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09.08.2011

Überlegungen zu einer kommunalen Schuldenbremse muss Reform des Kommunalen Finanzausgleichs vorausgehen - GRÜNE: Landesregierung soll Hausaufgaben machen bevor sie Kommunen neu belastet

Nach Auffassung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „verzettelt“ sich die Landesregierung in der kommunalen Finanzpolitik: „Für den vom Finanzminister Dr. Schäfer viel kritisierten Kommunalen Finanzausgleich liegt noch kein Reformvorschlag auf dem Tisch, der von Ministerpräsident Bouffier angekündigte kommunale Drei-Milliarden-Schutzschirm liegt noch völlig im Dunkeln, da packt der Finanzminister bereits ein neues Thema an, indem er in der heutigen Frankfurter Rundschau eine kommunale Schuldenbremse ins Gespräch bringt“, fasst die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion, Sigrid Erfurth, die aktuelle Gemengelage zusammen.

„Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie erst einmal ihre Vorschläge zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs vorlegt, bevor sie ein neues Eisen schmieden will“, beschreibt Sigrid Erfurth ihre Erwartungshaltung. „Vor dem Hintergrund, dass wichtige Streitpunkte zwischen der Landesregierung und der kommunalen Familie über die Angemessenheit der kommunalen Finanzausstattung noch nicht ausgeräumt sind, befürchte ich, dass der neuerliche Schuldenbremse-Vorstoß des Finanzministers, nur weiteren Unfrieden stiftet.“ Auf diese Weise wird der Erfolg der wichtigen Kommunalprojekte gefährdet.

Aus Sicht der GRÜNEN ist ein verlässlicher kommunaler Finanzrahmen wichtiger als eine neue Diskussion über unausgegorene Pläne über eine kommunale Schuldenbremse. Bevor der Finanzminister den Kommunen neue Vorgaben macht, sollte er seine Hausaufgaben machen und die dringend nötige Reform des Kommunalen Finanzausgleichs angehen. „Wir haben in unserem Konzeptpapier ‚Hessens Kommunen fair finanzieren‘ aufgezeigt, wie durch die Einführung des ‚Gleichmäßigkeitsgrundsatzes (GMG)‘ die kommunale Finanzausstattung verlässlich und berechenbar gestaltet werden kann.“

Konkret haben DIE GRÜNEN vorgeschlagen, dass alle in Hessen verbleibenden Steuereinnahmen zwischen dem Land und den Kommunen anhand ihrer tatsächlichen Aufgabenverteilung aufzuteilen sind. Dieses Verhältnis ist gemeinsam zu ermitteln. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz (GMG) stellt sicher, dass das festgelegte Verteilungsverhältnis auch dann aufrechterhalten wird, wenn sich die Einnahmen des Landes und der Kommunen phasenweise gegenläufig entwickeln. Technisch gesprochen legt der GMG Folgendes fest: Die Entwicklung der Gesamteinnahmen der Kommunen aus Steuern sowie den Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich soll sich gleichmäßig zur Entwicklung der dem Land verbleibenden Finanzmasse aus Steuern abzüglich des Länderfinanzausgleichs sowie abzüglich der den Kommunen zufließenden Finanzmasse im kommunalen Finanzausgleich, also zu den Netto-Gesamteinnahmen des Landes gestalten.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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