftsrat hat zudem zu einer sachlichen und differenzierten Diskussion aufgerufen. Wir GRÜNE sind dazu gerne bereit, fordern aber auch von der Landesregierung eine ernste Auseinandersetzung mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates, statt der üblichen Selbt-Lobhudelei und Beweihräucherung.
Ein wichtiger Streitpunkt bei der Diskussion um die Privatisierung des Uniklinikums sei die Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre gewesen. Hierzu bekenne der Wissenschaftsrat, die Auswirkungen nach so kurzer Zeit noch nicht beurteilen zu können. „Unverständlich ist daher, dass das wenige, was die Landesregierung im vorliegenden Gesetzentwurf ändert, ausgerechnet wieder eine Schwächung der Stellung der Wissenschaftsfreiheit ist. Die Passagen, die sich auf die Definition der Wissenschaftsfreiheit im Hochschulrahmengesetz berufen, sollen gestrichen werden. Hier kommt eine Schwächung der Wissenschaftsfreiheit, obwohl eine Stärkung nötig wäre.“
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